Definitionen zum Thema Bildung
Glossar
Begriff | Themengebiet | Erläuterung | ||
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Abschlussprüfung (Hochschulen) | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Die Hochschulausbildung wird in der Regel durch eine Abschlussprüfung beendet. Je nach Art des Studienganges führt das Studium zu einer Hochschulprüfung, Staatsprüfung oder kirchlichen Prüfung. Erhebungsstellen sind die Hochschulen sowie die staatlichen und kirchlichen Prüfungsämter.
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Absolventenquote, Hochschulen | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Die (Netto-)Absolventenquote gibt an, wie hoch der Anteil der Absolventen/-innen eines Erststudiums an der altersspezifischen Bevölkerung ist. Die Berechnung erfolgt, wie bei der Studienanfängerquote, nach dem Quotensummenverfahren. |
Allgemeinbildende Schularten | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Zurzeit existieren in Rheinland-Pfalz Grund-, Haupt-, Real- und Förderschulen, Freie Waldorfschulen, Gymnasien, Integrierte Gesamtschulen, Kollegs und Abendgymnasien sowie Realschulen plus. Die Schularten Duale Oberschulen und Regionale Schulen gibt es seit dem Schuljahr 2009/10 nicht mehr. |
Allgemeinbildende Schulen | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Zu den allgemeinbildenden Schulen zählen Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Realschulen plus, Gymnasien, Integrierte Gesamtschulen, Freie Waldorfschulen und Förderschulen. Eine Sonderstellung nehmen Kollegs und Abendgymnasien ein. Dies sind Einrichtungen des zweiten Bildungsweges, an denen nach dreijähriger Ausbildung die allgemeine Hochschulreife (Abitur) im Ganztags- oder Teilzeitunterricht (berufsbegleitend) erlangt werden kann. Haupt- und Realschulen gibt es infolge der 2009 begonnen Schulstrukturreform seit dem 1. August 2013, bis auf wenige Ausnahmen, nicht mehr. |
Allgemeinbildender Schulabschluss | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Höchster allgemeinbildender Abschluss, wobei differenziert wird nach: Berufsreife (früher: Hauptschulabschluss). Dieser Abschluss kann nach erfolgreichem Abschluss der Klasse 9 einer allgemeinbildenden Schule oder an berufsbildenden Schulen nach erfolgreichem Besuch des Berufsvorbereitungsjahres (BVJ) erreicht werden. Er gilt als Mindestvoraussetzung für eine berufliche Ausbildung im dualen System und Grundlage für alle höherwertigeren Abschlüsse. Qualifizierter Sekundarabschluss I (früher: Mittlere Reife): An allgemeinbildenden Schulen kann dieser Abschluss u. a. an einer Realschule erreicht werden. Erforderlich ist der erfolgreiche Abschluss der 10. Klassenstufe. Als gleichwertig gilt das Versetzungszeugnis in die elfte Klasse eines Gymnasiums oder einer integrierten Gesamtschule. Des Weiteren kann dieser Abschluss auch an einer Berufsfachschule II erlangt werden. Die "Mittlere Reife" ermöglicht den Übergang in eine berufsbezogene Ausbildung oder in studienbezogene Bildungsgänge weiterführender Schulen. Fachhochschulreife: Sie kann an einer beruflichen Schule (z. B. Duale Berufsoberschule, Fachoberschule oder Berufsoberschule I) erworben werden. Mit Abschluss der zwölften Klasse eines Gymnasiums oder beruflichen Gymnasiums wird der schriftliche Teil der Fachhochschulreife erlangt. Die Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule. Allgemeine Hochschulreife: Die allgemeine Hochschulreife (Abitur) kann an allgemeinbildenden Schulen u.a. an einem Gymnasium oder einer integrierten Gesamtschule erworben werden. Im berufsbildenden Bereich führt der Besuch eines beruflichen Gymnasiums oder der Berufsoberschule II zu diesem Abschluss. Die allgemeine Hochschulreife berechtigt zu einem Studium an einer Universität und an einer Fachhochschule. Die fachgebundene Hochschulreife kann in Rheinland-Pfalz nur an einer Berufsoberschule II erreicht werden. Sie vermittelt die Zugangsvoraussetzung für bestimmte Studiengänge an einer wissenschaftlichen Hochschule. |
Allgemeines I) (BAföG) | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Die Statistik basiert auf den Angaben der Ämter für Ausbildungsförderung, die in den kreisfreien Städten und Landkreisen sowie bei den staatlichen Hochschulen oder bei Studentenwerken eingerichtet sind. Diese Ämter für Ausbildungsförderung nehmen die Anträge auf Ausbildungsförderung nach dem BAföG entgegen, treffen die zur Entscheidung über den Antrag erforderlichen Feststellungen, entscheiden über den Antrag und erlassen den Bescheid hierüber. Die Berechnung der Förderungsbeträge erfolgt dabei durch zentrale Rechenzentren, die von den Obersten Landesbehörden für Ausbildungsförderung mit diesen Aufgaben betraut sind. Diese zentralen Rechenzentren leiten die statistischen Angaben als Auszug aus ihren Eingabedaten und Rechenergebnissen an die zuständigen statistischen Landesämter weiter. |
Allgemeines (Weiterbildung) | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Zur Sicherung der Qualität der Weiterbildung ist gemäß § 23 WBG eine Statistikkommission eingerichtet worden. Sie berät das fachlich zuständige Ministerium konzeptionell in allen Phasen des statistischen Verarbeitungsprozesses. Der Statistikkommission gehören der Verband der Volkshochschulen von Rheinland-Pfalz e.V., die anerkannten Landesorganisationen, das fachlich zuständige Ministerium und das Statistische Landesamt an. Jährlich gibt die Statistikkommission auf Grundlage der Weiterbildungsstatistik nach § 29 über den Landesbeirat für Weiterbildung dem fachlich zuständigen Ministerium eine Empfehlung für die Verteilung der Zuwendungen zum Betrieb nach § 14 für das jeweils folgende Kalenderjahr.
