Definitionen zum Thema Handwerk

Glossar

Begriff Themengebiet Erläuterung
Beschäftigte (Handwerk) Themengebiet Handwerk Erläuterung

Die Beschäftigtenangaben der Bundesagentur für Arbeit beruhen auf monatlichen Meldungen der Arbeitgeber zur Sozialversicherung bzw. aus dem Meldeverfahren für geringfügig entlohnte Beschäftigte. Tätige Inhaber, nicht sozialversicherungspflichtige Gesellschafter, mithelfende Familienangehörige sowie kurzfristig geringfügig Beschäftigte fehlen in den Daten der Bundesagentur für Arbeit. Bei der Interpretation des Merkmals „Beschäftigte“ ist zu beachten, dass alle im Unternehmen sozialversicherungspflichtig und geringfügig entlohnten Personen erfasst werden, also auch diejenigen, die nicht im handwerklichen Bereich tätig sind (z. B. Verkaufs- und/oder Verwaltungspersonal).

Begriff Themengebiet Erläuterung
Gewerbezweige des Handwerks Themengebiet Handwerk Erläuterung

Die Ergebnisse der Registerauswertung werden nach der Gewerbezweigklassifikation gemäß Anlage A der Handwerksordnung („Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtiges Handwerk betrieben werden können“) bzw. Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung („Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungsfreies Handwerk betrieben werden können“) ausgewertet. Die Gewerbezweigklassifikation ist eine Berufsnomenklatur des Handwerks. Die Erhebungseinheit wird hier im Wesentlichen jener Berufsbezeichnung zugeordnet, unter welcher der  Inhaber von Unternehmen zulassungspflichtiger bzw. zulassungsfreier Handwerke  in die  Handwerksrolle bzw. in das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke eingetragen ist.

Die aktuelle Gliederung der Gewerbegruppen erlaubt es, Zusammenfassungen sowohl für das zulassungspflichtige als auch für das zulassungsfreie Handwerk zu bilden. Diese Gliederung entspricht den bei den Handwerksverbänden verwendeten Gewerbegruppen.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Handwerk Themengebiet Handwerk Erläuterung

Zum zulassungspflichtigen Handwerk gehören die Gewerbe, für deren selbstständigen Betrieb die Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich ist; Voraussetzung hierfür ist die bestandene Meisterprüfung oder eine vergleichbare Qualifikation. Das Handwerk wird nach Gewerbezweigen gegliedert in das Bauhaupt- sowie das Ausbaugewerbe, die Handwerke für den gewerblichen Bedarf, das Kraftfahrzeuggewerbe, das Lebensmittelgewerbe, das Gesundheitsgewerbe und die Handwerke für den privaten Bedarf. Gewerbe, die ohne Eintragung in die Handwerksrolle betrieben werden dürfen, gehören zum zulassungsfreien Handwerk.

Handwerksunternehmen Themengebiet Handwerk Erläuterung

Handwerksunternehmen sind Unternehmen, die in die Handwerksrolle oder in das Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungsfreie Handwerke betrieben werden können, eingetragen sind.

In die Handwerksberichterstattung werden nur selbstständige Handwerksunternehmen einbezogen. Viele handwerkliche Berufe werden auch in innerbetrieblichen Abteilungen und Nebenbetrieben ausgeübt. Solche handwerklichen Nebenbetriebe und innerbetriebliche Abteilungen werden in der Handwerksberichterstattung nicht ausgewertet.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Tätige Personen (Handwerk) Themengebiet Handwerk Erläuterung

Umfasst die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die geringfügig entlohnten Beschäftigten und die tätigen Inhaber/-innen.  Die Anzahl der tätigen Inhaber/-innen wird geschätzt.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Umsatz (Handwerk) Themengebiet Handwerk Erläuterung

Die Umsatzdaten der Finanzverwaltungen der Länder basieren auf den Umsatzsteuer-Voranmeldungen der Unternehmen. Die Umsätze von Kleinunternehmen (Umsatz bis zu 17 500 Euro im Vorjahr und voraussichtlich nicht über 50 000 Euro im Berichtsjahr) und Umsätze von Unternehmen, die nahezu ausschließlich steuerfreie Umsätze erzielen oder bei denen keine Steuerzahllast entsteht, sind nicht enthalten (sofern die Unternehmen nicht auf die Steuerbefreiung verzichten). Eine bedeutsame Abweichung von den bisher erhobenen Umsätzen ergibt sich aufgrund von umsatzsteuerlichen Organschaften. Bei diesen Organschaften handelt es sich um Verbindungen von rechtlich selbstständigen Unternehmen, die steuerrechtlich als ein einziger Schuldner behandelt werden. Für eine Organschaft ist im  Datenmaterial der Finanzverwaltungen nur der Organträger mit dem Umsatz der gesamten Organschaft enthalten.  Für die ebenfalls zu der Organschaft gehörigen Organgesellschaften gibt es keine Umsatzangaben. Der beim Organträger nachgewiesene Umsatz enthält die konsolidierten Einzelumsätze aller Mitglieder des Organschaftskreises (Organträger und -gesellschaften). Diese  konsolidierten Umsätze enthalten zwar die Außenumsätze, nicht aber die Innenumsätze zwischen den einzelnen Mitgliedern der Organschaften. Die Art der Einbeziehung der Organschaftsumsätze ist für Auswertungen der Verwaltungsdaten von großer Bedeutung. Wenn die Umsätze der Organschaften – wie von den Finanzverwaltungen gemeldet – ausgewertet würden, wären die gesamten Umsätze der Organschaft in den Gewerbezweigen und in den Regionen nachgewiesen, denen die Organträger zugeordnet sind. Ferner ist es möglich, dass der Organträger kein Handwerksunternehmen ist und nur die dazugehörigen Organgesellschaften handwerklich tätig sind. In diesem Fall würde der Organschaftsumsatz außerhalb des Handwerks nachgewiesen. Es wird deutlich, dass ohne eine Schätzung des Umsatzes für die einzelnen Organschaftsmitglieder gravierende Verzerrungen der Ergebnisse entstehen können. Um dies zu vermeiden, haben die statistischen Ämter ein Schätzverfahren  für  den  Umsatz aller Organschaftsmitglieder entwickelt, bei dem auch die fehlenden Innenumsätze der Organschaften hinzugeschätzt werden.