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Fast 14 Prozent mehr Erbschaft- und Schenkungsteuer im Jahr 2020

Im Jahr 2020 setzten die Finanzbehörden in Rheinland-Pfalz insgesamt knapp 318 Millionen Euro an Erbschaft- und Schenkungsteuer fest. Das waren nach Angaben des Statistischen Landesamtes 13,9 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Auf Erbschaften entfielen gut 277 Millionen, auf Schenkungen knapp 41 Millionen Euro. Insgesamt wurden Steuern für 7.137 Erbschaften und 1.462 Schenkungen festgesetzt.

Die 2020 getätigten Festsetzungen der Erbschaft- und Schenkungsteuer basierten auf veranlagten Vermögensübertragungen in Höhe von gut 2,6 Milliarden Euro. Dabei beliefen sich die Übertragungen aufgrund von Erbschaften auf 2,2 Milliarden (plus 22,7 Prozent) und die Übertragungen aufgrund von Schenkungen auf 459 Millionen Euro (minus 2 Prozent).

Das im Wege von Erbschaften übertragene Vermögen war – gemessen an seinem Wert – hauptsächlich sogenanntes übriges Vermögen sowie Haus- und Grundvermögen. Mit einem Anteil von 58,1 Prozent dominiert das übrige Vermögen, zu dem vor allem Bankguthaben, börsennotierte Wertpapiere sowie Anteile und Genussscheine zählen. Das Haus- und Grundvermögen kam auf einen Anteil von 33,3 Prozent. Von dem im Wege von Schenkungen übertragenen Vermögen entfielen gut drei Viertel auf das übrige Vermögen (37 Prozent) und das Haus- und Grundvermögen (39,3 Prozent).

Die Daten für die Erbschaft- und Schenkungssteuerstatistik erhält das Statistische Landesamt einmal jährlich vom Landesamt für Steuern in anonymisierter Form. Die Zahlen beinhalten alle unbeschränkt steuerpflichtigen Fälle mit einem steuerpflichtigen Erwerb größer Null, für die 2020 erstmals Erbschaft- oder Schenkungsteuer festgesetzt wurde. Wurde eine Festsetzung im Jahr der Erstfestsetzung nachträglich geändert, sind die geänderten Werte dargestellt. Änderungsfestsetzungen aus vorangegangenen Jahren sind nicht ausgewertet.
Die in der Statistik für ein Berichtsjahr nachgewiesenen Vermögensübertragungen sind weitaus niedriger als die in dem betreffenden Jahr tatsächlich erfolgten Vermögensübertragungen. Dies hat zwei Gründe: Zum einen bleiben zahlreiche Erbschafts- bzw. Schenkungsfälle aufgrund mitunter substantieller Steuerbefreiungen steuerfrei und werden daher in der Finanzverwaltung nicht vollzählig erfasst. Zum anderen erfolgt die Steuerfestsetzung nicht zwangsläufig immer in dem Jahr, in dem die Erbschaft bzw. Schenkung angefallen ist.
Die in der Pressemitteilung ausgewiesenen Vermögensübertragungen beinhalten ausschließlich diejenigen Erwerbe, bei denen eine unbeschränkte Steuerpflicht vorliegt und für die ein steuerpflichtiger Erwerb von größer Null festgestellt wurde. Dabei kann es sich auch um sogenannte Sonstige Erwerbe handeln. Sie beinhalten unter anderem Erwerbe durch Vermächtnis, Erwerbe aufgrund eines Vertrages zugunsten Dritter und Erwerbe aufgrund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs.
Die Höhe der in einem Jahr festgesetzten Steuer entspricht nicht zwangsläufig den vom Land im betreffenden Zeitraum realisierten Steuereinnahmen, da die Begleichung der Steuerschuld unter Umständen erst im Folgejahr erfolgt.

Autor: Dr. Dirk Schneider (Referat Steuer- und Verwaltungsstatistiken)

Erbschaft- und Schenkungsteuer in Rheinland-Pfalz 2019 und 20201
 20192020Änderung
Anzahl1.000 EURAnzahl1.000 EURAnzahl1.000 EUR
absolutAnteil in %absolutAnteil in %
Veranlagte Vermögensübertragungen28.1212.241.2318.7372.571.4026167,6330.17114,7
 Steuerpflichtige Erwerbe 8.1211.414.2718.7381.658.4226177,6244.15117,3
davon        
Erwerbe von Todes wegen6.8311.134.2677.1841.322.3023535,2188.03516,6
Schenkungen1.290280.0041.554336.12026420,556.11620,0
Festgesetzte Steuer8.046279.0028.599317.8765536,938.87413,9
davon        
Erwerbe von Todes wegen6.796236.9087.137277.2663415,040.35817,0
Schenkungen1.25042.0941.46240.61021217,0-1.484-3,5
1 Erstfestsetzungen für unbeschränkt steuerpflichtige Erwerbe größer Null. – 2 Vor Abzug von Steuerbefreiungen.
Steuerwerte des übertragenen Vermögens aus Erbschaften und Schenkungen 2017 bis 20201
 2017201820192020
Übertragenes Vermögen (brutto)
1.000 EUR
Erbschaften1.312.0471.780.4901.782.7522.187.122
davon    
Land- und forstwirtschaftliches Vermögen8.66711.67211.60111.575
Haus- und Grundvermögen417.097566.184655.328727.462
Betriebsvermögen33.07057.99659.082177.421
Übriges Vermögen853.2121.144.6381.056.7411.270.663
darunter    
Bankguthaben370.902520.026498.996521.887
börsennotierte Wertpapiere, Anteile, Genussscheine usw.400.807479.563444.816513.219
Anteile an Kapitalgesellschaften17.01333.18417.60998.778
Schenkungen1.185.262438.441468.315458.948
davon    
land- und forstwirtschaftliches Vermögen3.0233.7124.0758.312
Haus- und Grundvermögen103.931149.885141.708180.569
Betriebsvermögen800.851137.535148.712100.378
übriges Vermögen277.457147.309173.821169.689
darunter    
Bankguthaben150.83749.73829.25261.582
börsennotierte Wertpapiere, Anteile, Genussscheine usw.22.19018.01132.35017.039
Anteile an Kapitalgesellschaften39.04032.51063.35138.579
Insgesamt2.497.3092.218.9302.251.0682.646.070
davon    
land- und forstwirtschaftliches Vermögen11.69015.38415.67619.887
Haus- und Grundvermögen521.029716.068797.036908.031
Betriebsvermögen833.920195.530207.794277.800
übriges Vermögen1.130.6691.291.9471.230.5621.440.352
darunter    
Bankguthaben521.739569.764528.248583.469
börsennotierte Wertpapiere, Anteile, Genussscheine usw.422.997497.575477.166530.258
Anteile an Kapitalgesellschaften56.05365.69480.960137.357
1 Erstfestsetzungen für unbeschränkt steuerpflichtige Erwerbe größer Null.

