Hinweis zu den Änderungen im Bundesmeldegesetz zum 01.01.2025

Mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes wurde auch das Bundesmeldegesetz geändert. Danach ist seit dem 01.01.2025 die sog. „besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten“ für deutsche Staatsangehörige entfallen. Der Wegfall dieser besonderen Meldepflicht in Beherbergungsstätten hat keine Auswirkungen auf die Pflicht zur Meldung an das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz. Die Auskunftsplicht im Rahmen der Monatserhebung im Tourismus gemäß dem Beherbergungsstatistikgesetz (BeherbStatG) bleibt uneingeschränkt bestehen und die Meldungen sind so wie bisher in vollem Umfang zu leisten.