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Durchschnittlich 136 Euro für einen Quadratmeter baureifes Land

Für baureifes Land wurde in Rheinland-Pfalz 2019 mehr bezahlt als ein Jahr zuvor. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes in Bad Ems lag der Kaufwert 2019 bei durchschnittlich rund 136 Euro pro Quadratmeter, nach 132 Euro im Jahr zuvor (plus 2,8 Prozent).

Die Zahl der Verkäufe und die verkaufte Fläche waren niedriger als im Vorjahr. Insgesamt gab es 5.648 Verkaufsfälle (minus 2,9 Prozent), bei denen 4,3 Millionen Quadratmeter baureifes Land die Eigentümerin bzw. den Eigentümer wechselten (minus 1,4 Prozent).

In den kreisfreien Städten sind die Kaufwerte höher als in den Landkreisen. So errechnet sich 2019 für die kreisfreien Städte ein durchschnittlicher Wert von 526 Euro und für die Landkreise von 108 Euro je Quadratmeter. In den Städten reicht die Spanne von 107 Euro in Zweibrücken bis 1.353 Euro in Mainz. Im Landkreis Vulkaneifel wurde mit durchschnittlich 40 Euro der niedrigste Kaufwert je Quadratmeter gezahlt, im Landkreis Germersheim mit 324 Euro der höchste.

Neben baureifem Land wurde im vergangenen Jahr auch in geringerem Umfang Industrieland (456 Kauffälle) sowie Rohbauland (205 Kauffälle) veräußert. Die Kaufwerte hierfür lagen mit 53 bzw. 32 Euro je Quadratmeter deutlich unter dem Kaufwert für baureifes Land. Land für Verkehrszwecke verkaufte sich für durchschnittlich 51 Euro je Quadratmeter (4 Kauffälle).

Weitere Informationen (einschließlich detaillierte Daten für kreisfreie Städte und Landkreise) enthält der Statistische Bericht.

Die Daten stammen aus den Meldungen der Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte bei den Kataster- und Stadtvermessungsämtern. Die Gutachterausschüsse erhalten die Veräußerungsanzeigen von den Notaren. Die Statistik der Kaufwerte für Bauland bezieht sich auf den Kauf bzw. Verkauf von unbebauten Grundstücken mit einer Größe von 100 Quadratmetern und mehr.
Zum baureifen Land zählen voll erschlossene, unbebaute Grundstücke, bei denen eine Bebauung sofort möglich ist. Rohbauland ist noch nicht ausreichend erschlossen, liegt jedoch in Baugebieten und steht in absehbarer Zeit zur Erschließung und Bebauung an. Industrieland ist in den Bebauungsplänen als reines Industrie- und Gewerbegebiet ausgewiesen. Land für Verkehrszwecke sind unbebaute Grundstücke, die nur für den öffentlichen Verkehr (Autobahnen, Straßen, Wege, Brücken) genutzt werden sollen.

Autorin: Dr. Melanie Nofz (Referat Unternehmensregister, Verdienste, Preise)

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