. Wert ist geheim.

Steuertarif für Erbfälle und Schenkungen (Recht seit 1. Januar 2011)
Steuer-
klasse
Verwandt-
schafts-
verhältnis
Persönlicher
Freibetrag
Steuersatz bei einem steuerpflichtigen Erwerb bis einschließlich ... EUR
EUR75.000300.000600.0006 Mill.13 Mill.26 Mill.über 26 Mill
IEhegatten, Lebenspartner500.0007%11%15%19%23%27%30%
I U.a. Kinder und Kinder verstorbener Kinder (Enkel) 400.0007%11%15%19%23%27%30%
I Kinder noch lebender Kinder (Enkel) 200.0007%11%15%19%23%27%30%
I Eltern (Erbfall) und andere Abkömmlinge der Kinder100.0007%11%15%19%23%27%30%
IIU.a. Geschwister und Eltern (bei Schenkung)20.00015%20%25%30%35%40%43%
IIIalle übrigen20.00030%30%30%30%50%50%50%
Unbeschränkt steuerpflichtige Erbschaften und Schenkungen 2020
Steuerpflichtiger Erwerb
von...bis unter... EUR 1
InsgesamtAnteil in %Veränderung zu 2019ErbschaftenAnteil in %Veränderung zu 2019SchenkungenAnteil in %Veränderung zu 2019
Fälle
unter 50.0004.11847,17,23.28345,74,683553,719,1
50.000 - 100.0001.55417,88,91.32418,49,323014,86,5
100.000 - 200.0001.35415,53,51.18016,40,817411,227,0
200.000 - 300.0005796,67,65007,06,6795,114,5
300.000 - 500.0005206,012,14195,82,91016,577,2
500.000 - 2,5 Mill.5105,84,53985,5-0,71127,228,7
2,5 Mill. - 5 Mill.760,985,4590,8181,0171,1-15,0
5 Mill.und mehr270,392,9210,390,960,4100,0
Insgesamt8.738100,07,67.184100,05,21.554100,020,5
nachrichtlich:         
500.000 und mehr6137,012,94786,710,41358,722,7
Steuerpflichtiger Erwerb / 1.000 EUR
unter 50.00078.1174,74,764.0294,83,214.0884,212,4
50.000 - 100.000112.7596,810,496.2157,310,516.5444,99,8
100.000 - 200.000193.75511,74,8169.01312,82,324.7427,425,6
200.000 - 300.000141.7238,58,1122.4929,37,119.2315,715,1
300.000 - 500.000196.73711,98,2158.87812,0-0,837.85911,373,9
500.000 - 2,5 Mill.483.41229,15,2368.87627,9-0,3114.53634,128,1
2,5 Mill. - 5 Mill.252.70215,265,1196.97114,9169,455.73116,6-30,3
5 Mill.und mehr199.21712,056,8145.82911,042,853.38915,9114,4
Insgesamt1.658.422100,017,31.322.302100,016,6336.120100,020,0
nachrichtlich:         
500.000 und mehr935.33156,426,5711.67653,830,5223.65666,515,1
Festgesetzte Steuer / 1.000 EUR
unter 50.00015.1824,87,012.8034,65,92.3795,912,9
50.000 - 100.00021.6546,812,019.0676,910,82.5876,421,9
100.000 - 200.00037.78711,91,334.50112,4-1,03.2878,134,5
200.000 - 300.00027.6508,715,625.4799,215,82.1715,313,1
300.000 - 500.00037.67211,95,733.25012,01,44.42110,956,1
500.000 - 2,5 Mill.91.43528,8-3,780.69029,1-1,610.74526,5-16,6
2,5 Mill. - 5 Mill.45.29414,274,639.52914,3194,15.76514,2-53,9
5 Mill.und mehr41.20013,048,431.94511,542,09.25522,875,6
Insgesamt317.876100,013,9277.266100,017,040.610100,0-3,5
nachrichtlich:         
500.000 und mehr177.92956,019,7152.16454,929,025.76563,4-16,0
1 Erstfestsetzungen für unbeschränkt steuerpflichtige Erwerbe größer Null.

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