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Knapp 12 Prozent der Kommunen erhöhen 2017 die Hebesätze; Grundsteuer B am häufigsten betroffen

Die Hebesätze für die Realsteuern stiegen nach den vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Landesamtes im Jahr 2017 im Durchschnitt aller Kommunen leicht an. Anhand von aktuellen Vorabmeldungen der Gemeinden errechnen die Statistiker für 2017 einen durchschnittlichen Hebesatz für die Gewerbesteuer in Höhe von 386 Prozent. Im Vorjahresvergleich bedeutet das einen Anstieg von einem Prozentpunkt. Der durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer A erhöht sich voraussichtlich um zwei Prozentpunkte auf 320 Prozent; der für die Grundsteuer B steigt um vier Prozentpunkte auf 400 Prozent.

Die Grundsteuer A fällt für land- und forstwirtschaftliche Flächen an, die Grundsteuer B für bebaute bzw. bebaubare Grundstücke und mit der Gewerbesteuer wird der Gewerbeertrag von Gewerbebetrieben versteuert.

Die Hebesätze verändern sich in den 2.305 Städten und Gemeinden  nicht einheitlich. Am häufigsten werden aktuell die Hebesätze der Grundsteuer B angehoben. Im Vorjahresvergleich erhöhen hier 10 Prozent der Kommunen den Hebesatz. Bei der Gewerbesteuer heben sieben Prozent, bei der Grundsteuer A knapp acht Prozent der Kommunen die Sätze an. Eine Senkung  gab es dagegen sehr selten: Lediglich acht Gemeinden (0,3 Prozent) verringern 2017 zumindest einen ihrer Hebesätze.

Bei der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer veranschlagen die kreisfreien Städte im Durchschnitt einen deutlich höheren Hebesatz als die kreisangehörigen Gemeinden: Bei der Gewerbesteuer liegt der durchschnittliche Hebesatz in den kreisfreien Städten unverändert bei 418 Prozent, bei den kreisangehörigen Gemeinden hingegen bei 368 Prozent (plus ein Prozentpunkt). Der durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer B beträgt bei den kreisfreien Städten 444 Prozent (plus sechs Prozentpunkte), bei den kreisangehörigen Gemeinden hingegen 381 Prozent (plus drei Prozentpunkte).

Die rheinland-pfälzische Landesplanung ordnet die Kommunen verschiedenen Raumstrukturtypen zu. Hierbei wird zwischen ländlichen, verdichteten sowie hoch verdichteten Siedlungsräumen unterschieden.

Eine Auswertung der Hebesätze nach Raumstrukturtypen zeigt ein heterogenes Ergebnis: Die hoch verdichteten Siedlungsräume weisen im Durchschnitt die höchsten Hebesätze bei der Grundsteuer B (429 Prozent) und der Gewerbesteuer (413 Prozent) auf. Der größte durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer A wurden hingegen für den ländlichen Siedlungsraum registriert (334 Prozent).
Bei der Grundsteuer B liegen die Hebesätze im ländlichen Raum mit 388 Prozent deutlich unter denen der hoch verdichteten Siedlungsräume. Im Jahr 2017 haben jedoch relativ viele Kommunen des ländlichen Raums ihren Hebesatz erhöht: Während lediglich sieben Prozent der Kommunen des hoch verdichteten Raumes eine Hebesatzänderung der Grundsteuer B durchführen, trifft dies auf gut 11 Prozent im ländlichen Raum zu. Die durchschnittliche Hebesatzänderung fällt im ländlichen Raum mit vier Prozentpunkten jedoch spürbar niedriger aus als im hoch verdichteten Raum (plus 6 Prozentpunkte).

Die Statistiker beobachteten zwischen den Kommunen teilweise extreme Unterschiede. So reichen die Hebesätze bei den Grundsteuern A und B von 0 Prozent bis zu 900 Prozent; bei der Gewerbesteuer von 320 bis 900 Prozent.

Bundesweite Vergleichswerte für 2017 und 2016 liegen noch nicht vor. Mit den moderaten Erhöhungen im Jahr 2017 liegen die durchschnittlichen Hebesätze in Rheinland-Pfalz noch immer niedriger als im Bundesdurchschnitt des Jahres 2015.

Wie im Vorjahr sind die Daten zu allen Hebesätzen der rheinland-pfälzischen Kommunen 2017 ab sofort online im Geowebportal des Statistischen Landesamt kostenlos <link www.statistik.rlp.de/de/regional/geowebdienste/kommunalfinanzen/ _blank external-link-new-window Realsteuerhebesätze>abrufbar</link>. Dort können Landeskarten erstellt sowie Daten in Tabellenform abgerufen und in einem weiter verarbeitbaren Format exportiert werden.

Die Daten stammen aus der jährlichen Erhebung zum Realsteuervergleich. Zur Gewichtung der Hebesätze für Durchschnittsberechnungen 2017 wurden für Rheinland-Pfalz die Messbeträge (Grundsteuermessbeträge bzw. Gewerbesteuermessbeträge) des Vorjahres verwendet.

Autor: Dr. Christoph Wonke (Referat Finanzen)

 

Realsteuerhebesätze rheinland-pfälzischer Kommunen 2017 kreisfreie Städte/ kreisangehörige Kommunen
MerkmalInsgesamtkreisfreie Städtekreisangehörige Gemeinden
AnzahlAnteil in %AnzahlAnteil in %AnzahlAnteil in %
Grundsteuer A
Insgesamt2.305-12 2.293-
angehoben1757,618,31747,6
unverändert2.12692,21191,72.11592,2
gesenkt40,200,040,2
durchschnittlicher Hebesatz 2017 (%)320-319-320-
durchschnittliche Anpassung (Prozentpunkte)2-1-2-
Grundsteuer B
Insgesamt2.305-12-2.293-
angehoben23210,1325,022910,0
unverändert2.06989,8975,02.06089,8
gesenkt40,200,040,2
durchschnittlicher Hebesatz 2017 (%)400-444-381-
durchschnittliche Anpassung (Prozentpunkte)4-6-3-
Gewerbesteuer
Insgesamt2.305-12-2.293-
angehoben1647,118,31637,1
unverändert2.13792,71191,72.12692,7
gesenkt40,200,040,2
durchschnittlicher Hebesatz 2017 (%)386-418-368-
durchschnittliche Anpassung (Prozentpunkte)1-0-1-

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