Definitionen zum Thema Arbeit

Glossar

Begriff Themengebiet Erläuterung
Abendarbeit Themengebiet Arbeit Erläuterung

Der Mikrozensus definiert Abendarbeit als Arbeitszeit, die zwischen 18.00 und 23.00 Uhr geleistet wird.

Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmer Themengebiet Arbeit | Volkswirtschaft Erläuterung

Als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer zählt, wer zeitlich überwiegend als Arbeiterin bzw. Arbeiter, Angestellte bzw. Angestellter, Beamtin bzw. Beamter, Richterin bzw. Richter, Berufssoldatin bzw. Berufssoldat, Soldatin bzw. Soldat auf Zeit, Wehr- oder Zivildienstleistende bzw. Wehr- oder Zivildienstleistender/Person im Bundesfreiwilligendienst, Auszubildende bzw. Auszubildender, Praktikantin bzw. Praktikant oder Volontärin bzw. Volontär in einem Arbeits- bzw. Dienstverhältnis steht. Eingeschlossen sind auch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter sowie marginal Beschäftigte.

Arbeitslose Themengebiet Konjunktur | Arbeit Erläuterung

Arbeitslose sind Personen, die vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung ausüben, eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung suchen, den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters zur Verfügung stehen, also arbeiten dürfen, arbeitsfähig und -bereit sind, in der Bundesrepublik Deutschland wohnen, nicht jünger als 15 Jahre sind und die Altersgrenze für den Renteneintritt noch nicht erreicht haben oder sich persönlich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben. Hierzu zählen keine Schüler/-innen, Studierende oder Teilnehmer/-innen an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung sowie Personen, die arbeitsunfähig erkrankt sind.

Für erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II findet nach § 53a Abs. 1 SGB II die Arbeitslosendefinition des § 16 SGB III sinngemäß Anwendung.

Arbeitslosengeld Themengebiet Arbeit Erläuterung

Arbeitslosengeld I (nach SGB III) ist als Leistung der Arbeitslosenversicherung eine Lohnersatzleistung. Sie soll denjenigen, die eine Arbeit verloren haben und vorübergehend keine Arbeitsstelle finden können, teilweise den Lohnausfall ersetzen. Der Leistungsanspruch beträgt 60 % bzw. 67 % des zuletzt erhaltenen pauschalierten Nettoarbeitsentgeltes. Die Anspruchsdauer beträgt mindestens 180 Kalendertage bei älteren Arbeitslosen kann sie bis zu 720 Kalendertage betragen.

Als Arbeitslosengeld II (ALG II) wird die Gesamtregelleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) bezeichnet. Arbeitslosengeld II ist eine Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II.

Arbeitslosenquote Themengebiet Konjunktur | Arbeit Erläuterung

Die Arbeitslosenquote zeigt die relative Unterauslastung des Arbeitskräfteangebots an, indem sie die (registrierten) Arbeitslosen zu den Erwerbspersonen (EP = Erwerbstätige + Arbeitslose) als Quoten in Beziehung setzt. Der Kreis der Erwerbspersonen bzw. der Erwerbstätigen kann unterschiedlich abgegrenzt werden:

  • Arbeitslosenquote, bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen (EP)
  • Arbeitslosenquote, bezogen auf die abhängigen zivilen Erwerbspersonen (AEP)
Arbeitsplatzdichte Themengebiet Arbeit Erläuterung

Erwerbstätige am Arbeitsort bezogen auf 1.000 Einwohner/-innen im erwerbsfähigen Alter von 15 bis unter 65 Jahren (Jahresdurchschnitt).

Arbeitsproduktivität Themengebiet Arbeit | Konjunktur | Volkswirtschaft Erläuterung

Die Arbeitsproduktivität bezeichnet das Verhältnis der wirtschaftlichen Leistung (Bruttoinlandsprodukt, Bruttowertschöpfung) zum Arbeitseinsatz. Dabei wird der Arbeitseinsatz in Erwerbstätigenstunden oder nach der Anzahl der Erwerbstätigen gemessen. Infolge moderner Beschäftigungsverhältnisse (z. B. Teilzeit) ist die auf die Erwerbstätigenstunden bezogene Wirtschaftsleistung das zutreffendere Produktivitätsmaß. Bei dieser Berechnung wird der gesamte Ertrag der wirtschaftlichen Tätigkeit ausschließlich auf den Produktionsfaktor Arbeit bezogen, also ohne Berücksichtigung des Kapitals und der unternehmerischen Leistung.

