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Umsatz- und Beschäftigtenplus im Gastgewerbe

Das rheinland-pfälzische Gastgewerbe setzte im ersten Halbjahr 2015 mehr um als im Jahr zuvor. Nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Landesamtes in Bad Ems stiegen die Umsätze nominal, also zu jeweiligen Preisen, um 1,4 Prozent. Real – d. h. um Preisveränderungen bereinigt – lagen die Umsätze 1,2 Prozent unter denen des ersten Halbjahres 2014. Deutschlandweit nahmen die Gastgewerbeumsätze nominal um 4,3 und preisbereinigt um 1,7 Prozent zu.

Umsatzentwicklung nach Wirtschaftszweigen

In der Gastronomie, in der zwei Drittel der Gastgewerbeumsätze erwirtschaftet werden, fielen die Zahlen nominal um 1,9 Prozent höher aus. Real waren sie um 0,8 Prozent niedriger als im Vorjahr. Dabei verzeichnete die speisengeprägte Gastronomie, zu der Restaurants, Cafés, Eissalons und Imbissstuben zählen, eine Umsatzsteigerung um 2,6 Prozent nominal. Real war das ein Minus von 0,2 Prozent. Die Umsätze der Caterer und Erbringer sonstiger Verpflegungsdienstleistungen gingen um 0,2 Prozent nominal bzw. um zwei Prozent real zurück. Das rheinland-pfälzische Beherbergungsgewerbe setzte in den ersten sechs Monaten nominal 0,7 Prozent mehr um. Preisbereinigt entsprach das einem Minus von 1,7 Prozent.

Beschäftigung Die Zahl der Beschäftigten im Gastgewerbe nahm im ersten Halbjahr insgesamt um 1,5 Prozent zu. Dabei verringerte sich die Zahl der Vollzeitkräfte um 1,6 Prozent, während gleichzeitig die Zahl der Teilzeitkräfte um 3,3 Prozent anstieg.

Die Daten stammen aus der monatlichen Stichprobenerhebung bei 270 ausgewählten Gastgewerbeunternehmen in Rheinland-Pfalz. Durch das Handelsstatistikgesetz wird die Zahl der zu befragenden Einheiten bundesweit auf höchstens fünf Prozent aller Unternehmen begrenzt. Die Angaben für Filialbetriebe von Hotel- und Restaurantketten mit Sitz in einem anderen Bundesland sind in den Ergebnissen enthalten. Da es sich um eine Stichprobenerhebung handelt, liegen absolute Werte sowie Regionalangaben nicht vor.

Die Ergebnisse sind vorläufig und können durch Korrekturmeldungen verändert werden. D. h. die Unternehmen haben 24 Monate die Möglichkeit zur Korrektur ihrer Angaben. Die Monatserhebung im Gastgewerbe basiert auf einer repräsentativen Stichprobe, die in Abhängigkeit vom Stichprobenumfang und der Streuung der zu beobachtenden Merkmale einem stichprobenbedingten Zufallsfehler unterliegt.

Autor: Wolfgang Ellermeyer (Referat Unternehmensstatistiken)

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