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Kaufwerte für baureifes Land 2018 gestiegen

Für baureifes Land wurde in Rheinland-Pfalz 2018 mehr bezahlt als ein Jahr zuvor. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes in Bad Ems lag der Kaufwert bei durchschnittlich 132 Euro pro Quadratmeter und war damit um 1,5 Prozent höher als im Vorjahr. Der Höchstwert von 2016 mit 133 Euro wurde nicht erreicht.

Sowohl die Zahl der Verkäufe als auch die verkaufte Fläche nahm gegenüber 2017 zu. Insgesamt gab es 5.815 Verkaufsfälle (plus 2,5 Prozent), bei denen 4,4 Millionen Quadratmeter baureifes Land die Eigentümerin bzw. den Eigentümer wechselten (plus 4,5 Prozent).

In den kreisfreien Städten sind die Kaufwerte tendenziell höher als in den Landkreisen. So errechnet sich für 2018 für die kreisfreien Städte ein durchschnittlicher Kaufwert von 358 Euro und für die Landkreise von 110 Euro pro Quadratmeter. In den Städten reicht die Spanne von 86 Euro in Pirmasens bis 622 Euro in Mainz. In den Kreisen wurde in Birkenfeld mit durchschnittlich 35 Euro der niedrigste Kaufwert je Quadratmeter gezahlt, im Rhein-Pfalz-Kreis mit 383 Euro der höchste.
Neben baureifem Land wurde im vergangenen Jahr auch in geringerem Umfang Industrieland (622 Kauffälle) sowie Rohbauland (225 Kauffälle) veräußert. Die Kaufwerte hierfür lagen mit 54 bzw. 25 Euro je Quadratmeter deutlich unter dem Kaufwert für baureifes Land. Land für Verkehrszwecke verkaufte sich für durchschnittlich 39 Euro je Quadratmeter (16 Kauffälle).

Weitere Informationen (einschließlich detaillierte Daten für kreisfreie Städte und Landkreise) enthält der <link file:61341 _blank download>Statistische Bericht.

Die Daten stammen aus den Meldungen der Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte bei den Kataster- und Stadtvermessungsämtern. Die Gutachterausschüsse erhalten die Veräußerungsanzeigen von den Notaren. Die Angaben beziehen sich auf verkaufte Grundstücke, deren Größe 100 Quadratmeter und mehr beträgt.

Zum baureifen Land zählen voll erschlossene, unbebaute Grundstücke, bei denen eine Bebauung sofort möglich ist. Rohbauland ist noch nicht ausreichend erschlossen, liegt jedoch in Baugebieten und steht in absehbarer Zeit zur Erschließung und Bebauung an. Industrieland ist in den Bebauungsplänen als reines Industrie- und Gewerbegebiet ausgewiesen. Land für Verkehrszwecke sind unbebaute Grundstücke, die nur für den öffentlichen Verkehr (Autobahnen, Straßen, Wege, Brücken) genutzt werden sollen.

Autorin: Dr. Melanie Nofz (Referat VGR, ETR, Arbeitsmarkt, Verdienste / Preise)

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