Definitionen zum Thema Verdienste

Glossar

Begriff Themengebiet Erläuterung
Arbeitskosten Themengebiet Verdienste Erläuterung

Die Arbeitskosten umfassen die Gesamtheit aller von den Arbeitgebern im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Arbeitskräften getragenen Aufwendungen. Zu den Arbeitskosten gehören das Arbeitnehmerentgelt mit den Löhnen und Gehältern in Form von Geld- oder Sachleistungen und den Sozialbeiträgen der Arbeitgeber, die Kosten der beruflichen Bildung, sonstige Aufwendungen, als Arbeitskosten zu wertende Steuern abzüglich erhaltener Zuschüsse.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Bruttoverdienste Themengebiet Verdienste Erläuterung

Zu den Bruttoverdiensten zählen das Entgelt für die geleistete Arbeitszeit, Sonderzahlungen, vermögenswirksame Leistungen, Vergütung für nicht gearbeitete Tage sowie Sachleistungen. Die Bruttoverdienste der Auszubildenden werden getrennt von den Bruttoverdiensten aller anderen Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer erfasst.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Lohnnebenkosten Themengebiet Verdienste Erläuterung

Arbeitskosten abzüglich der Bruttoverdienste.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Personalnebenkosten Themengebiet Verdienste Erläuterung

Arbeitskosten abzüglich des Entgelts für die geleistete Arbeitszeit

Begriff Themengebiet Erläuterung
Reallohnindex Themengebiet Verdienste Erläuterung

Quotient aus dem Index der Bruttomonatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen (für Vollzeit-, Teilzeit- und geringfügig Beschäftigte) und dem Verbraucherpreisindex. Der Verbraucherpreisindex wird monatlich, der Index der Bruttomonatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen vierteljährlich berechnet. Um ebenfalls Quartalsdurchschnitte für den Verbraucherpreisindex zu erhalten, wird zunächst das arithmetische Mittel des Verbraucherpreisindex für die drei Monate eines jeweiligen Quartals berechnet.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Sozialbeiträge der Arbeitgeber Themengebiet Verdienste Erläuterung

Die Sozialbeiträge der Arbeitgeber sind alle Aufwendungen der Arbeitgeber, um ihren Arbeitnehmer/-innen Anspruch auf Sozialleistungen zu sichern. Zu dieser Kostenart zählen die tatsächlichen und unterstellten Sozialbeiträge sowie die Sozialbeiträge der Arbeitgeber für Auszubildende.