Definitionen zum Thema Finanzen

Glossar

Begriff Themengebiet Erläuterung
Angestellte Themengebiet Finanzen Erläuterung

Angestellte sind in einem privatrechtlichen Arbeitsvertragsverhältnis stehende Beschäftigte, die nicht Lohnempfänger sind. Für die Zuordnung ist grundsätzlich die Stellung im Betrieb und nicht die Art des Versicherungsverhältnisses bzw. der Mitgliedschaft in einer Rentenversicherung für Angestellte entscheidend. Leitende Angestellte sind ebenfalls Angestellte, sofern sie nicht Miteigentümerin bzw. Miteigentümer sind. Zu den Angestellten zählen auch die Auszubildenden in kaufmännischen und technischen Ausbildungsberufen sowie Zivildienstleistende.

Anleihen der öffentlichen Hand Themengebiet Finanzen Erläuterung

Anleihen der öffentlichen Hand sind Wertpapiere mit festem oder variablem Nominalzinssatz und fester Laufzeit, die von Bund, Ländern, Kommunen und anderen öffentlichen Körperschaften ausgegeben werden. Der effektive Zinssatz (= Nominalzins*100/Kurswert) einer solchen Anleihe mit zehnjähriger Restlaufzeit gilt als Indikator für das Niveau der langfristigen Zinsen in der Volkswirtschaft.

Arbeitnehmer Themengebiet Finanzen Erläuterung

Arbeitnehmer sind in einem privatrechtlichen Arbeitsvertragsverhältnis stehende Beschäftigte, einschließlich Arbeitnehmer in Ausbildung.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Beamte Themengebiet Finanzen Erläuterung

Zu den Beamten zählen alle Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis des Bundes, der Länder, der Gemeinden und sonstiger Körperschaften des öffentlichen Rechts stehen (einschließlich der Beamtenanwärter und der Beamten im Vorbereitungsdienst). Ebenfalls zu den Beamten werden neben den Richtern auch Soldaten sowie Geistliche der zur Evangelischen und zur Römisch-Katholischen Kirche in Deutschland gehörenden Kirchen gezählt.

Bereinigte Gesamtausgaben der Länder sowie der Gemeinden und Gemeindeverbände Themengebiet Finanzen Erläuterung

Gesamtausgaben der öffentlichen Haushalte nach Abzug der haushaltstechnischen Verrechnungen sowie der von gleicher Ebene empfangenen Zahlungen.

Bundessteuern Themengebiet Finanzen Erläuterung

Bundessteuern sind gemäß Art. 106 Abs. 1 Grundgesetz die Steuern, deren Aufkommen ausschließlich dem Bund zusteht. Zu den Bundessteuern gehören u. a. bestimmte Verbrauchsteuern, z. B. die Mineralölsteuer und die Tabaksteuer.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Eigenbetrieb Themengebiet Finanzen Erläuterung

Ein Eigenbetrieb ist ein kommunales Wirtschaftsunternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Er ist als Sondervermögen der Kommune mit kaufmännischem Rechnungswesen aus der unmittelbaren Verwaltung ausgegliedert, unterliegt jedoch einer weitgehenden Kontrolle und Einflussnahme durch die Trägerkommune. Damit beschreitet der Eigenbetrieb einen Mittelweg zwischen der unmittelbaren Kommunalverwaltung und dem Regiebetrieb auf der einen sowie den kommunalen Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit (GmbH, AG) auf der anderen Seite.

Eigengesellschaft Themengebiet Finanzen Erläuterung

Eine Eigengesellschaft ist ein kommunales Wirtschaftsunternehmen in der Form einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG), wobei der alleinige Anteilseigner die Kommune ist. Eine Eigengesellschaft nimmt damit ähnlich wie ein Eigenbetrieb kommunale Aufgaben wahr, besitzt aber im Gegensatz zu diesem als juristische Person des Privatrechts eine eigene Rechtspersönlichkeit.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Gemeindesteuern Themengebiet Finanzen Erläuterung

Gemeindesteuern sind Steuern, deren Aufkommen nach Artikel 106 Absatz 6 Grundgesetz ausschließlich den Gemeinden zusteht. Wichtige Gemeindesteuern sind die Realsteuern.

Gemeinschaftssteuern Themengebiet Finanzen Erläuterung

Gemeinschaftsteuern sind Steuern, deren Aufkommen nach Artikel 106 Absatz 3 Grundgesetz dem Bund, den Ländern und teilweise auch den Gemeinden gemeinschaftlich zustehen. Zu den Gemeinschaftsteuern gehören die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und die Umsatzsteuer.

