Definitionen zum Thema Insolvenzen

Glossar

Begriff Themengebiet Erläuterung
Insolvenz Themengebiet Insolvenzen Erläuterung

Insolvenz eines Schuldners liegt vor bei Zahlungsunfähigkeit, drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Schuldners. Der Schuldner ist zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Der Schuldner droht gemäß zahlungsunfähig zu werden, wenn er voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungspflichten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen. Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich.

Insolvenzhäufigkeit Themengebiet Insolvenzen Erläuterung

Anzahl der Insolvenzen, bezogen auf 1.000 Unternehmen. Die Anzahl der Unternehmen wird dabei der Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) entnommen.

Insolvenzverfahren Themengebiet Insolvenzen Erläuterung

Ein Insolvenzverfahren dient dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird. Dem redlichen Schuldner wird Gelegenheit gegeben, sich von seinen restlichen Verbindlichkeiten zu befreien.

Insolvenzverfahren, Abweisung mangels Masse Themengebiet Insolvenzen Erläuterung

Ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist vom Insolvenzgericht mangels Masse abzuweisen, wenn das Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht ausreichen wird, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Die Abweisung unterbleibt, wenn ein ausreichender Geldbetrag vorgeschossen wird oder die Kosten gestundet werden.

Insolvenzverfahren, Eröffnung Themengebiet Insolvenzen Erläuterung

Einem Antrag auf Eröffnung eines Regel- oder Nachlassinsolvenzverfahrens ist vom Insolvenzgericht stattzugeben, wenn er nicht mangels Masse abzuweisen ist. Einem Antrag auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens oder eines sonstigen Kleinverfahrens ist vom Insolvenzgericht stattzu-geben, wenn er nicht mangels Masse abzuweisen ist und wenn kein Schuldenbereinigungsplan angenommen wurde.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Regelinsolvenzverfahren Themengebiet Insolvenzen Erläuterung

Allgemeines Insolvenzverfahren des deutschen Rechts. Es kommt zur Anwendung, wenn kein besonderes Insolvenzverfahren vorgesehen ist. Besondere Insolvenzverfahren sind das Verbraucherinsolvenzverfahren, das Nachlassinsolvenzverfahren, das Insolvenzverfahren über das Gesamtgut einer fortgesetzten Gütergemeinschaft und das Insolvenzverfahren über das gemeinschaftlich verwaltete Gesamtgut einer Gütergemeinschaft.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Unternehmen Themengebiet Insolvenzen Erläuterung

Kleinste rechtlich selbstständige Einheit, die aus handels- bzw. steuerrechtlichen Gründen Bücher führt und eine jährliche Feststellung des Vermögensbestandes bzw. des Erfolgs der wirtschaftlichen Tätigkeit vornehmen muss. Das Unternehmen umfasst alle zugehörigen Betriebe in und außerhalb von Rheinland-Pfalz. Auch freiberuflich Tätige werden als eigenständige Unternehmen registriert.

Unternehmensinsolvenzen Themengebiet Insolvenzen Erläuterung

Die Unternehmensinsolvenz dient zur gemeinschaftlichen Befriedigung der Gläubiger durch Verteilung des Vermögens des Schuldners oder, in einer abweichenden Regelung (Insolvenzplan), zum Erhalt bzw. zur Sanierung des Unternehmens.