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Kräftiger Anstieg der Erbschaft- und Schenkungsteuer im Jahr 2013

In Rheinland-Pfalz wurde im Jahr 2013 Erbschaft- und Schenkungsteuer in Höhe von insgesamt knapp 282 Millionen Euro festgesetzt. Das waren, wie das Statistische Landesamt in Bad Ems berichtet, gut 77 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Die Anzahl der Steuerfestsetzungen ging hingegen um vier Prozent auf 6.499 zurück. Die Anzahl der steuerfreien Erbschaften und Schenkungen ist um ein vielfaches höher, wird aber statistisch nicht erfasst.

Bei mehr als der Hälfte der Fälle bewegten sich die steuerpflichtigen Erwerbe unter Berücksichtigung der jeweiligen Freibeträge in einer Größenordnung von unter 50.000 Euro (3.600 Fälle, 54 Prozent aller steuerpflichtigen Erwerbe). Der Anteil dieser Fälle an der Erbschaft- und Schenkungsteuer insgesamt lag bei lediglich 5,6 Prozent. In diesen Fällen waren durchschnittlich 3.700 Euro Steuern zu entrichten. Bei 350 Fällen wurden mehr als 500.000 Euro versteuert, das entspricht einem Anteil von 5,3 Prozent aller Steuerfestsetzungen. Das Steuervolumen betrug rund 189 Millionen Euro, 67 Prozent des Gesamtsteueraufkommens. Durchschnittlich errechnet sich je Fall eine festgesetzte Steuer in Höhe von 540.000 Euro.

Das per Erbschaft übertragene Vermögen hatte einen Wert von mehr als 1,5 Milliarden Euro und bestand zu fast 62 Prozent aus so genanntem übrigen Vermögen, d. h. aus Bankguthaben, börsennotierten Wertpapieren, Anteilen und Genussscheinen sowie zu knapp 30 Prozent aus Haus- und Grundvermögen.

Das per Schenkung übertragene Vermögen umfasste insgesamt knapp 2,1 Milliarden Euro und bestand zu 67 Prozent aus Betriebsvermögen. Wenn ein Betrieb zehn Jahre weitergeführt wird, bleibt die Übertragung steuerfrei.

Weitere Informationen: <link _blank browserfenster einem external-link-new-window ge http: in neuen wird>www.statistik.rlp.de (Statistischer Bericht mit ausführlichen Tabellen und Grafiken, <link _blank browserfenster einem external-link-new-window ge https: in neuen wird>PDF-Datei, 353 kB)

Die anonymisierten Daten für die Erbschaft- und Schenkungsteuer in Rheinland-Pfalz werden jährlich von der Finanzverwaltung an das Statistische Landesamt übermittelt. Die in der vorliegenden Pressemitteilung dargestellten Zahlen umfassen alle steuerpflichtigen Erwerbe, für die im Jahr 2013 erstmals Erbschaft- oder Schenkungsteuer festgesetzt wurde, einschließlich der ggf. im Berichtsjahr vorgenommenen nachträglichen Änderungen dieser Festsetzungen. Sie liefern keine vollständige Information über alle Erbschaften und Schenkungen im Jahr 2013. Zum einen kann die Veranlagung dieser Übertragungen auch erst in einem späteren Jahr erfolgen. Zum anderen wird die Zahl der aufgrund von Freibeträgen steuerfrei übertragenen Erbschaften und Schenkungen statistisch nicht erfasst.

Autor: Dr. Dirk Schneider (Referat Steuer- und Verwaltungsstatistiken)





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