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Allgemeines II) (AFBG) | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Zuständige Behörden zur Durchführung des AFBG sind in der Regel die Ämter für Ausbildungsförderung bei den kreisfreien Städten und Landkreisen am gewöhnlichen Aufenthaltsort der Antragstellerin/des Antragstellers. Diese zuständigen Behörden nehmen die Anträge auf Aufstiegsfortbildungsförderung nach dem AFBG entgegen, treffen die zur Entscheidung über den Antrag erforderlichen Feststellungen, entscheiden über den Antrag, erlassen den Bescheid hierüber und zahlen die Zuschüsse aus. Die Darlehen werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ausgezahlt, mit der hierüber ein gesonderter Darlehensvertrag geschlossen werden muss. Die Berechnung der För-derungsbeträge erfolgt durch zentrale Rechenzentren, die von den Obersten Landesbehörden für Aufstiegsfortbildungsförderung mit diesen Aufgaben betraut sind. Diese zentralen Rechenzentren leiten die statistischen Angaben als Auszug aus ihren Eingabedaten und Rechenergebnissen an die zuständigen statistischen Landesämter weiter. |
Ausbildungsbereiche | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | In der Berufsbildungsstatistik werden die Ausbildungsbereiche Industrie und Handel (einschließlich Banken, Versicherungen, Gast- und Verkehrsgewerbe), Handwerk, Landwirtschaft, öffentlicher Dienst, Freie Berufe und Hauswirtschaft unterschieden. Die Zuordnung der Auszubildenden richtet sich entsprechend dem Berufsbildungsgesetz vielfach nach der Art des Ausbildungsberufes und nicht nach der Zugehörigkeit des Ausbildungsbetriebes zu einem bestimmten Wirtschaftsbereich. Dies führt bei den Freien Berufen im Öffentlichen Dienst dazu, dass die nachgewiesene Zahl an Auszubildenden nicht das vollständige Ausbildungsvolumen dieses Bereiches abbildet. Ein für den Beruf des Gärtners Auszubildender bei einer Stadtverwaltung wird beispielsweise dem Bereich Landwirtschaft zugeordnet, weil die Landwirtschaftskammer die für seine Ausbildung zuständige Stelle ist. |
Ausbildungsstätten | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Als Ausbildungsstätten gelten alle Einrichtungen (Schulen, Hochschulen, Fernunterrichtsinstitute), die eine nach dem BAföG förderungsfähige Ausbildung vermitteln. |
Auszubildende | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Personen, die auf der Grundlage eines Berufsausbildungsvertrages in einem nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung anerkannten Lehrberuf ausgebildet werden. |
Begriff | Themengebiet | Erläuterung | ||
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Bachelor | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Der Bachelor ist der erste berufsqualifizierende Studienabschluss. Die Regelstudienzeit beträgt üblicherweise sechs Semester. Eingeführt wurde der Bachelor in Deutschland im Zuge der Bologna-Reform Ende der 90er-Jahre. |
Bedarfssatzgruppen (Ausbildungsförderung) | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Ausgangspunkt für die Berechnung der Förderungsleistungen nach dem BAföG sind die im Gesetz festgelegten Bedarfssätze. Diese Bedarfssätze sind abhängig von der Art der Ausbildungsstätte, die von der Schülerin/dem Schüler oder der Studentin/dem Studenten besucht wird. Die für eine Förderung in Betracht kommenden Ausbildungsstätten sind vier Gruppen zugeordnet, für die jeweils ein einheitlicher Bedarfssatz gilt. Innerhalb dieser Gruppen wird nochmals unterschieden, ob die/der Geförderte während der Ausbildung bei seinen Eltern oder auswärts wohnt; bei auswärtiger Unterbringung wird ein erhöhter Bedarfssatz zugrunde gelegt. |
Berufliche Gymnasien | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | In Form einer gymnasialen Oberstufe mit den Schwerpunkten Wirtschaft, Technik bzw. Gesundheit und Soziales geführt, kann hier die allgemeine Hochschulreife (Abitur) erlangt werden. Die Bildungsgänge bauen auf dem qualifizierten Sekundarabschluss I auf. |
Berufsbereiche | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Die Berufsbereiche fassen als oberste Einheit der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010) jene Berufe zusammen, die sich nach den Arbeitsaufgaben und der allgemeinen Art der Tätigkeit ähneln. Die zehn Berufsbereiche können weiter untergliedert werden in 37 Berufshauptgruppen, 144 Berufsgruppen, 700 Berufsuntergruppen und 1.286 Berufsgattungen. |
Berufsbildende Schulen | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Diese Schulart umfasst mehrere Schulformen. An einer beruflichen Schule (Verwaltungs- /Organisationseinheit) können parallel mehrere Schulformen (bspw. Berufs-, Berufsfach-, Fachschule, berufliches Gymnasium) geführt werden. |
Berufsfachschulen | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Hier werden den Schülerinnen und Schülern berufliche und schulische Qualifikationen oder Teilqualifikationen in Vollzeitform vermittelt. Ab dem Schuljahr 2004/05 werden folgende Angebote unterschieden:
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Berufsoberschulen | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Diese Einrichtungen führen als Berufsoberschule I, aufbauend auf einem qualifizierten Sekundarabschluss I und einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung mit Abschluss der Berufsschule oder einer vergleichbaren Ersatzqualifikation in einem einjährigen Vollzeitbildungsgang zur Fachhochschulreife. Die Berufsoberschule I wird in den Fachrichtungen Technik, Gestaltung, Wirtschaft und Verwaltung sowie Gesundheit und Soziales geführt. Die Fachrichtung Technik gliedert sich in die Schwerpunkte Ingenieurwesen, Naturwissenschaft und Agrarwirtschaft.
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Berufsschulen | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | In der Berufsschule findet der schulische Teil der dualen Berufsausbildung statt. Die Ausbildung dauert in der Regel zwischen zwei und dreieinhalb Jahren und führt zu nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung an den zuständigen Kammern zu einem Berufsabschluss. Unter bestimmten Voraussetzungen können hier auch ein qualifizierter Sekundarabschluss I und die Fachhochschulreife erlangt werden.
Neben der dualen Ausbildung wird im Rahmen des sogenannten Berufsvorbereitungsjahres (BVJ) ein einjähriger Bildungsgang an Berufsschulen angeboten, in den Jugendliche ohne Abschluss auf eine berufliche Ausbildung oder eine Arbeitstätigkeit vorbereitet werden. Mit erfolgreichem Abschluss des BVJ erlangen die Absolventinnen und Absolventen die Berufsreife oder das Abschlusszeugnis der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen. Zudem werden auch Bildungsgänge im Kontext der Inklusion (BVJ-I) sowie Integration und Sprachförderung (BVJ-S) angeboten. |
Betreuungsrelation, Hochschulen | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Diese Kennzahl beschreibt das zahlenmäßige Verhältnis der Studierenden zum wissenschaftlich/künstlerischen Personal in Vollzeitäquivalenten. Nicht berücksichtigt wird hierbei das drittmittelfinanzierte Personal. Die Berechnung erfolgt zudem ohne Verwaltungsfachhochschulen. |
Bildungsabschluss, beruflicher | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Höchster Abschluss einer berufsqualifizierenden Ausbildung oder einer Ausbildung an Hochschulen, wobei differenziert wird nach Berufliches Praktikum und Anlernausbildung: Als berufliches Praktikum gilt eine mindestens einjährige praktische Ausbildung im Betrieb (z. B. technisches Praktikum). Berufsvorbereitungsjahr: Das Berufsvorbereitungsjahr bereitet Jugendliche ohne Ausbildungsvertrag auf eine berufliche Ausbildung vor. Berufsausbildung im dualen System (Lehre): Die Berufsausbildung setzt den Abschluss einer mindestens zwei Jahre dauernden Ausbildung voraus. Sie wird überwiegend im dualen Berufsausbildungssystem durchgeführt. Hierbei wird die Praxis im Ausbildungsbetrieb mit der Theorie in der Berufsschule verbunden. Die Prüfungen werden vor der Industrie- und Handelskammer bzw. der Handwerkskammer abgelegt. Berufsfachschulabschluss: Mit Abschluss einer Berufsfachschule werden fachrichtungsbezogene berufliche Qualifikationen erreicht, die bis zur Staatlich geprüften Assistentin/Staatlich geprüfter Assistent für die jeweilige Fachrichtung gehen. Meister-/Technikerausbildung oder gleichwertiger Fachschulabschluss: Ein Meisterabschluss liegt vor, wenn eine Meisterprüfung vor einer Kammer (z. B. Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer) nach der Ausbildung abgelegt wurde. In einer Fach- oder Technikerschule wird in der Regel nach einer bereits erworbenen Berufsausbildung oder praktischen Berufserfahrung, eine vertiefte berufliche Fachbildung vermittelt.. Fachhochschulabschluss: Der Fachhochschulabschluss wird durch den erfolgreichen Abschluss des das Studiums an einer Fachhochschule erworben. Diese bieten eine praxisbezogene Ausbildung und Forschung. Lehre, Studium und Forschung konzentrieren sich hier auf die angewandten Wissenschaften und Künste, Die Fachhochschulen gründeten sich aus Vorgängerinstitutionen, wie den Ingenieurschulen, den höheren Wirtschaftsfachschulen sowie den höheren Fachschulen für Sozialwesen. Universitätsabschluss/Promotion: Als Universitätsabschlüsse gelten Staatsexamen, Diplom (U) und entsprechende Abschlussprüfungen (z.B. Magister, Bachelor, Master) an Universitäten, Gesamthochschulen, Fernuniversitäten, technischen, pädagogischen, theologischen, Kunst- und Musikhochschulen. Diese Hochschulen dienen vor allem der Förderung der Wissenschaften und Künste in Forschung, Lehre und Studium. Die Promotion oder Doktorprüfung setzt in der Regel eine andere erste akademische Abschlussprüfung voraus, kann aber auch in einigen Fällen der erste Abschluss sein.
