Definitionen zum Thema Gewerbeanzeigen
Glossar
Begriff | Themengebiet | Erläuterung | ||
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Beschäftigte, sozialversicherungspflichtig | Themengebiet | Gewerbeanzeigen | Erläuterung | Zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen Arbeitnehmer/-innen, die kranken-, renten- bzw. arbeitslosenversicherungspflichtig sind oder für die von den Arbeitgebern Beitragsanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet werden. Angaben über Betriebe mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten werden von der Bundesagentur für Arbeit jährlich übermittelt. Nachgewiesen werden sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zum Stand 31. Dezember oder ersatzweise an einem anderen Quartalsende des Berichtsjahres. Geringfügig Beschäftigte zählen nicht zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. |
Betriebsaufgabe | Themengebiet | Gewerbeanzeigen | Erläuterung | Aufgabe eines Gewerbebetriebes mit einer erwarteten größeren wirtschaftlichen Bedeutung. Sie kann durch eine juristische Person, eine Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit (Personengesellschaft) oder eine natürliche Person erfolgen. Bei einer natürlichen Person, die eine Hauptniederlassung abmeldet, ist Voraussetzung, dass sie entweder in das Handelsregister eingetragen war oder aber eine Handwerkskarte besitzt oder zuletzt mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt hat. |
Betriebsgründung | Themengebiet | Gewerbeanzeigen | Erläuterung | Gründung eines Betriebes mit einer erwarteten größeren wirtschaftlichen Bedeutung. Sie kann durch eine juristische Person, eine Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit (Personengesellschaft) oder eine natürliche Person erfolgen. Bei einer natürlichen Person, die eine Hauptniederlassung anmeldet, ist Voraussetzung, dass sie entweder in das Handelsregister eingetragen ist oder aber eine Handwerkskarte besitzt oder mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt. |
Begriff | Themengebiet | Erläuterung | ||
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Gewerbe | Themengebiet | Gewerbeanzeigen | Erläuterung | Nicht sozialwidrige, selbstständige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte sowie im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ausgeübte Tätigkeit. Nicht zum Gewerbe zählen u. a. die Urproduktion (z. B. Land- und Forstwirtschaft oder Bergbau), die freien Berufe und die Verwaltung des eigenen Vermögens. |
Gewerbe, Aufgabe | Themengebiet | Gewerbeanzeigen | Erläuterung | Erfolgt entweder durch vollständige Aufgabe oder durch Umwandlung. |
Gewerbe, Fortzug | Themengebiet | Gewerbeanzeigen | Erläuterung | Verlagerung des Betriebes aus dem Bezirk des nachweisenden Gewerbeamtes. |
Gewerbe, Neuerrichtung | Themengebiet | Gewerbeanzeigen | Erläuterung | Erfolgt entweder durch Neugründung oder durch Umwandlung. |
Gewerbe, Neugründung | Themengebiet | Gewerbeanzeigen | Erläuterung | Entweder eine Betriebsgründung oder eine sonstige Neugründung. |
Gewerbe, Zuzug | Themengebiet | Gewerbeanzeigen | Erläuterung | Verlagerung des Betriebes in den Bereich einer anderen Meldebehörde. |
Gewerbeabmeldung | Themengebiet | Gewerbeanzeigen | Erläuterung | Eine Gewerbeabmeldung betrifft die Aufgabe, den Fortzug oder die Übergabe einer Hauptniederlassung, einer Zweigniederlassung oder einer Zweigstelle eines Gewerbes. Anzeigepflichtige Gewerbebetreibende sind Einzelgewerbetreibende (d. h. natürliche Personen), geschäftsführende Gesellschafter von Personengesellschaften und juristische Personen, wobei juristische Personen ihrer Gewerbeanzeigepflicht durch Handeln ihres Vertretungsberechtigten nachkommen. |
