Virtuelle Poststelle
Der rlp-Service bietet Ihnen mit dem Online-Dienst Virtuelle Poststelle (VPS) die Möglichkeit, sicher, vertraulich und nachvollziehbar und rechtsverbindlich elektronische Post mit Stellen der öffentlichen Verwaltung in Rheinland-Pfalz auszutauschen. Verschlüsselungsmechanismen sorgen dafür, dass übermittelte Informationen nicht unbefugt eingesehen werden können. Sie erhalten ferner automatisiert eine Mitteilung, aus der Sie erkennen können, ob Ihre Nachricht versendet und an den Empfänger übermittelt wurde.
Voraussetzung für die Versendung von Nachrichten mittels der Virtuellen Poststelle ist, dass der von Ihnen gewünschte Kommunikationspartner im rlp-Service registriert ist. Sofern Sie auch selbst von Stellen der öffentlichen Verwaltung elektronisch Post erhalten wollen, bedarf es einer Zugangseröffnung. Diese können Sie über ihr Benutzerprofil erklären.
Registrierung und Zugangseröffnung
Um die Virtuelle Poststelle nutzen zu können, bedarf es zunächst einer Registrierung und ggf. einer Zugangseröffnung. Vor der Übersendung Ihrer Mitteilung können Sie sich kostenlos als Benutzerin oder Benutzer der Virtuellen Poststelle im rlp-Service unter www.rlp-service.de registrieren. Eine Registrierung hat den Vorteil, dass eine detaillierte technische Übermittlungsbestätigung (Laufzettel) ausgestellt wird und die Sicherheit während der Datenübermittlung gewährleistet ist.
Zugangseröffnung
Bevor Stellen der öffentlichen Verwaltung rechtsverbindlich elektronisch über die Virtuelle Poststelle mit Ihnen kommunizieren dürfen und können, bedarf es folgender Informationen:
Ihre rechtliche Zustimmung zum elektronischen Nachrichtenverkehr
Die technischen Angaben zur Adressierung und Formatierung der Nachrichten
Beide Bestandteile müssen in der sogenannten Zugangseröffnung festgehalten werden. Mit der Zugangseröffnung wird Ihr Bürgerpostfach dem amtlichen Briefverkehr gleichgestellt. Mit dem Zugang eines elektronischen Dokumentes können Ihnen rechtlich verbindlich Mitteilungen überstellt werden. Eine Zugangseröffnung im rlp-Service können Sie jederzeit zurückziehen bzw. deaktivieren. Die Kommunikationspartner und die zulässigen Formate können Sie jederzeit ändern.
Technische Voraussetzungen
Die Größe einer elektronischen Nachricht das 30 Megabyte nicht überschreiten. Grundsätzlich wird empfohlen, Dateien für den Versand zu komprimieren (ZIP-Ordner).
Sie können folgende Formate als Dateianhang übermitteln:
- American Standard Code for Information Code (ASCII)
- Rich Text (RTF) / Textdatei (TXT)
- Portable Document Format (PDF)
- Extensible Markup Language (XML)
- Tagged Image File Format (TIF) / Graphics Interchange Format (GIF) / Joint Photographic Experts Group (JPG)
- Microsoft Office Dateien (DOC/DOCx / XLS/XLSx / PPT/PPTx)
- Open Office (ODT / ODS)
- Hypertext Markup Language (HTML/HTM
- ZIP File Format (ZIP)
- Windows Bitmap (BMP)
Die Virtuelle Poststelle verarbeitet Dateianhänge, die eine qualifizierte Signatur beinhalten. Bei Mehrfachsignaturen ist die Verarbeitung nur möglich, wenn die Dateien von allen Personen mit einer identischen Software und der Signaturkarte eines Herstellers versehen sind.
Unterstützte Signaturformate sind PKCS#7 (enveloped und detached) und PDF-Dateien im PDF-Inline-Format mit eingebetteten PKCS#7-Signaturen.
Elektronische Kommunikation
Bitte beachten Sie die Hinweise zur formfreien elektronischen Kommunikation und zur rechtsverbindlichen, formgebundenen elektronischen Kommunikation mit dem Statistischen Landesamt Rheinland-Pfalz.