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Gesundheitsausgaben 2013 erneut gestiegen

Im Jahr 2013 sind die Ausgaben im rheinland-pfälzischen Gesundheitswesen erneut gestiegen. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes in Bad Ems wurden 15,4 Milliarden Euro für Waren und Dienstleistungen rund um die Gesundheit ausgegeben, das waren 3,1 Prozent mehr als 2012 (Deutschland: plus vier Prozent). Damit setzte sich der Trend der vergangenen Jahre fort: Zwischen 2008 und 2013 haben sich die Gesundheitsausgaben im Land insgesamt um 19 Prozent erhöht (Deutschland: plus 18 Prozent). Daraus ergibt sich für diesen Zeitraum ein durchschnittlicher Zuwachs von 3,6 Prozent pro Jahr (Deutschland: 3,4 Prozent). Damit sind die Gesundheitsausgaben in den vergangenen Jahren im Durchschnitt stärker gestiegen als die Wirtschaftsleistung.

Auf jede Rheinland-Pfälzerin bzw. jeden Rheinland-Pfälzer entfielen 2013 rechnerisch Gesundheitsausgaben in Höhe von 3.863 Euro. Die Ausgaben pro Person waren etwas niedriger als im Bundesdurchschnitt, der bei rund 3.910 Euro lag. Ein großer Teil der Gesundheitsausgaben, zu denen alle Käufe von Waren und Dienstleistungen zum Zweck der Prävention, Behandlung, Rehabilitation und Pflege sowie die Investitionen der Einrichtungen des Gesundheitswesens zählen, wird durch die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen getragen. Im Jahr 2013 kamen sie zusammen für gut zwei Drittel der Ausgaben auf (Rheinland-Pfalz: 68 Prozent; Deutschland: 67 Prozent). Für jede Einwohnerin bzw. jeden Einwohner wendeten die Krankenkassen im Schnitt einen Betrag von 2.622 Euro auf. Der Anteil der gesetzlichen Krankenkassen an den Gesundheitsausgaben des Landes belief sich auf 57 Prozent, während die privaten Krankenversicherungen 11 Prozent beisteuerten. Damit hat die private Krankenversicherung in Rheinland-Pfalz einen überdurchschnittlichen Stellenwert; in Deutschland lag ihr Anteil bei 9,2 Prozent.

Ein Teil der Gesundheitsausgaben wird von den privaten Haushalten unmittelbar getragen. Dazu zählen z. B. Zuzahlungen zu Leistungen der Krankenversicherungen oder anderer Sozialversicherungsträger sowie Direktkäufe von gesundheitsbezogenen Waren und Dienstleistungen. Privathaushalte und private Organisationen ohne Erwerbszweck kamen 2013 zusammen für 13 Prozent der Ausgaben auf (Deutschland: 14 Prozent). In Rheinland-Pfalz entsprach dies einem Betrag von 507 Euro je Einwohnerin bzw. Einwohner. Die Soziale Pflegeversicherung hatte einen Anteil von 7,4 Prozent an den Gesundheitsausgaben (Deutschland: 7,7 Prozent). In Rheinland-Pfalz fielen beim Träger Soziale Pflegeversicherung Gesundheitsausgaben von 287 Euro je Einwohnerin bzw. Einwohner an.

Auf die übrigen Ausgabenträger – öffentliche Haushalte, gesetzliche Rentenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung und Arbeitgeber – entfielen knapp zwölf Prozent der Gesundheitsausgaben. <link browserfenster ge gleichen im internal-link wird>Zeitreihe Gesundheitsausgaben nach Ausgabenträger

<link den dokuments download eines file:36030>Kurzpräsentation Gesundheitsökonomische Gesamtrechnungen

Die Ergebnisse entstammen den Gesundheitsökonomischen Gesamtrechnungen der Länder, die die Arbeitsgruppe „Gesundheitsökonomische Gesamtrechnungen der Länder“ (AG GGRdL) derzeit für die Länder Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen erstellt. Die Gesundheitsausgabenrechnung (GAR) wird für diese Länder vom Berichtsjahr 2008 an nach einheitlicher Methode durchgeführt. Die Berechnungen erfolgen in Abstimmung mit den Gesundheitsökonomischen Gesamtrechnungen des Bundes, die wiederum auf dem internationalen System of Health Accounts (SHA) beruhen. Die Gesundheitsökonomischen Gesamtrechnungen der Länder bestehen zur Zeit aus der Gesundheitspersonalrechnung und der Gesundheitsausgabenrechnung; eine Berechnung der Bruttowertschöpfung für die Gesundheitswirtschaft ist geplant.
Gesundheitsausgaben beinhalten alle Käufe von Waren und Dienstleistungen, die zum Zweck der Prävention, Behandlung, Rehabilitation und Pflege getätigt werden sowie die Investitionen der Einrichtungen des Gesundheitswesens. Zu den Gesundheitsausgaben zählen nur Transaktionen für die letzte Verwendung, ein direkter Patientenbezug muss daher im Regelfall gegeben sein. Transaktionen zwischen Leistungserbringern, z. B. zwischen Großhändlern und Apothekern, gehören nicht dazu. Räumlich bezieht sich die Berechnung auf die Gesundheitsausgaben für die jeweilige inländische Bevölkerung (Wohnortprinzip).

Autorin: Diane Dammers (Referat Analysen)

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