Geringfügig entlohnte Beschäftigung Themengebiet Finanzen Erläuterung

Beschäftigte, bei denen das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat bestimmte Einkommenshöchstgrenzen (s. u.) nicht übersteigt (Minijob). Die Geringfügigkeitsgrenze ist seit … dynamisch und am Mindestlohn ausgerichtet. Das bedeutet, dass sich die Verdienstgrenze an einer wöchentlichen Arbeitszeit von 10 Stunden und am Mindestlohn orientiert. Erhöht sich der Mindestlohn, steigt also auch die Minijob-Grenze. Seit Januar 2024 liegt die Grenze bei 538 Euro. Die Ausübung einer geringfügig entlohnten Beschäftigung ist ausschließlich oder neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung (Nebenjob) möglich, ohne dass sie durch die Zusammenrechnung mit der Hauptbeschäftigung voll sozialversicherungspflichtig wird. Personen mit einem Nebenjob werden sowohl unter den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten als auch unter den geringfügig entlohnten Beschäftigten nachgewiesen.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Haushalte, kommunale Themengebiet Finanzen Erläuterung

Die kommunalen Haushalte umfassen die Haushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände. Zu den Gemeindeverbänden zählen in Rheinland-Pfalz neben den Landkreisen die Verbandsgemeinden und der Bezirksverband Pfalz.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Kassenmäßige Bruttoeinnahmen- und ausgaben Themengebiet Finanzen Erläuterung

Die kassenmäßigen Bruttoeinnahmen- bzw. -ausgaben

errechnen sich als die Summe

 

der Einnahmen bzw. Ausgaben der laufenden Rechnung, die

im Rahmen des Verwaltungsvollzuges sowie des Betriebes

von Einrichtungen meistens regelmäßig anfallen und nicht

vermögenswirksam sind (z.B. Personalausgaben, laufender

Sachaufwand, Zinsausgaben und -einnahmen, Zuweisungen

und Zuschüsse für laufende Zwecke, Gebühreneinnahmen,

Steuern), und

der Einnahmen bzw. Ausgaben der Kapitalrechnung, die

eine Vermögensveränderung herbeiführen oder der Finanzierung von Investitionen anderer Träger dienen und

keine besonderen Finanzierungsvorgänge darstellen (z.B.

Baumaßnahmen, Erwerb und Veräußerung von Sachvermögen,

Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen, sonstige

Vermögensübertragungen, Darlehensgewährungen und -rückflüsse),

 

jeweils bereinigt um die Zahlungen von gleicher Ebene.

Kassenmäßige Steuereinnahmen (Steueraufkommen) Themengebiet Finanzen Erläuterung

Ist-Einnahmen, die in dem Betrachtungszeitraum tatsächlich vereinnahmt wurden. Dabei ist es unerheblich, für welchen Zeitraum sie verrechnet werden.

Kassenverstärkungskredite Themengebiet Finanzen Erläuterung

Als Kassenverstärkungskredite werden die kurzfristigen Verbindlichkeiten bezeichnet, die der Schuldner zur Überbrückung vorübergehender Kassenanspannungen eingeht. Ein Kassenkredit kann auch in der Form der Überziehung eines Kontokorrentkontos aufgenommen werden.

Kernhaushalt einer Kommunalverwaltung Themengebiet Finanzen Erläuterung

Der Kernhaushalt einer Kommunalverwaltung ist derjenige Teil des Haushalts, der sich nicht auf die ausgegliederten Einheiten erstreckt. Im Kernhaushalt werden somit die Bruttoausgaben und -einnahmen sämtlicher Bereiche der unmittelbaren Kommunalverwaltung (Ämter, nichtrechtsfähige Anstalten, Regiebetriebe) nachgewiesen, nicht jedoch die Bruttoausgaben und -einnahmen der mittelbaren Kommunalverwaltung mit seinen Unternehmen (z.B. Eigenbetriebe, Eigengesellschaften, Beteiligungsgesellschaften).

Kommunale Haushalte Themengebiet Finanzen Erläuterung

Die kommunalen Haushalte umfassen die Haushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände. Zu den Gemeindeverbänden zählen in Rheinland-Pfalz neben den Landkreisen die Verbandsgemeinden und der Bezirksverband Pfalz.

Kommunale Kassenstatistik Themengebiet Finanzen Erläuterung

Die kommunale Kassenstatistik erfasst vierteljährlich

die Ist-Ausgaben und Ist-Einnahmen der Gemeinden und

Gemeindeverbände im abgelaufenen Quartal in der

Gliederung nach Ausgabe- und Einnahmearten entsprechend

der für die Statistik maßgeblichen Systematik,

die Bauausgaben der Gemeinden und Gemeindeverbände

im abgelaufenen Quartal nach Aufgabenbereichen und

den Schuldenstand am Ende eines jeden Vierteljahres nach Schuldarten.