Arbeitsvolumen Themengebiet Arbeit Erläuterung

Das Arbeitsvolumen umfasst die tatsächlich geleistete Arbeitszeit aller Erwerbstätigen, die als Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer oder als Selbstständige beziehungsweise als mithelfende Familienangehörige eine auf wirtschaftlichen Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben. Hierzu zählen auch die geleisteten Arbeitsstunden von Personen mit mehreren gleichzeitigen Beschäftigungsverhältnissen. Nicht zum Arbeitsvolumen gehören hingegen die bezahlten, aber nicht geleisteten Arbeitsstunden, beispielsweise Jahresurlaub, Elternzeit, Feiertage, Kurzarbeit oder krankheitsbedingte Abwesenheit. Ebenfalls unberücksichtigt bleiben die nicht bezahlten Pausen sowie die Zeit für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Das Arbeitsvolumen umfasst somit die Gesamtzahl der während des Berichtszeitraums am jeweiligen Arbeitsort von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Selbstständigen innerhalb einer Region tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden (Inlands- bzw. Arbeitsortkonzept). Es berücksichtigt weder Intensität noch Qualität der geleisteten Arbeit.

Arbeitszeit Themengebiet Arbeit Erläuterung

Im Mikrozensus werden bei der normalerweise geleisteten Arbeitszeit je Woche gelegentliche oder einmalige Abweichungen nicht berücksichtigt (z. B. Urlaub, Krankheit, gelegentlich geleistete Überstunden). Die "normale" Arbeitszeit kann von der tariflich vereinbarten Arbeitszeit abweichen, wenn regelmäßig wöchentlich Überstunden geleistet werden.

Atypische Beschäftigung Themengebiet Arbeit Erläuterung

Im Mikrozensus zählen zu den neuen, häufig auch als »atypisch« bezeichneten Beschäftigungsformen, befristete oder geringfügige Beschäftigung und Teilzeitarbeit mit 20 oder weniger Stunden.

Auszubildende Themengebiet Arbeit Erläuterung

In der Beschäftigungsstatistik sind Auszubildende eine Teilmenge der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Es handelt sich dabei um Personen, die von den Arbeitgebern als Beschäftigte in einem sozialversicherungspflichtigen Ausbildungsverhältnis gemeldet werden. Die Ausbildung kann eine duale Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf sein – nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder nach weiteren, u. a. länderspezifischen Ausbildungsvorschriften. Dazu zählen beispielsweise auch Studierende in einem dualen Studiengang. Als sozialversicherungspflichtige Auszubildende werden außerdem Beschäftigte in den schulischen Berufsausbildungen gemeldet, in denen ein Ausbildungsentgelt gezahlt wird. Dazu zählen z. B. Auszubildende in der Gesundheits- und Krankenpflege sowie in der Seefahrt. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die einen Beruf erlernen, für den es zwar noch keine rechtsverbindlichen Ausbildungsrichtlinien gibt, deren vorgesehene Ausbildung jedoch üblich und allgemein anerkannt ist, gelten ebenfalls als Auszubildende. Zur Ermittlung der sozialversicherungspflichtigen Auszubildenden wird die spezielle Kennzeichnung im „Personengruppenschlüssel“ aus den Arbeitgebermeldungen zur Sozialversicherung verwendet.
Nicht Bestandteil der Auszubildenden in der Beschäftigungsstatistik sind Personen, deren berufliche Ausbildung ausschließlich an beruflichen Schulen ohne sozialversicherungspflichtigen Ausbildungsvertrag erfolgt. Diese Ausbildungseinrichtungen verlangen üblicherweise ein Schulgeld. Ebenfalls keine sozialversicherungspflichtigen Auszubildenden sind Beamte/Beamtinnen im Vorbereitungsdienst, die eine Ausbildung absolvieren.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Berufsabschluss Themengebiet Arbeit Erläuterung

Ausgewiesen wird die Bevölkerung ab 15 Jahren ohne Personen, die sich  noch in schulischer oder beruflicher Ausbildung befinden, nach dem jeweils höchsten beruflichen Abschluss. Die Kategorie "mit Berufsabschluss" enthält neben den Personen mit den gesondert aufgeführten Abschlussarten auch Personen, die keine Angaben zur Art des Abschlusses gemacht haben. Die Kategorie "Insgesamt" bzw. "Zusammen" enthält neben den Personen mit Berufsabschluss und den Personen ohne Berufsabschluss auch diejenigen, die keine Angaben darüber gemacht haben, ob sie überhaupt einen Abschluss besitzen, sowie Personen, die eine Anlernausbildung, ein berufliches Praktikum oder ein Berufsvorbereitungsjahr absolviert haben, da durch diese kein berufsqualifizierender Abschluss erworben wird.

Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter Themengebiet Arbeit | Bevölkerung Erläuterung

Die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter umfasst alle Personen in dem Alter, in dem üblicherweise eine Erwerbstätigkeit ausgeübt oder gesucht wird. Je nach Untersuchungsgegenstand sind unterschiedliche Altersabgrenzungen möglich. Für langfristige Vergleichszwecke wird die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter häufig mit der Altersgruppe der 15- bis 65-Jährigen oder der  20- bis 65-Jährigen (seit 2012 gestaffelter Anstieg von 65 auf 67 Jahre) gleichgesetzt.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Erwerbsbeteiligung Themengebiet Arbeit | Haushalte und Familien Erläuterung

Die Bevölkerung gliedert sich gemäß dem Labour-Force-Konzept der International Labour Organization (ILO) nach ihrer Erwerbsbeteiligung in Erwerbstätige, Erwerbslose und Nichterwerbspersonen.

Erwerbslose Themengebiet Haushalte und Familien | Arbeit Erläuterung

Alle Personen im erwerbsfähigen Alter, die normalerweise erwerbstätig sind und zur Zeit nur vorübergehend – da sie noch keinen neuen Arbeitsplatz gefunden haben – aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind sowie Schulentlassene, die sich um eine Lehr-/Arbeitsstelle bemühen. Die Bezeichnung „erwerbslos“ ist unabhängig davon, ob jemand als Arbeitsloser oder Arbeitsuchender gemeldet ist. Personen, die normalerweise keinem Erwerb nachgehen, z. B. nicht berufstätige Ehepartner/-innen, gelten nicht als erwerbslos.

Erwerbslosenquote Themengebiet Arbeit Erläuterung

Erwerbslosenquote in % = Erwerbslose / Erwerbspersonen * 100

Die Erwerbslosenquote entspricht dem Anteil der zivilen Erwerbsbevölkerung, der erwerbslos ist.

Erwerbspersonen Themengebiet Arbeit Erläuterung

Erwerbstätige und Arbeits- und Erwerbslose

Erwerbsquote Themengebiet Arbeit Erläuterung

Anteil der Erwerbspersonen (Erwerbstätige und Arbeitslose- bzw. Erwerbslose) an der jeweiligen Bevölkerungsgruppe. Sie ist ein Maß für die Beteiligung der Wohnbevölkerung am Erwerbsleben. Die Erwerbsquote kann für die gesamte und für die erwerbsfähige Bevölkerung (15 bis zur Regelaltersgrenze) berechnet werden.

Erwerbstätige Themengebiet Arbeit | Volkswirtschaft Erläuterung

Zu den Erwerbstätigen zählen alle Personen, die als Arbeitnehmer/-in oder als Selbstständige bzw. als mithelfende Familienangehörige eine auf wirtschaftlichen Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben, unabhängig von der Dauer der tatsächlich geleisteten oder vertragsmäßig zu leistenden Arbeitszeit, der Regelmäßigkeit und der Bedeutung dieser Tätigkeit für den Lebensunterhalt. Im Falle mehrerer Tätigkeiten wird der Erwerbstätiger nur einmal gezählt (Personenkonzept). Im Fall mehrerer (gleichzeitiger) Tätigkeiten ist sowohl für die Zuordnung nach der Stellung im Beruf als auch für die Zuordnung auf Wirtschaftsbereiche die zeitlich überwiegende Tätigkeit zugrunde gelegt.