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Bildungsausländer/-innen, Bildungsinländer/-innen | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Bildungsausländer/-innen sind ausländische Studierende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland oder an einem Studienkolleg erlangt haben. Als Bildungsinländer/-innen werden ausländische Studierende bezeichnet, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland, aber nicht an einem Studienkolleg erworben haben. |
Bildungsmaßnahmen (Weiterbildung) | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Eine Maßnahme der Weiterbildung ist organisiertes Lernen in pädagogischer Verantwortung der anerkannten Volkshochschulen, der anerkannten Landesorganisationen oder der ihnen angeschlossenen Einrichtungen. Organisiertes Lernen findet in Maßnahmen statt, die zu einer bestimmten Thematik nach didaktischen und methodischen Prinzipien unter besonderer Berücksichtigung des Lernverhaltens von Erwachsenen von dazu geeigneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geplant und durchgeführt werden. Nachgewiesen werden ausschließlich jene Maßnahmen, die nach dem Weiterbildungsgesetz gefördert werden. Nicht enthalten sind daher bspw. Kurse mit weniger als acht Teilnehmenden, auch wenn diese entsprechend ihrer Zielgruppe und ihrer Thematik grundsätzlich förderfähig wären. Es wird zwischen Einzelmaßnahmen, längerfristigen Maßnahmen und Maßnahmen mit internatsmäßiger Unterbringung unterschieden. Maßnahmen mit internatsmäßiger Unterbringung sind längerfristige Maßnahmen mit gleichzeitiger Unterbringung der Teilnehmenden einschließlich Übernachtung und Verpflegung. Längerfristige Maßnahmen sind Maßnahmen mit kontinuierlicher Leitung und einem weitgehend gleich bleibenden Kreis Teilnehmender, die mindestens acht Weiterbildungsstunden umfassen und bei denen ein zusammenhängendes Thema behandelt wird. Einzelmaßnahmen sind Maßnahmen, die die Voraussetzungen für längerfristige Maßnahmen nicht erfüllen. |
Bologna-Reform | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | In der sogenannten Bologna-Erklärung aus dem Jahr 1999 brachten 29 europäische Staaten ihren Willen zum Ausdruck, bis zum Jahr 2010 einen einheitlichen europäischen Hochschulraum zu schaffen. Zu den Zielen gehörte die Etablierung eines einheitlichen Systems gestufter Studiengänge, dessen erste Stufe der berufsqualifizierende Bachelor ist, an den sich ein Masterstudium anschließen kann. Die Reform sollte zu einer Steigerung der innereuropäischen Mobilität der Studierenden und zur besseren Vergleichbarkeit der Hochschulabschlüsse beitragen. Zudem soll die internationale Attraktivität europäischer Hochschulen erhöht werden. |
Begriff | Themengebiet | Erläuterung | ||
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Dauer der Förderung (Ausbildungsförderung) | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Die Dauer der Förderung richtet sich grundsätzlich nach der Dauer der Fortbildungsmaßnahme. Vollzeitmaßnahmen dürfen in der Regel bis zu 24 Monaten, Teilzeitmaßnahmen in der Regel bis zu 48 Monaten dauern (Förderungs-höchstdauer). Findet die Fortbildung nicht in einem zusammenhängenden Kurs oder Lehrgang statt, sondern gliedert sich in mehrere Teile (sogenannte Maßnahmenabschnitte), dann müssen sämtliche Teile innerhalb eines bestimmten Zeitraumes absolviert werden. Dieser maximale Zeitrahmen beträgt bei Vollzeitmaßnahmen 36 Monate, bei Teilzeit-maßnahmen 48 Monate. Werden Maßnahmenabschnitte abwechselnd in Vollzeit- und Teilzeitform absolviert, dann werden die Förderungshöchstdauer und der maximale Zeitrahmen individuell von der zuständigen Behörde festgelegt. |
Drittmittel | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Drittmittel sind Mittel, die von den Hochschulen zusätzlich zum regulären Hochschulhaushalt (Grundausstattung) bei öffentlichen oder privaten Stellen eingeworben werden. Sie können der Förderung von Forschung, Entwicklung und Lehre sowie der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses dienen. |
Duale Berufsoberschulen | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Diese Schulform führt in Teilzeitform berufsbegleitend zur Fachhochschulreife. Die Dauer der Ausbildung richtet sich hier nach der Vorqualifikation. Voraussetzungen für den Besuch der dualen Berufsoberschule sind ein qualifizierter Sekundarabschluss I und Abschluss der höheren Berufsfachschule oder alternativ einer zweijährigen Fachschule bzw. einer zweijährigen Berufsausbildung sowie Berufsschulabschluss. |
Begriff | Themengebiet | Erläuterung | ||
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Einschulungen | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Einschulungen können »vorzeitig«, »fristgemäß« oder »verspätet« erfolgen. Als »fristgemäß eingeschult« gelten Kinder, die zwischen dem 1. September des Vorjahres und dem 30. August des betreffenden Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben. |
EU-Anpassungslehrgang (Hochschulen) | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Die Anerkennung von Lehrerbildungsabschlüssen aus EU-Mitgliedsstaaten erfordert die Teilnahme an einer sog. Ausgleichsmaßnahme. Dieser EU-Anpassungslehrgang findet an Studienseminaren statt. Er schließt mit einem Bericht und einer Note ab. Die Kandidatin bzw. der Kandidat erhält die Lehrbefähigung für das Lehramt in zwei Fächern. |
Begriff | Themengebiet | Erläuterung | ||
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Fach- und Gesamtstudiendauer | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Die Fachstudiendauer gibt die Zahl der Ausbildungssemester an, die in einem bestimmten Studiengang bis zum Abschluss verbracht werden. Die Gesamtstudiendauer bezieht sich auf die Zahl der Semester, die insgesamt im Hochschulsystem belegt werden. |
Fächergruppen | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Ein Studienfach ist die in Prüfungsordnungen festgelegte Bezeichnung für eine wissenschaftliche oder künstlerische Disziplin, in der ein Studienabschluss möglich ist. Mehrere verwandte Fächer werden zu Studienbereichen und diese wiederum zu Fächergruppen zusammengefasst. |
Fachliche Zuordnung (Hochschulen) | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Die fachliche Zugehörigkeit oder Zuordnung richtet sich nach dem Fachgebiet der kleinsten erfassbaren organisatorischen Einheit.
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Fachoberschulen | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Diese Schulform wurde in alter Form bis zum Schuljahr 2004/05 angeboten. Aufbauend auf einem qualifizierten Sekundarabschluss I oder einem gleichwertigen Bildungsstand führten diese Einrichtungen zur Fachhochschulreife. Sie konnten in Vollzeitform nach und in Teilzeitform neben einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis besucht werden.
