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Statistischer Landesausschuss

Der Statistische Landesausschuss Rheinland-Pfalz begrüßt die mit der kürzlich verabschiedeten EU-Statistikverordnung verbundene Stärkung der amtlichen Statistik in den EU-Mitgliedsstaaten. Die Einführung einheitlicher Qualitätsstandards, die Sicherstellung der fachlichen Unabhängigkeit der amtlichen Statistik und der Ausbau der Verwaltungsdatennutzung wurden auf der 49. Tagung des Gremiums in Bad Ems als positive Elemente hervorgehoben. Kritisch wurden aber auch die zunehmenden Anforderungen seitens der EU gesehen, die mehr Personal erfordern werden.

Eine Entlastung der Unternehmen konnte beispielsweise für die Konjunkturberichterstattung im Kfz- und Großhandel sowie im Dienstleistungsbereich durch die Nutzung der Daten der Finanz- und der Arbeitsverwaltung erreicht werden, d.h. nur noch größere Betriebe werden direkt befragt, die übrigen Ergebnisse werden aus Verwaltungsdaten gewonnen. Die Eignung weiterer Statistiken müsse geprüft werden, wie der Präsident des Statistischen Landesamtes Jörg Berres betont. Vergleichbare Mixmodelle könne man sich grundsätzlich auch im Einzelhandel und im Gastgewerbe vorstellen. Probleme gäbe es für solche Erhebungen, wo Verwaltungsdaten nicht zu den von Eurostat und der EZB geforderten Berichtsterminen vorlägen; die Ergebnisse müssten daher nach wie vor durch Unternehmensbefragungen gewonnen werden. Neuer EU-Unternehmensbegriff wird kritisch gesehen

Die zunehmenden Anforderungen seitens der EU werden nach Überzeugung des Statistischen Landesausschusses in den kommenden Jahren zu Mehraufwand in der amtlichen Statistik führen. Kritisch wird hierbei die Einführung des EU-Unternehmensbegriffs gesehen, den die EU jetzt einfordert. „Die hiermit verbundenen Umstellungen im Unternehmensregister werden nicht nur Auswirkungen auf die Wirtschaftsstatistiken haben, sondern auch zusätzliches Fachpersonal erfordern,“ so Präsident Berres.

Der Statistische Landesausschuss hält es für erforderlich, das in die Jahre gekommene Bundesstatistikgesetz – es stammt im Wesentlichen aus dem Jahr 1987 – zu novellieren und an den europäischen Rahmen anzupassen.

Finanzstatistik: Unterstützung der Kommunen bei der Doppik fortsetzen

Die fachliche Unterstützung der Kommunen bei Fragen der doppischen Haushaltsführung sollen nach Ansicht des Landesausschusses zur weiteren Verbesserung der Qualität der Finanzstatistik fortgeführt werden. In Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden und dem Innenministerium hat das Statistische Landesamt in den vergangenen Jahren unter anderem ein Infoportal im Internet aufgebaut.

Den Tagestourismus soll – als Ergänzung zur monatlichen Beherbergungsstatistik – ein Projekt beleuchten, das das Statistische Landesamt im Auftrag des rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministeriums gestartet hat. Rund 150 von 370 angeschriebenen Ausflugszielen haben ihre Bereitschaft erklärt, an der freiwilligen Erhebung der so genannten Besuchermagnete mitzuwirken. Der Statistische Landesausschuss bittet weitere Betreiber von Ausflugszielen, sich an dieser Erhebung zu beteiligen.

Die Wissenschaft spielt als Datennutzer wie als Inputgeber eine wichtige Rolle für die amtliche Statistik. Präsident Berres hob in diesem Zusammenhang die in den vergangenen Jahren verstärkte Zusammenarbeit mit der Universität Trier hervor. So wurden am dortigen Statistik-Lehrstuhl im Rahmen von Masterarbeiten Themenstellungen bearbeitet, die für die Konjunkturberichterstattung des Statistischen Landesamtes von Interesse sind. Darüber hinaus wurde das Statistische Landesamt in ein grenzüberschreitendes Forschungsprojekt zur Pflege eingebunden. Auch nutzten Wissenschaftler der Uni Trier für ihre Forschungsarbeiten Einzeldaten des Forschungsdatenzentrums der Statistischen Ämter.

Landesausschuss berät in Grundsatzfragen der Statistik

Der Statistische Landesausschuss berät das Statistische Landesamt und die Landesregierung in Grundsatzfragen der Statistik. Er besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Ministerien, des Landesbeauftragten für den Datenschutz, der kommunalen Spitzenverbände, der Kammern, der Arbeitgeber-, Unternehmer- und Arbeitnehmerverbände sowie der Wissenschaft. Der Ausschuss tagt einmal im Jahr unter Vorsitz des Statistischen Landesamtes.

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