Gewerbeanmeldung | Themengebiet | Gewerbeanzeigen | Erläuterung | Eine Gewerbeanmeldung betrifft die Neuerrichtung, den Zuzug oder die Übernahme einer Hauptniederlassung, einer Zweigniederlassung oder einer Zweigstelle eines Gewerbes. Anzeigepflichtige Gewebebetreibende sind Einzelgewerbetreibende (d. h. natürliche Personen), geschäftsführende Gesellschafter von Personengesellschaften und juristische Personen, wobei juristische Personen ihrer Gewerbeanzeigepflicht durch Handeln ihres Vertretungsberechtigten nachkommen. |
Gewerbeanzeige | Themengebiet | Gewerbeanzeigen | Erläuterung | Eine Gewerbeanzeige hat eine Gewerbeanmeldung, eine Gewerbeummeldung oder eine Gewerbeabmeldung zum Gegenstand. Es besteht eine Anzeigepflicht. |
Gründungsintensität | Themengebiet | Gewerbeanzeigen | Erläuterung | Die Gründungsintensität ist definiert als Zahl der (originären) Unternehmensgründungen je 10 000 Personen im erwerbsfähigen Alter. |
Begriff | Themengebiet | Erläuterung | ||
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Sonstige Neugründung | Themengebiet | Gewerbeanzeigen | Erläuterung | Gründung eines Kleinunternehmens oder eines Nebenerwerbsbetriebes. Bei der Gründung eines Kleinunternehmens gründet ein Nichtkaufmann eine Hauptniederlassung. Diese ist nicht im Handelsregister eingetragen, besitzt keine Handwerkskarte und beschäftigt keine Arbeitnehmer. |
Sonstige Stilllegung | Themengebiet | Gewerbeanzeigen | Erläuterung | Eine sonstige Stilllegung ist die Aufgabe eines Kleinunternehmens oder eines Nebenerwerbsbetriebes. Bei der Aufgabe eines Kleinunternehmens gibt ein Nichkaufmann eine Hauptniederlassung vollständig auf. Diese war nicht im Handelsregister eingetragen, hat keine Handwerkskarte besessen und keine Arbeitnehmer beschäftigt. |
Begriff | Themengebiet | Erläuterung | ||
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Unternehmen | Themengebiet | Gewerbeanzeigen | Erläuterung | Kleinste rechtlich selbstständige Einheit, die aus handels- bzw. steuerrechtlichen Gründen Bücher führt und eine jährliche Feststellung des Vermögensbestandes bzw. des Erfolgs der wirtschaftlichen Tätigkeit vornehmen muss. Das Unternehmen umfasst alle zugehörigen Betriebe in und außerhalb von Rheinland-Pfalz. Auch freiberuflich Tätige werden als eigenständige Unternehmen registriert. |
Unternehmen, Übergabe | Themengebiet | Gewerbeanzeigen | Erläuterung | Liegt vor bei Wechsel der Rechtsform, bei Gesellschafteraustritt sowie infolge Erbfolge, Verkauf oder Verpachtung. |
Unternehmen, Übernahme | Themengebiet | Gewerbeanzeigen | Erläuterung | Eine Übernahme eines Unternehmens liegt vor bei Wechsel der Rechtsform, bei Gesellschaftereintritt sowie infolge Erbfolge, Kauf oder Pacht. |
Unternehmen, Umwandlung | Themengebiet | Gewerbeanzeigen | Erläuterung | Umfasst die Verschmelzung mehrerer Unternehmen zu einem Unternehmen (wobei der übertragende Rechtsträger erlischt), die Aufspaltung eines Unternehmens in mehrere Unternehmen sowie die Aufspaltung oder Ausgliederung von Unternehmensteilen mit dem Ziel der Neugründung (wobei der abspaltende Rechtsträger bestehen bleibt). |
Begriff | Themengebiet | Erläuterung | ||
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Vollständige Aufgabe | Themengebiet | Gewerbeanzeigen | Erläuterung | Entweder eine Betriebsaufgabe oder eine sonstige Stillegung. |