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Statistischer Landesausschuss befasste sich mit Zensus 2021

Der Zensus 2021 war das Schwerpunktthema der 52. Tagung des Statistischen Landesausschusses am Donnerstag in Bad Ems. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie die Bevölkerungszahlen in kleinen Gemeinden möglichst ohne übermäßige Belastung der Bürgerinnen und Bürger ermittelt werden können.

Wie die Erhebung im Jahr 2011 soll auch der Zensus 2021 weitgehend auf bestehenden Registern aufsetzen, mit ergänzenden Stichprobenerhebungen zur Qualitätssicherung und zur Gewinnung von Informationen, die nicht in Registern verfügbar sind. Wie diese Stichproben konkret ausgestaltet werden, hängt auch vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts ab, das am 19. September verkündet werden soll. Geklagt haben die Stadtstaaten Berlin und Hamburg, die sich unter anderem dagegen wenden, dass 2011 die Einwohnerzahlen für größere Gemeinden anders erhoben wurden als für kleinere. Im Lichte dieses Urteils wird auch zu entscheiden sein, wie die Einwohnerzahlen für die mehr als 1.600 Kleinstgemeinden mit weniger als 1.000 Einwohner im Land ermittelt werden; eine Totalerhebung wird wegen sachlich nicht zu rechtfertigender Mehrbelastungen für die dort lebenden Menschen und wegen der erheblich höheren Kosten ausgeschlossen.

Prof. Dr. Ralf Münnich (Universität Trier) zeigte hierzu verschiedene methodische Ansätze auf. Prof. Münnich, der Mitglied im Statistischen Landesausschuss Rheinland-Pfalz ist, berät die amtliche Statistik seit vielen Jahren in Methodenfragen insbesondere rund um den Zensus.

Der Präsident des Statistischen Landesamtes, Marcel Hürter, betonte das Ziel, ein Gros der Befragungen zum Zensus 2021 online abzuwickeln. Dazu soll ein mehrsprachiges Online-Meldeverfahren entwickelt werden, das einfach zugänglich ist und eine komfortable Übermittlung der erfragten Daten sowohl von stationären Rechnern wie auch von mobilen Endgeräten ermöglicht. Bei der Verfolgung einer hohen Online-Meldequote dürfe jedoch die Wirtschaftlichkeit und die Akzeptanz in der Bevölkerung nicht aus dem Blick geraten; bei einigen Teilbereichen der Erhebung seien herkömmliche Verfahren deutlich kostengünstiger und bürgerfreundlicher.

Der Zensus 2021 könnte der letzte in Form einer klassischen Großerhebung sein. Es wurden Überlegungen aus dem statistischen Verbund vorgestellt, von Mitte des kommenden Jahrzehnts an Bevölkerungszahlen sowie Angaben zur Erwerbstätigkeit, zum Bildungsstand, zu Haushalts- und Familienstrukturen sowie zur Wohnsituation möglichst vollständig aus Registern zu gewinnen.

Die zunehmenden Anforderungen der EU ( <link http: external-link-new-window> PM 172/2017) nahmen auch in diesem Jahr breiten Raum in der Tagung des Statistischen Landesausschusses ein. Unter anderem wurde das von der Europäischen Kommission initiierte Projekt „LCU – Large Case Unit“ vorgestellt. Dabei geht es um die Schaffung einer neuen Organisationseinheit im statistischen System in Deutschland, die unter anderem die Aufgabe haben soll, multinationale Unternehmensgruppen in den nationalen Statistiken besser abzubilden.

Die Vorbereitungen der Europawahl und der Kommunalwahlen 2019, die Vorstellungen von Projekten im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit Regionen in Belgien, Frankreich und der Schweiz sowie das Ziel, Geokoordinaten und Rasterzellen als weiteren Raumbezug in der amtlichen Statistik zu etablieren, waren weitere Themen der Tagung.

Der <link https: external-link-new-window>Statistische Landesausschuss berät das Statistische Landesamt und die Landesregierung in Grundsatzfragen der Statistik. Er besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Ministerien, des Rechnungshofes, des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, der kommunalen Spitzenverbände, der Kammern, der Arbeitgeber- und Unternehmerverbände, der Gewerkschaften sowie der Wissenschaft. Der Ausschuss tagt einmal im Jahr.

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