Bestände (Dienstleistungen) |
Dienstleistungen
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Zum Wiederverkauf in unverändertem Zustand erworbene Dienstleistungen und Waren, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, selbst erstellte fertige und unfertige Erzeugnisse, in Arbeit befindliche Aufträge sowie geleistete Anzahlungen auf Gegenstände des Vorratsvermögens. Anschaffungsnebenkosten (Transportkosten, Zölle) werden mit einbezogen. Die als Vorsteuer abzugsfähige Umsatzsteuer ist nicht mit aufgeführt. |
Betriebliche Steuern und sonstige öffentliche Abgaben (Dienstleistungen) |
Dienstleistungen
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Steuern, die vom Staat oder den Institutionen der Europäischen Union ohne Gegenleistung im Zusammenhang mit der Beschaffung und Einfuhr von Waren und der Erbringung von Dienstleistungen, der Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, dem Eigentum an bzw. der Nutzung von Grund und Boden, Gebäuden oder sonstigen im Geschäftsprozess verwendeten Vermögensgegenständen erhoben werden. Hierzu gehören insbesondere Gewerbesteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Grundsteuer sowie auf selbst erstellte Waren erhobene Verbrauchssteuern und -abgaben. Zu den sonstigen öffentlichen Abgaben zählen öffentliche Gebühren und Beiträge, die für bestimmte Leistungen des Staates bezahlt werden. Nicht einzubeziehen sind bspw. Umsatzsteuer, Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie Verbrauchssteuern und Zölle. |
Bruttoanlageinvestitionen (Dienstleistungen) |
Dienstleistungen
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Bruttozugänge an Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen soweit diese aktiviert bzw. in das Verzeichnis der Anlagegüter aufgenommen wurden und zur dauerhaften Nutzung bestimmt sind. |
Bruttobetriebsüberschuss (Dienstleistungen) |
Dienstleistungen
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Der Bruttobetriebsüberschuss errechnet sich aus der Bruttowertschöpfung abzüglich der Personalaufwendungen. |
Bruttoentgelte (Dienstleistungen) |
Dienstleistungen
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An Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geleisteten Bruttozahlungen (Bar- und Sachbezüge), einschließlich aller Zuschläge, Prämien, Zulagen usw., jedoch ohne Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Sozialversicherung. Nicht einbezogen werden die Entgelte für tätige Inhaber/-innen, die nicht auf einem Arbeits- oder Dienstvertrag beruhen (z.B. Kapitelentnahmen), der kalkulatorische Unternehmerlohn, Aufwendungen für Leiharbeiter/-innen sowie außerordentliche Aufwendungen. |
Bruttowertschöpfung (Dienstleistungen) |
Dienstleistungen
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Die Bruttowertschöpfung ist ein Maß für die Beurteilung der wirtschaftlichen Leistung und beinhaltet die Bruttoerträge durch betriebliche Aktivitäten nach Abzug der Waren- und Dienstleistungskäufe und nach Anpassung bezüglich der betrieblichen Subventionen und indirekten Steuern. Sie errechnet sich wie folgt: Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten = Gesamtumsatz + Subventionen + Bestände insgesamt am Ende des Berichtsjahres - Bestände am Anfang des Berichtsjahres + selbst erstellte Sachanlagen für betriebliche Zwecke + selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände - Aufwendungen für bezogene Dienstleistungen, Waren und Material - betriebliche Steuern und sonstige öffentliche Abgaben
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