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Fachschulen | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Auf einer beruflichen Erstqualifikation oder berufsbezogenen Praxiserfahrungen aufbauend führen Bildungsgänge an Fachschulen zu berufsqualifizierenden Abschlüssen der beruflichen Aus-und Fortbildung. Die Bildungsgänge sind im Vollzeitunterricht auf mindestens ein halbes, bei Teilzeitunterricht auf mindestens ein Schuljahr angelegt. Der Abschluss einer Fachschule ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen auch die Erlangung der Fachhochschulreife. |
Fachsemester | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Fachsemester sind erbrachte Studienzeiten im Hinblick auf die angestrebte Abschlussprüfung in dem betreffenden Studienfach; dazu können auch Semester aus einem früheren Studium oder im Ausland verbrachte Studienzeiten gehören, sofern sie angerechnet werden. |
Fachstudienanfänger/-innen | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Fachstudienanfänger/-innen sind Studierende im ersten Semester eines bestimmten Studiengangs. Hierzu zählen auch jene Studierenden, die vor Aufnahme dieses Studiums bereits in einem anderen Studiengang |
Förderschulen | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Diese Einrichtungen bieten körperlich, geistig bzw. seelisch beeinträchtigten Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf ein auf die individuellen Möglichkeiten zugeschnittenes Bildungsangebot. An den rheinland-pfälzischen Förderschulen können verschiedene Schulabschlüsse bis hin zum qualifizierten Sekundarabschluss I erlangt werden. Je nach Ausrichtung wird zwischen Schulen mit den Förderschwerpunkten Lernen, ganzheitliche Entwicklung, motorische Entwicklung, sozial-emotionale Entwicklung, Sprache sowie Schulen für Blinde, Sehbehinderte, Gehörlose und Schwerhörige unterschieden. |
Förderschwerpunkt | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Unter dem Begriff »Förderschwerpunkt« wird der durch die Schulbehörde festgestellte sonderpädagogische Förderbedarf eines Schülers nachgewiesen. Es werden sieben Förderschwerpunkte unterschieden:
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Fortbildungsstätten (Ausbildungsförderung) | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Als Fortbildungsstätten gelten hier alle Einrichtungen (öffentliche und private Schulen, öffentliche und private Institute, Fernunterrichtsinstitute), die eine nach dem AFBG förderungsfähige Fortbildung vermitteln. |
Freie Waldorfschulen | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Diese auf der Erziehungslehre des Anthroposophen Rudolf Steiner aufbauenden Privatschulen bieten ein Ausbildungsspektrum, das von der Primarstufe bis zur Sekundarstufe II reicht. An Freien Waldorfschulen können die Qualifikation der Berufsreife (Hauptschulabschluss), der qualifizierte Sekundarabschluss I und die allgemeine Hochschulreife (Abitur) erreicht werden. |
Begriff | Themengebiet | Erläuterung | ||
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Ganztagsschulangebote | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Die Formen der „Ganztagsschulangebote“ wurden zum Schuljahr 2019/2020 erweitert. |
Gasthörer | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Im Gegensatz zu den ordentlichen Studierenden (Haupt- und Nebenhörer/-innen) sind Gasthörer nicht voll immatrikuliert. Sie können zu Maßnahmen und Veranstaltungen der Weiterbildung oder jeweils für die Dauer eines Semesters zu einzelnen Lehrveranstaltungen zugelassen werden. Für das „Gasthörerstudium“ ist eine Hochschulzugangsberechtigung nicht erforderlich; ein Fachstudium mit Abschlussprüfung nicht möglich. Sie erhalten lediglich eine Teilnahmebescheinigung über die besuchten Veranstaltungen (Gasthörerschein). |
Gasthörerstudium | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Das Gasthörerstudium wird von vielen Hochschulen angeboten. Es ermöglicht interessierten Personen – auch ohne Hochschulzugangsberechtigung – den Besuch einzelner Lehrveranstaltungen und Kurse. Gasthörer haben jedoch keinen Studierendenstatus und können keine Prüfungen ablegen. Seit dem Wintersemester 2004/05 können Hochschulen in Rheinland-Pfalz für die Teilnahme an einem Gaststudium bis 250 Euro Gebühren verlangen. Die an den Hochschulen immatrikulierten Gasthörer/-innen werden jährlich im Rahmen der Gasthörerstatistik erfasst. |
Geförderte (Ausbildungsförderung) | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Die Zahl der Geförderten wird in Abhängigkeit vom Verwendungszweck der Daten in zwei Formen angegeben:
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Geförderte II) (AFBG) (Ausbildungsförderung) | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Handwerkerinnen/Handwerker und andere Fachkräfte, die sich auf den Fortbildungsabschluss zu Handwerks- oder Industriemeisterinnen/Handwerks- oder Industriemeistern, Technikerinnen/Technikern, Fachkaufleuten, Fachkrankenpflegerinnen/Fachkrankenpflegern, Betriebsinformatikerinnen/Betriebsinformatikern, Programmiererinnen/Programmierern, Betriebswirtinnen/Betriebswirten oder eine vergleichbare Qualifikation vorbereiten, können die Aufstiegsförderung beantragen. Voraussetzung ist eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder nach der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder ein vergleichbarer Berufsabschluss. Gefördert werden Bildungsmaßnahmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft, der freien Berufe sowie der Haus- und Landwirtschaft. Sie müssen gezielt auf entsprechende anerkannte Prüfungen nach der Handwerksordnung, dem Berufsbildungsgesetz oder nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Auch zahlreiche landesrechtlich geregelte Fortbildungen für Berufe im Gesundheitswesen, in der Sozialpflege und Sozialpädagogik sind förderungsfähig. Bedingung ist, dass der angestrebte Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen muss. Nicht gefördert werden Fortbildungsabschlüsse, die oberhalb der Meisterebene liegen, wie z. B. ein Hochschulabschluss. |
Gesamtsumme der bereitgestellten Mittel (Stipendien) | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Die Gesamtsumme der bereitgestellten Mittel sind die von privaten Mittelgebern eingeworbenen und im Berichtsjahr an die Stipendiatinnen und Stipendiaten weitergegebenen Mittel. Die Bundesmittel, mit denen die von privaten Mittelgebern eingeworbenen Mittel aufgestockt werden, werden nicht ausgewiesen. |
Grundschulen | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Hier werden Kinder in das schulische Lernen eingeführt und damit die Grundlagen für die weitere schulische Bildung gelegt. Die schulische Grundausbildung erstreckt sich auf die Klassenstufen 1 bis 4, den Primarbereich. Grundschulen werden eigenständig sowie organisatorisch verbunden mit Hauptschulen sowie mit Realschulen plus geführt. |
Gymnasien | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Hier werden in den Klassenstufen 5 bis 10 der Sekundarstufe I Kenntnisse vermittelt, die zum qualifizierten Sekundarabschluss I führen. In den Jahrgangsstufen 11 bis 13, der Sekundarstufe II, kann die allgemeine Hochschulreife (Abitur) erlangt werden, die den Zugang zur Hochschule eröffnet. |
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Habilitationen | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Das Habilitationsrecht steht Universitäten und gleichrangigen wissenschaftlichen Hochschulen zu. |
Hauptberufliche pädagogische Fachkräfte (Weiterbildung) | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Hauptberufliche pädagogische Fachkräfte sind Personen, die in den Bereichen der pädagogischen und organisatorischen Planung von Weiterbildung, der Durchführung von Maßnahmen der Weiterbildung einschließlich eigenständiger pädagogischer Tätigkeit oder der Information und Beratung der an der Weiterbildung Interessierten hauptamtlich oder hauptberuflich mit der regelmäßigen Arbeitszeit überwiegend pädagogisch tätig sind. Teilzeitkräfte werden mit dem jeweiligen Anteil ihrer Arbeitszeit berücksichtigt, wenn dieser Anteil jeweils mindestens die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit beträgt. |
Hauptschulen | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Sie führen in einem 5-jährigen Bildungsgang zur Berufsreife und sind der Sekundarstufe I zugeordnet. In den Klassenstufen 5 bis 9 werden Fertigkeiten vermittelt, die vor allem zu einer qualifizierten Berufsausbildung befähigen. Darüber hinaus kann vielerorts nach dem Besuch eines freiwilligen 10. Schuljahres der qualifizierte Sekundarabschluss I (früher: mittlere Reife) erreicht werden. Im Zuge der Schulstrukturreform wurden die Hauptschulen ab dem Schuljahr 2009/10 schrittweise in die neuen Realschulen plus überführt. Seit dem Schuljahr 2013/14 gibt es keine eigenständigen öffentlichen Hauptschulen mehr. |
Hochschulabschlüsse | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Abschlusspüfungen werden in folgende Kategorien unterteilt:
Der universitäre Abschluss beinhaltet Magister, Lizentiat, Kirchliche Prüfungen, 1. Staatsexamen (ohne Lehramtsprüfungen), Diplom an Universitäten (einschließlich Dipl.-Lehrkräfte, Dipl.-Dolmetscher/-innen und Dipl.-Übersetzer/-innen, jedoch ohne Dipl.-Handelslehrer/-innen), akademisch geprüfte Übersetzer/-innen und Abschlussprüfungen ohne akademischen Grad. |
Hochschulabsolventenquote | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Die Hochschulabsolventenquote gibt den Anteil der Absolventinnen und Absolventen eines Erststudiums an der altersspezifischen Bevölkerung an. Die Berechnung erfolgt nach dem so genannten Quotensummenverfahren. |
Hochschulart | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Hochschularten dienen der Zusammenfassung gleichartiger Hochschulen. In Rheinland-Pfalz werden unterschieden: Universitäten, Theologische Hochschulen, Fachhochschulen und Verwaltungsfachhochschulen.