Die Darstellung der Erwerbstätigkeit erfolgt als durchschnittliche Größe des jeweiligen Berichtszeitraumes nach dem Inlandskonzept (Erwerbstätige am Arbeitsort). Erfasst werden alle Personen, die im jeweiligen Gebiet ihren Wohn- und Arbeitsort haben, zuzüglich der außerhalb dieses Gebiets wohnenden Personen, die als Einpendelnde in diese Region ihren Arbeitsort erreichen. Nicht erfasst werden Erwerbstätige des Abschnitts U der Wirtschaftszweigsystematik (WZ 2008) „Exterritoriale Organisationen und Körperschaften“. Nach der Stellung im Beruf wird unterschieden zwischen Selbständigen und mithelfenden Familienangehörigen sowie beschäftigten Arbeitnehmern (Angestellte/-r, Beamter/-in). Eine weitere Unterscheidung bezieht sich auf Erwerbstätige nach dem Inlands-(Arbeitsorts-) beziehungsweise Inländer-(Wohnorts-)Konzept (Volkswirtschaft).

Erwerbstätigenquote Themengebiet Arbeit Erläuterung

Anteil der Erwerbstätigen an der jeweiligen Bevölkerungsgruppe.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Frauenerwerbsquote Themengebiet Arbeit Erläuterung

Anteil der weiblichen Erwerbspersonen an der weiblichen Bevölkerung.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Geleistete Arbeitsstunden (Arbeitsvolumen) Themengebiet Arbeit | Volkswirtschaft Erläuterung

Das Arbeitsvolumen umfasst die tatsächlich geleistete Arbeitszeit aller Erwerbstätigen, die als Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer oder als Selbstständige beziehungsweise als mithelfende Familienangehörige eine auf wirtschaftlichen Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben. Hierzu zählen auch die geleisteten Arbeitsstunden von Personen mit mehreren gleichzeitigen Beschäftigungsverhältnissen. Nicht zum Arbeitsvolumen gehören hingegen die bezahlten, aber nicht geleisteten Arbeitsstunden, beispielsweise Jahresurlaub, Elternzeit, Feiertage, Kurzarbeit oder krankheitsbedingte Abwesenheit. Ebenfalls unberücksichtigt bleiben die nicht bezahlten Pausen sowie die Zeit für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Das Arbeitsvolumen umfasst somit die Gesamtzahl der während des Berichtszeitraums am jeweiligen Arbeitsort von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Selbstständigen innerhalb einer Region tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden (Inlands- bzw. Arbeitsortkonzept). Es berücksichtigt weder Intensität noch Qualität der geleisteten Arbeit.

Gemeldete Arbeitsstellen Themengebiet Arbeit Erläuterung

Bei den gemeldeten Arbeitsstellen handelt es sich um zur Besetzung gemeldete Arbeitsplätze mit einer vorgesehenen Beschäftigungsdauer von mehr als sieben Kalendertagen. Dabei handelt es sich um die von Arbeitgebern bei den Arbeitsagenturen der Bundesagentur für Arbeit und den Trägern der Grundsicherung gemeldeten und zur Vermittlung freigegebenen Stellen. Die Arbeitsstellen umfassen nur ungeförderte Stellenangebote am sog. ersten Arbeitsmarkt (ohne Arbeitsgelegenheiten oder Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen) und setzen sich aus drei Untergruppen zusammen: Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse, geringfügige und sonstige Beschäftigungsverhältnisse (z. B. Praktikantenstellen). Aufgrund einer nicht vorhandenen Meldepflicht von offenen Stellen kann es sich dabei aber nur um einen Teilbereich des vorhandenen gesamtwirtschaftlichen Stellenangebots handeln.

Geringfügig entlohnte Beschäftigte Themengebiet Arbeit Erläuterung

Geringfügig entlohnte Beschäftigte sind Beschäftigte, bei denen das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat bestimmte Einkommenshöchstgrenzen nicht übersteigt (Minijob). Die Geringfügigkeitsgrenze ist seit Oktober 2022 dynamisch und am Mindestlohn ausgerichtet. Das bedeutet, dass sich die Verdienstgrenze an einer wöchentlichen Arbeitszeit von 10 Stunden und am Mindestlohn orientiert. Erhöht sich der Mindestlohn, steigt also auch die Minijob-Grenze. Seit Januar 2024 liegt die Grenze bei 538 Euro. Die Ausübung einer geringfügig entlohnten Beschäftigung ist ausschließlich oder neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung (Nebenjob) möglich, ohne dass sie durch die Zusammenrechnung mit der Hauptbeschäftigung voll sozialversicherungspflichtig wird. Personen mit einem Nebenjob werden sowohl unter den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten als auch unter den geringfügig entlohnten Beschäftigten nachgewiesen.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Kernerwerbstätige Themengebiet Arbeit Erläuterung

Erwerbstätige im Alter von 15 bis 64 Jahren ohne Personen in Bildung und Ausbildung sowie ohne Wehr-, Zivil- oder Freiwilligendienstleistende.