Nicht in die Erhebung einbezogen sind die kommunalen Zweckverbände sowie die öffnetlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen.

Kommunale Schuldenstatistik Themengebiet Finanzen Erläuterung

Die kommunale Schuldenstatistik erfasst die Schulden der Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände und der öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, unabgängig davon, wer den Schuldendienst trägt.

Kreditmarktschulden der Länder sowie der Gemeinden und Gemeindeverbände Themengebiet Finanzen Erläuterung

Unter Kreditmarktschulden werden die Schulden zusammengefasst, die von den Haushalten der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbänden zum Zweck der Haushaltsfinanzierung über Verbindlichkeiten aus Obligationen und Schatzanweisungen sowie gegenüber inländischen und ausländischen Banken, Sparkassen und Versicherungsunternehmen aufgenommen wurden. Den Kreditmarktschulden sind auch die Kredite von Sozialversicherungen zuzurechnen.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Länderfinanzausgleich Themengebiet Finanzen Erläuterung

Der Länderfinanzausgleich i. e. S. ist ein horizontales finanzielles Ausgleichssystem zwischen den Ländern. Ausgleichspflichtig sind die Länder, deren Finanzkraftmesszahl in dem Kalenderjahr, für das der Ausgleich durchgeführt wird (Ausgleichsjahr), ihre Ausgleichsmesszahl übersteigt. Ausgleichsberechtigt sind die Länder, deren Finanzkraftmesszahl im Ausgleichsjahr ihre Ausgleichsmesszahl nicht erreicht.

Ländersteuern Themengebiet Finanzen Erläuterung

Ländersteuern sind Steuern, deren Aufkommen nach Artikel 106 Absatz 2 des Grundgesetzes ausschließlich den Ländern zusteht. Es sind dies die Vermögensteuer, die Erbschaft- und Schenkungsteuer, die Kraftfahrzeugsteuer, die Verkehrsteuern, soweit es sich nicht um eine Bundessteuer oder Gemeinschaftsteuer handelt, die Biersteuer sowie die Spielbankabgabe.

Laufende Zuweisungen und Zuschüsse Themengebiet Finanzen Erläuterung

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke sind einmalige oder laufende, nur für Zwecke des Verwaltungshaushalts bestimmte Zahlungen ohne Gegenleistungen. Zuweisungen sind Übertragungen innerhalb des öffentlichen Bereichs, Zuschüsse sind Übertragungen zwischen dem öffentlichen und dem sonstigen Bereich.

In der kommunalen Kassenstatistik beinhalten die

laufenden Zuweisungen und Zuschüsse auf der

Ausgabenseite zusätzlich Erstattungen von Ausgaben des

Verwaltungshaushalts, aufgabenbezogene Leistungsbeteiligungen, Schuldendiensthilfen, soziale Leistungen,

allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen und

auf der Einnahmeseite zusätzlich Schlüsselzuweisungen,

Bedarfszuweisungen und sonstige allgemeine Zuweisungen,

allgemeine Umlagen, Erstattungen von Ausgaben des

Verwaltungshaushalts, aufgabenbezogene Leistungsbeteiligungen und den Ersatz von sozialen Leistungen.

Laufender Sachaufwand der Länder sowie der Gemeinden und Gemeindeverbände Themengebiet Finanzen Erläuterung

Sächliche Ausgaben für die Unterhaltung und Bewirtschaftung von Grundstücken, Gebäuden usw., den Erwerb nicht vermögenswirksamer Gegenstände, Mieten, Pachten, die Haltung von Fahrzeugen, Geschäftsausgaben, sonstige Sachausgaben, weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben, weitere Finanzausgaben.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Pro-Kopf-Verschuldung der kommunalen Haushalte Themengebiet Finanzen Erläuterung

Für die Berechnung der Pro-Kopf-Verschuldung werden die Schulden der kommunalen Haushalte zum 31.12. des Jahres zur Bevölkerung am 30.06. des Jahres in Bezug gesetzt.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Realsteueraufbringungskraft der Gemeinden Themengebiet Finanzen Erläuterung

Die Einnahmen aus den Realsteuern (Grundsteuer, Gewerbesteuer) sind für die einzelnen Gemeinden nicht vergleichbar, da den Gemeinden gemäß Art. 106 Abs. 6 Satz 2 Grundgesetz das Recht eingeräumt ist, die Hebesätze der Realsteuern im Rahmen der Gesetze selbst festzulegen. Aus dem Realsteuer-Istaufkommen einer Gemeinde lässt sich daher keine aussagefähige Information über ihre Steuerkraft ableiten.