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Hochschularten | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Als Hochschulen werden alle nach Landesrecht anerkannten Hochschulen bezeichnet. Die Hochschularten dienen der Zusammenfassung gleichartiger Hochschulen. In Rheinland-Pfalz gibt es:
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Hochschule | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Hochschulen sind alle nach Landesrecht anerkannten Hochschulen, unabhängig von der Trägerschaft. Sie dienen der Pflege und der Entwicklung der Wissenschaften und der Künste durch Forschung, Lehre und Studium und bereiten auf berufliche Tätigkeiten vor, die die Auswertung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden oder die Fähigkeit zu künstlerischer Gestaltung erfordern. |
Hochschulsemester | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Hochschulsemester sind Semester, die insgesamt an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland verbracht worden sind, sie müssen sich nicht auf das Studienfach im Erhebungssemester beziehen. Zu den Hochschulsemestern zählen auch Urlaubssemester. |
Hochschulzugangsberechtigung | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Die Zulassung zum Studium setzt in der Regel eine Studien- oder Hochschulzugangsberechtigung voraus. Die Voraussetzungen sind je nach Hochschulart unterschiedlich. Für ein Studium an wissenschaftlichen Hochschulen ist die allgemeine oder die fachgebundene Hochschulreife erforderlich. Ein Studium an Fachhochschulen setzt die Fachhochschulreife voraus. |
Hörerstatus | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Haupthörer/-innen sind nur an einer Hochschule eingeschrieben oder – bei Mehrfacheinschreibung – derjenigen Hochschule als Haupthörer zugeordnet, an der sie schwerpunktmäßig studieren. |
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Integrierte Ausbildungsberichterstattung | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Mit der „Integrierten Ausbildungsberichterstattung“ haben die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder eine länderübergreifende Systematik zur Darstellung des Ausbildungsgeschehens nach der Sekundarstufe I entwickelt. Hierfür wurden die einzelnen Bildungsgänge entsprechend ihres Bildungsziels und ihrer Zugangsvoraussetzungen zu verschiedenen Sektoren und Konten |
Integrierte Gesamtschulen | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | In den Klassenstufen 5 bis 10, der Sekundarstufe I, werden schulartübergreifend sowohl berufs- als auch studienbezogene Lerninhalte vermittelt. Der Unterricht im Klassenverband wird ergänzt durch Unterricht in Kursgruppen, die nach Leistungsniveau und Neigung der Schülerinnen und Schüler zusammengesetzt sind. Nach erfolgreichem Besuch der 9. bzw. 10. Klassenstufe werden Abschlüsse verliehen, die denen an Hauptschulen bzw. Realschulen gleichwertig sind. In den Jahrgangsstufen 11 bis 13, der Sekundarstufe II, können analog zur gymnasialen Oberstufe Kenntnisse vermittelt werden, die die Erlangung der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) ermöglichen. |
ISCED-Klassifikation | Themengebiet | Bildung | Haushalte und Familien | Erläuterung | Die ISCED-Klassifikation (International Standard Classification of Education) ist eine internationale Klassifikation des Bildungswesens, die ursprünglich von der UNESCO entwickelt wurde. Die ISCED- |
Begriff | Themengebiet | Erläuterung | ||
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Juniorprofessur | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Die Juniorprofessur wurde im Jahr 2002 mit der Novelle des Hochschulrahmengesetzes eingeführt. Sie ermöglicht jungen Wissenschaftlern mit hervorragender Promotion einen direkten Einstieg in Forschung und Lehre, um sich auf diesem Wege ohne die bisher übliche Habilitation für die Berufung auf eine Lebenszeitprofessur zu qualifizieren. |
Begriff | Themengebiet | Erläuterung | ||
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Kollegs und Abendgynmasien | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Dies sind Einrichtungen des zweiten Bildungsweges, an denen nach dreijähriger Ausbildung die allgemeine Hochschulreife (Abitur) im Ganztags- oder Teilzeitunterricht (berufsbegleitend) erlangt werden kann. Kollegs und Abendgymnasien sind der Sekundarstufe II zugeordnet. |
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Landwirtschaftsreferendariat (Hochschulen) | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Ziel des Landwirtschaftsreferendariats ist die Qualifizierung von Fach- und Nachwuchsführungskräften für eine Tätigkeit im Lehramt an landwirtschaftlichen berufsbildenden Schulen und im höheren Dienst der Agrarverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz.
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Laufende Ausgaben für ein Studium | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Bei dieser Kennzahl werden die laufenden Ausgaben (Grundmittel), welche die Hochschulträger für Forschung und Lehre je Student/-in pro Semester bereitstellen, entsprechend der durchschnittlichen Fachstudiendauer summiert. Die laufenden Ausgaben für Zentrale Einrichtungen sind anteilig enthalten. |
Lehrkräfte | Themengebiet | Bildung | Erläuterung |
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Lehrkräfte an Schulen | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Als hauptamtliche beziehungsweise hauptberufliche Lehrkräfte werden beamtete und nicht beamtete Personen in Voll- oder Teilzeitbeschäftigung (einschließlich gemäß § 87 a LBG unterhälftig Teilzeitbeschäftigten) nur an ihrer Stammschule gezählt. Zu den nebenamtlichen beziehungsweise nebenberuflichen Kräften zählen neben den „reinen“ nebenamtlich oder -beruflich Tätigen auch Lehrkräfte, die außerhalb ihrer Stammschule unterrichten, beispielsweise als abgeordnete oder teilabgeordnete Lehrkräfte. Da diese bereits an ihrer Stammschule als hauptamtliche Lehrkräfte gezählt werden, zählen sie beim Einsatz an weiteren Schulen dort zur Gruppe „nebenamtliche/nebenberufliche/sonstige Kräfte“. |
Lehrpersonen an Studienseminaren | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Die Studienseminare haben eigenes Lehrpersonal, das hauptberuflich dort tätig ist (i. d. R. Seminarleiterinnen/ Seminarleiter, stellvertretende Seminarleiterinnen/Seminarleiter, Fachleiterinnen/Fachleiter). Darüber hinaus können Lehrerinnen/Lehrer rheinland-pfälzischer Schulen als Lehrbeauftragte stundenweise beschäftigt werden. |
Begriff | Themengebiet | Erläuterung | ||
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Mainzer Studienstufe | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Einer Vereinbarung der Kultusministerkonferenz vom 7. Juli 1972 entsprechend wurde Mitte der 70er-Jahre in allen Bundesländern die gymnasiale Oberstufe reformiert. Mit Beginn des Schuljahres 1975/76 führte auch Rheinland-Pfalz ein reformiertes Oberstufenmodell für die Klassenstufen 11 bis 13 bindend an allen Gymnasien ein. Dieses Modell ist auch für den Oberstufenunterricht an Integrierten Gesamtschulen verbindlich.
