Definitionen zum Thema Verdienste
Glossar
Begriff | Themengebiet | Erläuterung | ||
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Arbeitskosten | Themengebiet | Verdienste | Erläuterung | Die Arbeitskosten umfassen die Gesamtheit aller von den Arbeitgebern im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Arbeitskräften getragenen Aufwendungen. Zu den Arbeitskosten gehören das Arbeitnehmerentgelt mit den Löhnen und Gehältern in Form von Geld- oder Sachleistungen und den Sozialbeiträgen der Arbeitgeber, die Kosten der beruflichen Bildung, sonstige Aufwendungen, als Arbeitskosten zu wertende Steuern abzüglich erhaltener Zuschüsse. |
Begriff | Themengebiet | Erläuterung | ||
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Bruttoverdienste | Themengebiet | Verdienste | Erläuterung | Zu den Bruttoverdiensten zählen das Entgelt für die geleistete Arbeitszeit, Sonderzahlungen, vermögenswirksame Leistungen, Vergütung für nicht gearbeitete Tage sowie Sachleistungen. Die Bruttoverdienste der Auszubildenden werden getrennt von den Bruttoverdiensten aller anderen Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer erfasst. |
Begriff | Themengebiet | Erläuterung | ||
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Lohnnebenkosten | Themengebiet | Verdienste | Erläuterung | Arbeitskosten abzüglich der Bruttoverdienste. |
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Personalnebenkosten | Themengebiet | Verdienste | Erläuterung | Arbeitskosten abzüglich des Entgelts für die geleistete Arbeitszeit |
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Reallohnindex | Themengebiet | Verdienste | Erläuterung | Quotient aus dem Index der Bruttomonatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen (für Vollzeit-, Teilzeit- und geringfügig Beschäftigte) und dem Verbraucherpreisindex. Der Verbraucherpreisindex wird monatlich, der Index der Bruttomonatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen vierteljährlich berechnet. Um ebenfalls Quartalsdurchschnitte für den Verbraucherpreisindex zu erhalten, wird zunächst das arithmetische Mittel des Verbraucherpreisindex für die drei Monate eines jeweiligen Quartals berechnet. |
Begriff | Themengebiet | Erläuterung | ||
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Sozialbeiträge der Arbeitgeber | Themengebiet | Verdienste | Erläuterung | Die Sozialbeiträge der Arbeitgeber sind alle Aufwendungen der Arbeitgeber, um ihren Arbeitnehmer/-innen Anspruch auf Sozialleistungen zu sichern. Zu dieser Kostenart zählen die tatsächlichen und unterstellten Sozialbeiträge sowie die Sozialbeiträge der Arbeitgeber für Auszubildende. |