Kurzarbeiter/-in Themengebiet Arbeit Erläuterung

Kurzarbeiter bzw. Kurzarbeiterinnen sind beschäftigte Arbeitnehmer/-innen, bei denen wegen eines vorübergehenden Arbeitsausfalles mehr als zehn Prozent der betriebsüblichen Arbeitszeit ausfallen und die Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben.

Kurzfristig Beschäftigte Themengebiet Arbeit Erläuterung

Kurzfristig Beschäftigte sind Personen, die eine Beschäftigung ausüben, die aufgrund ihrer Art (z. B. saisonale Arbeit) oder vertraglich innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt ist (bis 31.12.2014: längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage; Sonderregelungen: vom 01.03. bis 31.10.2020: längstens fünf Monate oder 115 Arbeitstage; vom 01.03. bis 31.10.2021: längstens vier Monate oder 102 Arbeitstage).

Begriff Themengebiet Erläuterung
Marginal Beschäftigte Themengebiet Arbeit Erläuterung

Als „marginal Beschäftigte“ werden  Personen angesehen, die als Arbeiterinnen bzw. Arbeiter oder Angestellte keine voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben, jedoch nach dem Labour-Force-Konzept der Internationalen Arbeitsorganisation als Erwerbstätige gelten, wenn sie in einem einwöchigen Berichtszeitraum wenigstens eine Stunde gegen Entgelt gearbeitet haben. Dazu zählen in Deutschland insbesondere ausschließlich geringfügig Beschäftigte – also geringfügig entlohnte Beschäftigte und kurzfristig Beschäftigte – sowie Beschäftigte in Arbeitsgelegenheiten (sog. „Ein-Euro-Jobs“).

Begriff Themengebiet Erläuterung
Nachtarbeit Themengebiet Arbeit Erläuterung

Nachtarbeit ist jede Arbeit, die zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr geleistet wurde, gleichgültig, ob sie vorher begann, später endete oder ob Beginn oder Ende innerhalb der Zeitspanne von 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr lag.

Nichterwerbspersonen Themengebiet Haushalte und Familien | Arbeit Erläuterung

Personen, die keine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben oder suchen und somit weder erwerbstätig noch erwerbslos sind.

Rentner/-innen und Pensionäre /-innen sowie Personen, die sich in Bildung befinden, werden ebenfalls den Nichterwerbspersonen zugeordnet.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Pendelnde Themengebiet Arbeit Erläuterung

Einpendelnde sind Beschäftigte bzw. Erwerbstätige, die nicht am Arbeitsort wohnen. Die Einpendelquote bezeichnet den Anteil der Einpendelnden an allen Beschäftigten bzw. Erwerbstätigen am Arbeitsort. Auspendelnde sind Beschäftigte bzw. Erwerbstätige, die nicht am Wohnort arbeiten. Die Auspendelquote bezeichnet den Anteil der Auspendelnden an allen Beschäftigten bzw. Erwerbstätigen am Wohnort.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Schichtarbeit Themengebiet Arbeit Erläuterung

Nach der Definition des Mikrozensus leistet eine Person Schichtarbeit, wenn sie ihre Arbeit zu wechselnden Zeiten ausübt (Frühschicht/Spätschicht, Frühschicht/Spätschicht/Nachtschicht, Tagschicht/Nachtschicht, unregelmäßige Schicht, geteilte Schicht (Teil der Arbeitszeit am Vormittag, anderer Teil am Abend)). Andere Arbeitsformen begründen keine Schichtarbeit.

Schulabschluss Themengebiet Arbeit Erläuterung

Ausgewiesen wird die Bevölkerung ab 15 Jahren ohne Personen, die sich noch in schulischer Ausbildung befinden oder noch nicht schulpflichtig sind, nach dem jeweils höchsten beruflichen Abschluss. Die Kategorie "mit Berufsabschluss" enthält neben den Personen mit den gesondert aufgeführten Abschlussarten auch Personen, die keine Angaben zur Art des Abschlusses gemacht haben. Die Kategorie "Insgesamt" bzw. "Zusammen" enthält neben den Personen mit Schulabschluss und den Personen ohne Schulabschluss auch diejenigen, die keine Angaben darüber gemacht haben, ob sie überhaupt einen Abschluss besitzen.

