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Beschäftigung im Gesundheitswesen nimmt weiter zu

Das Gesundheitswesen gewinnt als Arbeitgeber weiter an Bedeutung. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes in Bad Ems waren in Rheinland-Pfalz 2014 rund 252.100 Beschäftigte im Gesundheitswesen tätig. Dies bedeutet einen Anstieg um 4.900 Beschäftigte bzw. zwei Prozent gegenüber dem Vorjahr (Deutschland: ebenfalls plus zwei Prozent). Damit setzt sich der Trend der vergangenen Jahre weiter fort – seit Beginn der Zeitreihe 2008 hat die Zahl der Beschäftigten im Gesundheitswesen kontinuierlich zugenommen. Von 2008 bis 2014 erhöhte sie sich insgesamt um 13,3 Prozent (Deutschland: plus 13,6 Prozent). Dies entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von 2,1 Prozent (Deutschland: 2,2 Prozent).

Die meisten neuen Arbeitsplätze entstanden 2014 im Bereich der ambulanten Einrichtungen. Die ambulanten Einrichtungen, zu denen u. a. Arzt- und Zahnarztpraxen, Praxen sonstiger medizinischer Berufe und Apotheken gehören, sind die bedeutendsten Arbeitgeber im Gesundheitswesen. Dort arbeiteten 2014 rund 101.800 Beschäftigte, das waren 2.500 mehr als im Jahr zuvor. Ein besonders starkes Plus verzeichneten die Praxen der sonstigen medizinischen Berufe; in den Apotheken war die Beschäftigung leicht rückläufig. Der zweitgrößte Arbeitgeber sind die stationären und teilstationären Einrichtungen, zu denen Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationskliniken sowie stationäre Pflegeeinrichtungen zählen. Im Jahr 2014 erhöhte sich die Beschäftigtenzahl dieser Einrichtungen um knapp 800 auf 91.100; dabei gab es den stärksten Zuwachs im Bereich der stationären Pflege (plus 600 Beschäftigte). Die Vorleistungseinrichtungen, die mit 27.000 Beschäftigten der drittgrößte Arbeitgeber sind, steigerten ihre Beschäftigtenzahl 2014 um 700. Dazu gehören die pharmazeutische, medizintechnische und augenoptische Industrie, der Großhandel mit Medizinprodukten und medizinische Laboratorien.

Das Gesundheitswesen zeichnet sich durch einen hohen Anteil weiblichen Personals aus. Im Jahr 2014 waren in diesem Wirtschaftsbereich 192.000 Frauen tätig, was einem Beschäftigtenanteil von 76 Prozent entspricht (Deutschland: ebenfalls 76 Prozent). Am höchsten waren die Frauenanteile in den ambulanten Einrichtungen (82 Prozent) und in den stationären bzw. teilstationären Einrichtungen (81 Prozent). In den Teilbereichen ambulante und stationäre Pflege waren sogar neun von zehn Beschäftigten Frauen.

Teilzeitarbeit ist im Gesundheitswesen weit verbreitet, was im Unterschied von Vollzeitäquivalenten zu Beschäftigtenzahlen zum Ausdruck kommt. Vollzeitäquivalente geben die Zahl der auf die volle tarifliche Arbeitszeit umgerechneten Beschäftigten an. In Rheinland-Pfalz kamen im Gesundheitswesen auf 100 Beschäftigte rechnerisch 71,4 Vollzeitäquivalente. Damit hat Teilzeitbeschäftigung im Land eine überdurchschnittliche Bedeutung – in Deutschland lag das Verhältnis bei 72,6 Vollzeitäquivalenten je 100 Beschäftigte.

Weitere Informationen zu den Gesundheitsökonomischen Gesamtrechnungen: <link browserfenster einem external-link-new-window ge http: in neuen wird>Kurzpräsentation (PDF-Datei)

Die Ergebnisse werden von der Arbeitsgruppe „Gesundheitsökonomische Gesamtrechnungen der Länder“ (AG GGRdL) berechnet. Dieser Arbeitsgruppe gehören derzeit elf Bundesländer an (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen). Ergebnisse für die übrigen Bundesländer liegen nicht vor. Die Berechnungen erfolgen in Abstimmung mit den Gesundheitsökonomischen Gesamtrechnungen des Bundes, die wiederum auf dem internationalen System of Health Accounts (SHA) beruhen.
Die Gesundheitspersonalrechnung (GPR) wird für die Länder ab dem Berichtsjahr 2008 nach einheitlicher Methode durchgeführt. Unter Beschäftigten werden Beschäftigungsverhältnisse verstanden, sodass Personen mit mehreren Arbeitsverhältnissen in verschiedenen Einrichtungen mehrfach gezählt werden. Zu den Beschäftigten zählen Selbstständige, ohne Entgelt mithelfende Familienangehörige sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind u. a. Arbeiterinnen und Arbeiter, Angestellte, Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Wehr- oder Zivil- bzw. Bundesfreiwilligendienstleistende und geringfügig Beschäftigte. Auszubildende sind in den Beschäftigtenzahlen der GPR nicht enthalten. Räumlich bezieht sich die GPR auf die Beschäftigten mit Arbeitsort im jeweiligen Bundesland (Arbeitsortprinzip).

Autorin: Diane Dammers (Referat Analysen)

 

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