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Master | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Der Master ist ein akademischer Abschluss, der nach einem zwei- bis viersemestrigen Studium erreicht werden kann. Masterstudiengänge setzen in der Regel einen ersten Hochschulabschluss voraus und dienen der beruflichen und akademischen Weiterqualifizierung. Zu unterscheiden sind:
Eingeführt wurde der Master in Deutschland im Zuge der Bologna-Reform Ende der 1990er Jahre. Der Master ist den ”klassischen” Hochschulabschlüssen wie Diplom und Magister gleichgestellt und berechtigt zur Promotion. |
Migrationshintergrund (Bildung) | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Nach der Definition der Kultusministerkonferenz (KMK) liegt ein Migrationshintergrund bei folgenden Schülergruppen vor:
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MINT-Fächer | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | MINT ist eine Abkürzung für die Fachgebiete Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik. In der Studierendenstatistik entsprechen die MINT-Fächer den Fächergruppen Ingenieurwissenschaften sowie Mathematik/Naturwissenschaften (einschließlich Informatik). |
Mittelgeber (Stipendien) | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Mittelgeber sind die privaten Mittelgeber, von denen die Hochschulen im Rahmen des nationalen Stipendienprogramms Mittel eingeworben haben. |
Begriff | Themengebiet | Erläuterung | ||
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Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Als neu abgeschlossene Ausbildungsverträge werden solche Verträge gezählt, die im Berichtsjahr geschlossen und bis zum 31. Dezember nicht vorzeitig gelöst wurden. Es werden demnach die Fälle (neu abgeschlossene Ausbildungsverträge) und nicht die Personen gezählt. Dies hat zur Folge, dass die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverhältnisse keine Teilmenge der Zahl der Auszubildenden am 31. Dezember des Berichtsjahres ist. In der Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge sind auch Anschlussverträge enthalten. Diese Anschlussverträge beziehen sich auf Personen, die bereits eine zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen hatten und die Berufsausbildung in einem drei- bzw. dreieinhalbjährigen Ausbildungsberuf fortführen, also keine „Ausbildungsanfänger/-innen “ sind. |
Nichtversetzte, Nichtversetztenquote | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Nichtversetzte sind die Schüler/-innen, die zum Ende des Schuljahres das Klassenziel nicht erreicht haben. Die Nichtversetztenquote gibt den Anteil der Nichtversetzten an allen Schüler/-innen an. Zu unterscheiden sind Nichtversetzte von den sogenannten Wiederholern. Als Wiederholer gelten Schüler/-innen, die eine Klassenstufe wegen Nichtversetzung oder freiwillig zum wiederholten Mal durchlaufen. |
Begriff | Themengebiet | Erläuterung | ||
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Öffentliche Schulen | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Diese sind Schulen, die vom Land oder einer kommunalen Gebietskörperschaft errichtet werden. Alle anderen Schulen sind Einrichtungen in freier Trägerschaft. |
Online-Maßnahmen (Weiterbildung) | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Online-Maßnahmen werden grundsätzlich über das Internet angeboten. Hier nachgewiesen sind alle durch das Land geförderten Veranstaltungen. Die staatliche Förderung setzt voraus, dass die angebotenen Online-Komponenten entweder Präsenzphasen enthalten und/oder die Lernleistung der Teilnehmer/-innen durch eine Prüfung oder ein Abschlussprojekt dokumentiert wird. Online-Maßnahmen werden in diesem Bericht getrennt von den „traditionellen“ Weiterbildungsformen in der Tabelle 11 nachgewiesen. |
Organisatorische Zuordnung (Hochschule) | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Erfasst werden jeweils die kleinsten, an der Hochschule bestehenden organisatorischen Einheiten, denen das Personal zugeordnet ist. Dies können – je nach den örtlichen Gegebenheiten – sein:
Die organisatorische Einheit wird definiert durch die Angaben zur
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Begriff | Themengebiet | Erläuterung | ||
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Pädagogische Fachkräfte | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Zur Unterstützung der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Lehrkräfte können pädagogische Fachkräfte beschäftigt werden. Dies ist in der Regel an Förderschulen der Fall. |
Personal (Hochschule) | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Die Erhebung umfasst das gesamte am Erhebungsstichtag (1. Dezember) an Hochschulen haupt- und nebenberuflich tätige Personal, auch soweit kein Anstellungsverhältnis zum Land oder zur Hochschule besteht. In den Angaben sind die studentischen wissenschaftlichen Hilfskräfte nicht enthalten, da nicht an allen Hochschulen hinreichend differenzierte Daten über diesen Personenkreis vorliegen.
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PISA | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | PISA steht für "Programme for International Student Assessment" und ist Teil des Indikatorenprogramms Ines ("Indicators of Eduational Systems") der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung). Die PISA-Studien sind internationale Schulleistungsuntersuchungen, die seit dem Jahr 2000 in dreijährigem Turnus durchgeführt werden und die zum Ziel haben, alltags- und berufsrelevante Kenntnisse und Fähigkeiten in der Regel 15-jähriger Schüler zu messen. |
Private Schulen | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Diese sind Schulen in nicht öffentlicher Trägerschaft. Mit dieser Zuordnung wird keine Aussage über die Form des Zugangs getroffen, da auch Privatschulen grundsätzlich allen offen stehen. |
Prüfungsgruppen (Hochschulen) | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Prüfungsgruppen sind Zusammenfassungen von Abschlussprüfungen zu einer größeren Einheit. |
Prüfungsjahr (Hochschulen) | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Daten über Prüfungen werden in jedem Semester erhoben. Für die Darstellung der Ergebnisse werden das Wintersemester und das darauffolgende Sommersemester zusammengefasst z. B. Prüfungsjahr 2014 = Wintersemester 2013/14 und Sommersemester 2014. |
Begriff | Themengebiet | Erläuterung | ||
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Quereinstieg (Hochschulen) | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Seit dem Jahr 2003 besteht für Bewerberinnen/Bewerber mit Hochschulabschluss (Universität) ohne Lehramtsausbildung auch die Möglichkeit, für ein entsprechendes Lehramt für bestimmte Fächer bzw. Fachkombinationen als Quereinsteigerin/Quereinsteiger eingestellt zu werden. Während des Vorbereitungsdienstes werden sie als Beamte auf Widerruf eingestellt. Der Vorbereitungsdienst dauert bis zu 24 Monaten. Am Ende des Vorbereitungsdienstes legen die Quereinsteigerinnen/Quereinsteiger das Zweite Staatsexamen für das jeweilige Lehramt ab. In den nachfolgenden Ergebnistabellen werden sie zusammen mit den „regulären Lehramtsanwärtern“ unter Personen bzw. Abschlussprüfungen von Personen im „Vorbereitungsdienst“ ausgewiesen. |
Quotensummenverfahren | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Die Studienanfängerquote wird wie die Studienberechtigtenquote und die Absolventenquote im Quotensummenverfahren errechnet. Hierfür wird zunächst für jeden einzelnen Altersjahrgang der Bevölkerung der Anteil der Studienanfänger/-innen berechnet. Diese Anteile werden anschließend addiert und ergeben so die Studienanfängerquote für die Gesamtbevölkerung. |
Begriff | Themengebiet | Erläuterung | ||
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Realschulen | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Sie vermitteln in den Klassenstufen 5 bis 10 Kenntnisse, die sowohl den Übergang in eine berufsbezogene Ausbildung als auch, nach besonders erfolgreichem Besuch dieser Schulart, den Übergang in studienbezogene Bildungsgänge weiterführender Schulen ermöglichen. Realschulen führen zum qualifizierten Sekundarabschluss I. Im Zuge der Schulstrukturreform wurden die Realschulen seit dem Schuljahr 2009/10 schrittweise in die neuen Realschulen plus überführt. Seit dem Schuljahr 2013/14 gibt es keine eigenständigen öffentlichen Realschulen mehr. |
Realschulen plus | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Die Realschulen plus wurden zum Schuljahr 2009/10 eingeführt. Sie führten die Bildungsgänge der Haupt- und der Realschulen zusammen und umfassen die Klassenstufen 5 bis 10. Die Realschulen plus gibt es in der kooperativen und in der integrativen Form. In der kooperativen Form werden die Schülerinnen und Schüler nach der gemeinsamen Orientierungsstufe in abschlussbezogene Klassen zur Erlangung der Berufsreife bzw. des qualifizierten Sekundarabschluss I eingeteilt. Je nach Leistungsentwicklung und Lernverhalten kann ein Wechsel zwischen den Bildungsgängen erfolgen. In der integrativen Form bleiben die Schülerinnen und Schüler auch nach der Orientierungsstufe zusammen im Klassenverband. Lediglich in einzelnen Fächern wird entsprechend der Leistungsfähigkeit und Neigung differenziert. An beiden Formen der Realschulen plus kann nach Abschluss der 9. Klassenstufe die Berufsreife und nach Abschluss der 10. Klassenstufe der qualifizierte Sekundarabschluss I erlangt werden. Die Realschulen plus können organisatorisch mit Fachoberschulen verbunden werden. Diese führen in einem zweijährigen Vollzeitunterricht unter Einschluss eines Praktikums zur Fachhochschulreife. |
Regelstudienzeit | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Die Regelstudienzeit ist die Semesterzahl, die nötig ist, um einen Studiengang bei zügigem und intensivem Studium zu absolvieren. |
Begriff | Themengebiet | Erläuterung | ||
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Schul- und Förderschulkindergärten | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Diese Einrichtungen der Elementarstufe werden an Grund- oder Förderschulen geführt. Die Fördermaßnahmen beschränken sich vorzugsweise auf Kinder, die vom Schulbesuch zurückgestellt wurden. Seit dem Schuljahr 2009/10 erfolgt die Förderung schulpflichtiger aber noch nicht schulreifer Kinder verstärkt in der Eingangsstufe der Grundschule. |
Schulen des Gesundheitswesens | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Sie vermitteln eine Ausbildung für nichtakademische Gesundheitsberufe. Die Schulen des Gesundheitswesens nehmen eine Sonderstellung zwischen der bundeseinheitlich geregelten betrieblichen Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz bzw. der Handwerksordnung und dem rein länderrechtlich geregelten schulischen Ausbildungsteil des dualen Ausbildungssystems ein. Sie können als staatlich anerkannte Privatschulen organisiert, aber auch an ein Krankenhaus angegliedert und über dessen Pflegesätze finanziert werden. Die Abschlüsse sind staatlich anerkannt. Die Gesundheitsdienstberufe werden fast vollständig an diesen Schulen ausgebildet. Bis zum Schuljahr 2008/09 wurde die Erhebung auf freiwilliger Basis durchgeführt. Seit dem Schuljahr 2009/10 besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht.
