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Beschäftigung im Gesundheitswesen nimmt weiter zu

Das Gesundheitswesen gewinnt als Arbeitgeber weiter an Bedeutung. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes in Bad Ems nahm die Beschäftigung in diesem Wirtschaftsbereich von 2008 bis 2013 um insgesamt 11,2 Prozent zu (Deutschland: plus 11,7 Prozent). Dies entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von 2,1 Prozent (Deutschland: 2,2 Prozent). Im Jahr 2013 bot das Gesundheitswesen 247.900 Beschäftigten einen Arbeitsplatz; rechnerisch waren 62 Beschäftigte je 1.000 Einwohner in diesem Wirtschaftsbereich tätig (Deutschland: 63 Beschäftigte je 1.000 Einwohner).

Ein großer zusätzlicher Personalbedarf bestand im Pflegebereich. Zusammengenommen erhöhte sich die Zahl der Beschäftigten in der ambulanten sowie in der stationären/teilstationären Pflege zwischen 2008 und 2013 um 5.500. Zwar entstanden mehr neue Arbeitsplätze in der stationären/teilstationären Pflege (plus 3.200) als im ambulanten Bereich (plus 2.300), jedoch fiel der prozentuale Zuwachs in der ambulanten Pflege mit plus 23 Prozent stärker aus als in der stationären/teilstationären Pflege (plus 12,3 Prozent). Im Krankenhausbereich stieg die Beschäftigtenzahl ebenfalls deutlich. Im Jahr 2013 arbeiteten in den rheinland-pfälzischen Krankenhäusern 5.200 Beschäftigte mehr als 2008 (plus 10,1 Prozent). Auch in den „Praxen sonstiger medizinischer Berufe“, zu denen u. a. physio-, sprach-, ergo- sowie kunst- und musiktherapeutische Praxen, Massagepraxen sowie Praxen von psychologischen Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendpsychotherapeuten und Hebammen zählen, wurde mehr Personal eingestellt. In diesem Bereich nahm die Beschäftigtenzahl um knapp 5.000 zu; der prozentuale Anstieg fiel mit plus 25,8 Prozent besonders kräftig aus.

Das Gesundheitswesen zeichnet sich durch einen hohen Anteil weiblichen Personals aus. Im Jahr 2013 waren in diesem Wirtschaftsbereich 189.500 Frauen tätig, was einem Beschäftigtenanteil von 76,4 Prozent entspricht (Deutschland: 75,8 Prozent). Teilzeitarbeit ist im Gesundheitswesen weit verbreitet, was im Unterschied von Vollzeitäquivalenten zu Beschäftigtenzahlen zum Ausdruck kommt. Vollzeitäquivalente geben die Zahl der auf die volle tarifliche Arbeitszeit umgerechneten Beschäftigten an. In Rheinland-Pfalz kamen im Gesundheitswesen auf 100 Beschäftigte rechnerisch 71,5 Vollzeitäquivalente. Damit hat Teilzeitbeschäftigung im Land eine überdurchschnittliche Bedeutung – in Deutschland lag das Verhältnis bei 72,8 Vollzeitäquivalenten je 100 Beschäftigte. Weitere Informationen:
<link _blank den dokuments download eines file:12334>Kurzpräsentation zu den Gesundheitsökonomischen Gesamtrechnungen

Die Ergebnisse entstammen den Gesundheitsökonomischen Gesamtrechnungen der Länder, die die Arbeitsgruppe „Gesundheitsökonomische Gesamtrechnungen der Länder“ (AG GGRdL) derzeit für die Länder Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen erstellt. Ergebnisse für die übrigen Bundesländer liegen noch nicht vor. Die Berechnungen erfolgen in Abstimmung mit den Gesundheitsökonomischen Gesamtrechnungen des Bundes, die wiederum auf dem internationalen System of Health Accounts (SHA) beruhen. Die Gesundheitsökonomischen Gesamtrechnungen bestehen zur Zeit aus der Gesundheitspersonalrechnung und der Gesundheitsausgabenrechnung; eine Berechnung der Bruttowertschöpfung für die Gesundheitswirtschaft liegt noch nicht vor.

Die Gesundheitspersonalrechnung (GPR) wird für die Länder ab dem Berichtsjahr 2008 nach einheitlicher Methode durchgeführt. Im Zuge der aktuellen Berechnungen wurden die Ergebnisse von 2008 bis 2012 gemäß der Revision der GPR des Bundes überarbeitet. Unter Beschäftigten werden Beschäftigungsverhältnisse verstanden, sodass Personen mit mehreren Arbeitsverhältnissen in verschiedenen Einrichtungen mehrfach gezählt werden. Zu den Beschäftigten zählen Selbstständige, ohne Entgelt mithelfende Familienangehörige sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind u. a. Arbeiterinnen und Arbeiter, Angestellte, Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Wehr- oder Zivil- bzw. Bundesfreiwilligendienstleistende und geringfügig Beschäftigte. Auszubildende sind in den Beschäftigtenzahlen der GPR nicht enthalten. Räumlich bezieht sich die Gesundheitspersonalrechnung auf die Beschäftigten mit Arbeitsort im jeweiligen Bundesland (Arbeitsortprinzip).

Autorin: Diane Dammers (Referat Analysen)


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