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Im vergangenen Jahr rund 36.000 Personen verurteilt

Im Jahr 2014 wurden in Rheinland-Pfalz 36.313 Personen rechtskräftig verurteilt. Gegenüber dem Vorjahr war dies ein Anstieg um drei Prozent. Im Zehnjahresvergleich ist die Zahl der Verurteilungen allerdings tendenziell rückläufig. Im Jahr 2005 waren noch 43.528 Personen verurteilt worden.

Auf jeweils 100.000 Personen ab 14 Jahre entfielen im vergangenen Jahr 1.033 Verurteilte. Im Jahr 2005 hatte diese sogenannte Verurteiltenziffer, noch bei 1.246 gelegen; sie ist damit in der vergangenen Dekade um mehr als 17 Prozent gesunken.

Auf vier verurteilte Straftäter kam im vergangenen Jahr lediglich eine Straftäterin. Die Verurteiltenziffer männlicher Straftäter ging seit 2005 um knapp 20 Prozent zurück (minus 423 Verurteilte je 100.000 strafmündige Männer), die der Frauen sank im gleichen Zeitraum bei deutlich geringerem Ausgangsniveau um lediglich knapp vier Prozent (minus 16 Verurteilte je 100.000 strafmündige Frauen).

Die meisten Straftaten, die im vergangenen Jahr mit einer Verurteilung geahndet wurden, waren Verbrechen oder Vergehen, bei denen die Delinquenten gegen Vorschriften des Strafgesetzbuchs verstoßen hatten. Hierbei wird üblicherweise zwischen den so genannten klassischen Delikten (z. B. Körperverletzung oder Diebstahl) und den Straftaten im Straßenverkehr unterschieden. Verurteilungen wegen Straßenverkehrsdelikten haben in den vergangenen zehn Jahren deutlich abgenommen. 2005 lag ihr Anteil bei 28 Prozent, im aktuellen Jahr zählten nur knapp 24 Prozent geahndete Straftaten zu dieser Gruppe. In etwa gleichem Umfang haben die Verurteilungen aufgrund eines klassischen Deliktes zugenommen. 2005 wurde rund 59 Prozent der Verurteilten eine klassische Straftat zur Last gelegt, 2014 lag der Anteil vier Prozentpunkte höher.

Mit fast 5.400 Fällen waren im vergangenen Jahr Betrugsdelikte die am häufigsten durch Verurteilung geahndete Straftat, gefolgt vom einfachen Diebstahl (rund 4.200), Trunkenheit im Verkehr ohne Personenschaden (rund 3.200) und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (rund 3.100).

Die Ergebnisse basieren auf den monatlichen Meldungen der Staatsanwaltschaften in Rheinland-Pfalz zu den rechtskräftig abgeurteilten Personen.

Autorin: Charlotte Schmidt (Sachgebiet Gesundheit, Rechtspflege)

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