Um vergleichbare Werte zu erhalten, wird die Realsteueraufbringungskraft berechnet, die angibt, wie hoch das Realsteuer-Istaufkommen in den einzelnen Gemeinden gewesen wäre, wenn sie alle bei jeder der einzelnen Realsteuern den gewogenen landesdurchschnittlichen Hebesatz angewandt hätten.

 

Realsteuern Themengebiet Finanzen Erläuterung

Realsteuern sind nach § 3 Abs. 2 Abgabenordnung die Grundsteuer und die Gewerbesteuer.

Die Grundsteuer umfasst die Grundsteuer A (Steuer auf agrarisch genutzte Grundstücke) und die Grundsteuer B (Steuer auf baulich genutzte Grundstücke). Die Gewerbesteuer ist die Steuer auf die Ertragskraft der Unternehmen.

 

Begriff Themengebiet Erläuterung
Sachinvestitionen der Länder sowie der Gemeinden und Gemeindeverbände Themengebiet Finanzen Erläuterung

Die Investitionsausgaben der öffentlichen Haushalte i. e. S. werden Sachinvestitionen genannt. Werden zusätzlich die Ausgaben für den Erwerb von Beteiligungen, die Darlehen und die Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen einbezogen, wird von den Investitionsausgaben i. w. S., den investiven Ausgaben, gesprochen.

Schulden der kommunalen Haushalte Themengebiet Finanzen Erläuterung

Als Schulden der kommunalen Haushalte gelten diejenigen Schulden, für welche die Körperschaft Schuldner ist, unabhängig davon, wer den Schuldendienst trägt. Dazu gehören auch die Schulden des allgemeinen Kapital- und Grundvermögens, die Schulden für die in der Haushaltsrechnung erfassten Unternehmen sowie die Schulden der den Körperschaften unterstehenden rechtlich unselbstständigen Stiftungen und Sondervermögen. Haushaltsrechtlich nicht zu den Schulden der kommunalen Körperschaften zählen dagegen die Schulden der öffentlich bestimmten Fonds, Einrichtungen und Unternehmen einschließlich der Krankenanstalten.

Steuerdeckungsquote Themengebiet Finanzen Erläuterung

Anteil der Ausgaben öffentlicher Haushalte, der durch Steuern und steuerähnliche Einnahmen gedeckt ist.

Steuereinnahmekraft der Gemeinden Themengebiet Finanzen Erläuterung

Die Steuereinnahmekraft der Gemeinden ergibt sich aus der Realsteueraufbringungskraft durch Subtraktion der Gewerbesteuerumlage sowie Addition der Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer.

Steuern Themengebiet Finanzen Erläuterung

Steuern sind nach § 3 Abs. 1 Abgabenordnung (AO) Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft, die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Teilzeitbeschäftigung Themengebiet Finanzen Erläuterung

Den Teilzeitbeschäftigten werden alle zugeordnet, deren regelmäßige Arbeitszeit weniger als die übliche Wochenarbeitsstundenzahl umfasst, auch die Altersteilzeitbeschäftigten sowohl in der Arbeitsphase als auch in der Freistellungsphase, nicht jedoch die geringfügig Beschäftigten mit einem Monatsentgelt von insgesamt regelmäßig nicht mehr als 400 Euro.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Umsatz Themengebiet Finanzen Erläuterung

Als Umsatz der steuerpflichtigen Unternehmen gelten die im Berichtsjahr abgerechneten Lieferungen und Leistungen des nach § 2 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerpflichtigen Unternehmers an Dritte (ohne Umsatzsteuer), einschließlich der steuerfreien Umsätze, der Handelsumsätze sowie der Erlöse aus Lieferungen und Leistungen an Verkaufsgesellschaften, an denen das Unternehmen beteiligt ist. Ferner gelten als Umsatz die getrennt in Rechnung gestellten Kosten für Fracht, Porto und Verpackungen, der Eigenverbrauch sowie die private Nutzung von firmeneigenen Sachen mit ihrem buchhalterischen Wert. Preisnachlässe und der Wert der Retouren werden von den fakturierten Werten abgesetzt.

Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen Themengebiet Finanzen Erläuterung

In der Umsatzsteuerstatistik werden diejenigen Unternehmen erfasst, die Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben haben und deren steuerbarer Jahresumsatz 17 500 Euro übersteigt.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Vollzeitäquivalent Themengebiet Finanzen Erläuterung

Maßeinheit für die Arbeitszeit, die dem Gegenwert eines Vollzeitbeschäftigten entspricht.

Zur besseren Vergleichbarkeit wird die Zahl der Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse in fiktive Vollzeitbeschäftigungsverhältnisse umgerechnet.

 

Vollzeitbeschäftigte Themengebiet Finanzen Erläuterung

Als Vollzeitbeschäftigte gelten alle, deren regelmäßige Arbeitszeit die übliche Wochenarbeitsstundenzahl beträgt.