Pflegefachfrau/-mann
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Schullaufbahnempfehlung | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | In Rheinland-Pfalz erhalten Grundschüler/-innen zum Ende des vierten Schuljahres eine Empfehlung zur weiteren Schullaufbahn. Die Empfehlung der Grundschule ist in Rheinland-Pfalz nicht bindend. |
Schulstrukturreform | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Am 22. Dezember 2008 verabschiedete der rheinland-pfälzische Landtag mit Artikel 7 des „Landesgesetzes zur Änderung der Schulstruktur“ das „Landesgesetz zur Einführung der neuen Schulstruktur im Bereich der Sekundarstufe I“ (Schulstruktur-EinfG). Dieses Gesetz regelt u. a. das Errichtungsverfahren für Realschulen plus sowie die Überführung der Haupt- und Realschulen, der Regionalen Schulen und der Dualen Oberschulen in diese Schulart. Durch die Schulstrukturreform wurden zum 1. August 2009 alle bis dahin noch bestehenden Regionalen Schulen und Dualen Oberschulen in Realschulen plus überführt. Für die Haupt- und Realschulen wurde eine schrittweise Überführung in die Realschulen plus zum 31. Juli 2013 angestrebt. |
Schulstufen | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Durch Schulstufen wird das allgemeinbildende Schulwesen in Bildungsabschnitte gegliedert. Nach dieser Einteilung werden Vorklassen und Schulkindergärten zum Elementarbereich gezählt. Die Klassenstufen 1 bis 4 sind dem Primarbereich (Grundstufe), die Klassenstufen 5 bis 10 in der Regel dem Sekundarbereich I und die Jahrgangsstufen 11 bis 13 grundsätzlich dem Sekundarbereich II zugeordnet. Schüler/-innen der Jahrgangsstufe 10 an achtjährigen Gymnasien werden, anders als bei den übrigen Schularten, nicht zum Sekundarbereich I gezählt, sondern der Sekundarstufe II zugeordnet. Klassen mit Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung werden den Kategorien "Grundstufe”, ”Mittelstufe”, ”Oberstufe” und ”Werkstufe” zugeordnet. |
Seiteneinstieg (Hochschulen) | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Ab dem Schuljahr 2001/02 können Bewerberinnen und Bewerber mit Hochschulabschluss (Universität) ohne Lehramtsausbildung oder mit Erster Staatsprüfung für ein entsprechendes Lehramt für bestimmte Fächer bzw. Fachkombinationen als Seiteneinsteigerin/Seiteneinsteiger eingestellt werden. Sie werden zunächst für die Dauer von zwei bzw. drei Jahren im Angestelltenverhältnis als Lehrerin/Lehrer eingestellt und zu einem Viertel vom Unterricht freigestellt, um eine begleitende pädagogische Ausbildung an einem Studienseminar zu absolvieren. Nach dieser Ausbildung legen sie eine Prüfung zur Erlangung der Lehrbefähigung ab. Anschließend erfolgt bei Bestehen der Prüfung – sofern die übrigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen vorliegen – eine unbefristete Übernahme in das Beamtenverhältnis. In den nachstehend veröffentlichten Ergebnissen werden die Seiteneinsteigerinnen/Seiteneinsteiger in der Regel gesondert nachgewiesen. |
Seminarteilnehmerinnen und Seminarteilnehmer (Hochschulen) | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Absolventen von Lehramtsstudiengängen sowie von Studiengängen mit lehramtsbezogener Hochschulprüfung an wissenschaftlichen Hochschulen erfüllen mit Bestehen der Ersten Staatsprüfung die Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst. Dieser Vorbereitungsdienst wird an einem staatlichen Studienseminar absolviert. Er dauert je nach angestrebtem Lehramt zwischen 18 und 24 Monaten und schließt mit der Zweiten Staatsprüfung ab, mit der die Lehrbefähigung erlangt wird. Während des Vorbereitungsdienstes sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Beamte auf Widerruf.
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Sonderpädagogischer Förderbedarf | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Ein sonderpädagogischer Förderbedarf wird von der Schulbehörde festgestellt, wenn Kinder und Jugendliche in ihren Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten soweit beeinträchtigt sind, dass sie sonderpädagogischer Förderung für einen erfolgreichen Schulabschluss bedürfen. Nachgewiesen wird hier der im Fördergutachten festgestellte individuelle sonderpädagogische Förderschwerpunkt der Schülerin beziehungsweise des Schülers. In Rheinland-Pfalz werden sieben Förderschwerpunkte unterschieden und zwar in Bezug auf:
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Stipendiatinnen und Stipendiaten | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Stipendiatinnen und Stipendiaten sind die nach dem nationalen Stipendienprogramm (Deutschlandstipendium) in einem Berichtsjahr geförderten Studierenden. |
Studienanfänger/-innen | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Studienanfänger/-innen sind Studierende im ersten Hochschulsemester, die erstmalig an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland eingeschrieben sind (Erstimmatrikulierte), oder Studierende im ersten Fachsemester eines bestimmten Studienganges. |
Studienanfängerquote | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Die Studienanfängerquote gibt den Anteil der Studienanfängerinnen und -anfänger an der altersspezifischen Bevölkerung an. Die Berechnung erfolgt nach dem so genannten Quotensummenverfahren. |
Studienberechtigtenquote | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Die Studienberechtigtenquote gibt den Anteil der Abgänger/-innen allgemeinbildender und berufsbildender Schulen mit Hochschulreife an der Bevölkerung im entsprechenden Alter an. Bis zum Berichtsjahr 2005 wurde dieser Wert mit Bezug auf die 18- bis unter 21-Jährigen ermittelt. Ab dem Berichtsjahr 2006 erfolgt die Berechnung – wie auch bei der Studienanfänger- und der Absolventenquote – nach dem Quotensummenverfahren. Seit dem Jahr 2013 wird der ausschließlich schulische Teil der Fachhochschulreife nicht mehr als Hochschulzugangsberechtigung gezählt. |
Studienfach, Studienbereich, Fächergruppe | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Ein Studienfach ist die in Prüfungsordnungen festgelegte Bezeichnung für eine wissenschaftliche oder künstlerische Disziplin, in der ein Studienabschluss möglich ist. Mehrere verwandte Fächer werden zu Studienbereichen und diese wiederum zu Fächergruppen zusammengefasst. |
Studiengang | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Als Studiengang wird eine abgeschlossene, in Studien- und Prüfungsordnungen vorgesehene berufsqualifizierende oder berufsbezogene Hochschulausbildung bezeichnet. Für die Statistik wird der Studiengang als Kombination der angestrebten Abschlussprüfung mit einem oder dem ersten Studienfach erfasst. |
Studienjahr | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Studienanfänger/-innen werden in der amtlichen Statistik üblicherweise nach Studienjahren ausgewiesen. Ein Studienjahr setzt sich aus einem Sommer- und dem darauffolgenden Wintersemester zusammen. |
Studienkollegs | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | An Studienkollegs lernen Studienbewerberinnen und -bewerber, deren ausländische Hochschulzugangsberechtigung nicht als gleichwertig mit einer deutschen Studienberechtigung anerkannt ist. In einem zweisemestrigen Vorstudium werden ihnen die sprachlichen und fachlichen Voraussetzungen vermittelt, die für den erfolgreichen Besuch einer deutschen Hochschule notwendig sind. Am Ende der Ausbildung ist eine Feststellungsprüfung abzulegen, durch die bei entsprechendem Leistungsstand die Zugangsberechtigung zur Aufnahme eines Fachstudiums an einer deutschen Hochschule erlangt wird. |