Selbstständige und mithelfende Familienangehörige Themengebiet Arbeit Erläuterung

Zu den Selbstständigen zählen zeitlich überwiegend unternehmerisch oder freiberuflich selbstständig tätige Personen. Hierzu gehören tätige Eigentümer/-innen in Einzelunternehmen und Personengesellschaften, Freiberufler/-innen wie Ärzte/-innen, Anwälte/-innen, Steuerberater/-innen, Architekten/-innen, aber auch alle selbstständigen Handwerker/-innen, Handels- bzw. Versicherungsvertreter/-innen, Lehrer/-innen, Musiker/-innen, Artisten/-innen, Hebammen/Geburtshelfer, Kranken- sowie Altenpfleger/-innen. Zu den mithelfenden Familienangehörigen werden alle Personen gerechnet, die in einem Betrieb mitarbeiten, der von einem Familienmitglied als Selbstständige/-r geleitet wird.

Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung Themengebiet Arbeit Erläuterung

Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte sind Arbeitnehmer/-innen, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die Beitragsanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung oder nach dem Recht der Arbeitsförderung zu zahlen sind; dazu gehören insbesondere auch Auszubildende, Altersteilzeitbeschäftigte, Praktikanten/-innen, Werkstudenten/-innen und Personen, die aus einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zur Ableistung von gesetzlichen Dienstpflichten (z. B. Wehrübung) einberufen werden. Nicht einbezogen sind dagegen Beamte/-innen, Selbstständige, mithelfende Familienangehörige, Berufs- und Zeitsoldaten/innen sowie Wehr- und Zivildienstleistende.

Außerdem zählen die geringfügig Beschäftigten nicht zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, da für diese nur pauschale Sozialversicherungsabgaben zu leisten sind.

Beim Nachweis der Merkmale sind in der jeweiligen Gesamtzahl die Fälle „ohne Angabe“ mit enthalten.

Stellung im Beruf Themengebiet Arbeit Erläuterung

Die Stellung im Beruf wird definiert über die Zugehörigkeit zu einer der folgenden Kategorien:„

Selbstständige: Personen, die ein Unternehmen, einen Betrieb oder
eine Arbeitsstätte gewerblicher oder landwirtschaftlicher Art wirtschaftlich und organisatorisch als Eigentümer/-innen oder Pächter/-innen leiten (einschließlich selbstständige Handwerker/-innen) sowie alle freiberuflich Tätigen, Hausgewerbetreibenden, Zwischenmeister/-innen.
„
Mithelfende Familienangehörige: Haushaltsmitglieder, die, ohne Lohn oder Gehalt zu empfangen, in einem landwirtschaftlichen oder gewerblichen Betrieb des Haushaltsvorstands oder eines anderen Haushaltsmitglieds mitarbeiten und auch keine Sozialversicherungspflichtbeiträge entrichten. Hierzu gehören ferner Personen, die im Betrieb eines nicht im gleichen Haushalt wohnenden Familienangehörigen arbeiten.
„
Beamte/-innen: Beamte/-innen des Bundes, der Länder, der Gemeinden und sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts. Den Beamten/-innen werden neben den Richtern/-innen auch die Soldaten/-innen (Berufs- und Zeitsoldaten) zugeordnet.
„
Angestellte: Alle Gehaltsempfänger/-innen im Arbeitnehmerverhältnis. Angestellte arbeiten überwiegend in kaufmännischen, technischen und Verwaltungsberufen.
„
Arbeiter/-innen: Alle Lohnempfänger/-innen, unabhängig von der Lohnzahlungs- und Lohnabrechnungsperiode. Dazu zählen Facharbeiter/-innen, angelernte Arbeiter/-innen oder Hilfsarbeiter/-innen sowie Heimarbeiter/-innen und Hausgehilfen/-innen.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Vollzeitäquivalente Themengebiet Arbeit Erläuterung

Vollzeitäquivalente ergeben sich aus der Summe aller Vollzeitbeschäftigten und der jeweils anteiligen Summe der Teilzeitbeschäftigten je nach Beschäftigungsumfang. Durch die damit verbundene Umrechnung der Teilzeitarbeitsverhältnisse stellt sie somit eine fiktive Anzahl an Vollzeitbeschäftigten dar.