Studienseminare | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Studienseminare sind Einrichtungen der pädagogischen Ausbildung im Vorbereitungsdienst für die Lehrämter an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, die zur Zweiten Staatsprüfung führen. Die Aufnahme in ein Studienseminar garantiert nicht die künftige Einstellung als Lehrerin/Lehrer. Insofern ist die Zahl der Ausbildungsplätze nicht am Lehrerbedarf in Rheinland-Pfalz orientiert. Es besteht vielmehr ein grundgesetzlicher Anspruch auf Beendigung der Ausbildung, die das Land (im Rahmen vorhandener Ausbildungskapazitäten) ermöglichen muss. Die Lehramtsanwärterinnen/Lehramtsanwärter werden auf theoretischer Grundlage schulpraktisch ausgebildet. Die Ausbildung erfolgt in allgemeinen Seminaren, in Fachseminaren und den sonstigen Veranstaltungen des Studienseminars. Hinzu kommt der Ausbildungsunterricht an Ausbildungsschulen, der aus Hospitationen, Unterricht unter Anleitung und selbständigem Unterricht besteht. |
Studierende | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Studierende sind in einem Fachstudium immatrikulierte Personen (ohne Beurlaubte, Gasthörer/-innen und Studienkollegiaten/-innen). |
Begriff | Themengebiet | Erläuterung | ||
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Träger (Weiterbildung) | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Träger sind die Volkshochschulen sowie die anerkannten Landesorganisationen in freier Trägerschaft und deren Einrichtungen. Diese Organisationen müssen durch Art und Umfang der Tätigkeit, Struktur und Organisation sowie durch die räumliche, sachliche und personelle Ausstattung eine planmäßige und kontinuierliche Weiterbildung gewährleisten. |
Begriff | Themengebiet | Erläuterung | ||
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Unterrichtsstunden je Schüler/-in | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Die Relation der wöchentlich erteilten Unterrichtsstunden (ohne Anrechnungen und Ermäßigungen) je Schüler/-in bietet einen Hinweis auf die Unterrichtsversorgung. Sie drückt aus, wie viele Stunden jede/-r Schüler/-in wöchentlich erteilt bekommen könnte, wenn ausschließlich Einzelunterricht gegeben würde. |
Begriff | Themengebiet | Erläuterung | ||
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Vertragslösungsquote | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Die Vertragslösungsquote ist nach dem sogenannten „Schichtenmodell“ berechnet. Hierfür werden die Vertragslösungen eines Kalenderjahres exakt den zugehörigen Neuabschlussjahren zugeordnet. |
Voll-/Teilförderung (Ausbildungsförderung) | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Eine Schülerin/Ein Schüler oder eine Studentin/ein Student gilt als vollgefördert, wenn er eine Förderung erhält, die seinen errechneten Gesamtbedarf (= Grundbedarf gemäß Bedarfssatz + Zusatzbedarf) in voller Höhe abdeckt. Als teilgefördert wird er gezählt, wenn ihr/ihm auf seine Förderung eigenes Einkommen oder Vermögen oder das Einkommen seiner Eltern bzw. seines Ehegatten angerechnet wird. |
Vollzeit-/Teilzeitmaßnahmen (Ausbildungsförderung) | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Die Fortbildungsmaßnahme muss mindestens 400 Stunden umfassen. Bei Vollzeitmaßnahmen müssen in der Regel Lehrveranstaltungen wöchentlich an fünf Werktagen mit mindestens 25 Unterrichtsstunden stattfinden. Vollzeitfortbildungen dürfen insgesamt nicht länger als drei Jahre dauern. Bei Teilzeitmaßnahmen müssen die Lehrveranstaltungen innerhalb von acht Monaten mindestens 150 Unterrichtsstunden umfassen. Teilzeitmaßnahmen dürfen insgesamt nicht länger als vier Jahre dauern. |
Vollzeitäquivalente, Vollzeitlehrereinheiten | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Vollzeitäquivalente sind standardisierte Vergleichsgrößen, auf deren Grundlage Personalkapazitäten beurteilt werden können. Bei der Berechnung der Vollzeitäquivalente an Hochschulen wird das vollzeitbeschäftigte hauptberufliche Personal mit dem Faktor 1, das teilzeitbeschäftigte mit 0,5 und das nebenberufliche Personal mit 0,2 gewichtet. Für den Schulbereich werden sogenannte „Vollzeitlehrereinheiten“ errechnet. Hierzu werden die Wochenstunden der hauptamtlichen/hauptberuflichen Teilzeitkräfte und der nebenamtlichen/nebenberuflichen Lehrkräfte in sogenannte Vollzeitlehrerfälle umgerechnet und zu den tatsächlich vorhandenen Vollzeitlehrkräften hinzuaddiert. |
Vollzeitlehrereinheiten | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | werden errechnet, um in der Relation Schüler je Lehrkraft entsprechend die gesamte unterrichtliche Versorgung darstellen zu können. Die Vollzeitlehrereinheiten setzen sich zusammen aus der Zahl der tatsächlich vorhandenen Vollzeitlehrkräfte; außerdem werden die Wochenstunden der hauptamtlichen/ hauptberuflichen Teilzeitlehrkräfte sowie die Wochenstunden der nicht hauptberuflichen Lehrkräfte in Vollzeitlehrer-Fälle umgerechnet.
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Begriff | Themengebiet | Erläuterung | ||
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Wanderungssaldo nach der Studierendenstatistik | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Der Wanderungssaldo errechnet sich aus dem Verhältnis der ab- und zuwandernden Studierenden. Er gibt an, in welchem Ausmaß die Länder Bildungsleistungen für Studierende erbringen, die ihre Hochschulreife in einem anderen Bundesland erworben haben. Ein positiver Wanderungssaldo bedeutet, dass ein Land mehr Studierende anderer Bundesländer aufnimmt, als es „exportiert“. |
Weiterbildung | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Weiterbildung ist ein eigenständiger mit Schule, Hochschule und Berufsausbildung gleichberechtigter und verbundener Teil des Bildungswesens in öffentlicher Verantwortung. Sie umfasst organisiertes Lernen in den gleichrangigen und gleichwertigen Bereichen der allgemeinen, politischen und beruflichen Weiterbildung, soweit sie nicht Schule oder Hochschule, Berufsausbildung oder der außerschulischen Jugendbildung durch andere Rechtsvorschriften zugeordnet oder durch besondere Rechtsvorschriften erfasst ist. |
Weiterbildungsstunden | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Als Weiterbildungsstunde gilt eine Zeiteinheit von 45 Minuten. Orientiert sich eine Maßnahme der Weiterbildung an einer anderen Zeiteinheit, so erfolgt die Errechnung der Weiterbildungsstunden aus der Gesamtsumme der Minuten geteilt durch 45. |
Wiederholer | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Als Wiederholer gelten Schülerinnen und Schüler, die eine Klassenstufe zum wiederholten Mal durchlaufen (wegen Nichtversetzung oder freiwilligem Rücktritt), unabhängig davon, ob sie die Schulart gewechselt haben. Maßgeblich für die Feststellung des Wiederholens ist die besuchte Klassenstufe zum Erhebungsstichtag des Vorjahres. |
Begriff | Themengebiet | Erläuterung | ||
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Zuschuss/Darlehen (Ausbildungsförderung) | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Die Förderung nach dem AFBG wird teils als Zuschuss, teils als Darlehen geleistet.
Als Darlehen werden gewährt:
Die/Der Geförderte kann frei entscheiden, ob und in welcher Höhe das Darlehen in Anspruch genommen wird. |
Zweckgebundene Mittel (Stipendien) | Themengebiet | Bildung | Erläuterung | Entsprechend den Vorgaben des StipG können die Hochschulen bis zu zwei Drittel der Stipendien mit einer Zweckbindung für bestimmte Fächergruppen oder Studiengänge einwerben und vergeben. Durch diese Begrenzung soll auf eine ausgeglichene Verteilung der Stipendien auf die an den jeweiligen Hochschulen vertretenen Studiengänge und Fachrichtungen hingewirkt werden. |