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Millionäre: 0,03 Prozent aller Einkommensteuerpflichtigen, 3,5 Prozent des Einkommens, 6,4 Prozent der Einkommensteuer

In Rheinland-Pfalz lebten im Jahr 2010 insgesamt 543 Einkommensmillionäre. Wie das Statistische Landesamt auf Grundlage der Daten der Lohn- und Einkommensteuerstatistik des Jahres 2010 ermittelte, waren das 31 weniger als bei der vorigen Erhebung im Jahr 2007. Dieser Rückgang dürfte zu einem nicht unwesentlichen Teil auf die Einführung der Abgeltungssteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen zum 1. Januar 2009 zurückzuführen sein. Die Steuerpflichtigen sind seitdem nicht mehr verpflichtet, ihre Einkünfte aus Kapitalvermögen in der Steuererklärung zu deklarieren. Zusammen kamen die Einkommensmillionäre auf einen Gesamtbetrag der Einkünfte von gut 1,9 Milliarden Euro, wofür gut 0,6 Milliarden Euro an Einkommensteuer festgesetzt wurden.

Insgesamt gab es in Rheinland-Pfalz im Jahr 2010 mehr als 1,9 Millionen unbeschränkt Lohn- und Einkommensteuerpflichtige. Der Anteil der Einkommensmillionäre belief sich damit auf 0,03 Prozent. Ihr zu versteuerndes Einkommen erreichte 3,5 Prozent des Einkommens aller Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen. Die festgesetzte Einkommensteuer der Millionäre machte aufgrund der Progression des Steuertarifs 6,4 Prozent aus.

Bei den Einkommensmillionären dominieren die Einkünfte aus Gewerbebetrieben. Mehr als 82 Prozent der Einkünfte der Millionäre entfielen auf diese Einkunftsart. Bei allen Steuerpflichtigen machten die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit mit insgesamt gut 79 Prozent den größten Posten aus.

Die meisten Einkommensmillionäre hatten ihren Wohnsitz im Landkreis Mainz-Bingen (59 Steuerpflichtige), im Westerwaldkreis (35) und im Rhein-Pfalz-Kreis (32). Die höchste Millionärsdichte wiesen der Landkreis Mainz-Bingen (2,9 Steuerpflichtige je 10.000 Einwohner) und die kreisfreien Städte Neustadt an der Weinstraße (2,6) und Speyer (2,4) auf. Im Durchschnitt gab es im Jahr 2010 in Rheinland-Pfalz 1,4 Einkommensmillionäre je 10.000 Einwohner.

Die Bundesstatistik über die Lohn- und Einkommensteuer beruht zu einem wesentlichen Teil auf den maschinellen Einkommensteuerveranlagungen der Finanzverwaltung. Da die Einreichung der Einkommensteuererklärungen bei der Finanzverwaltung in bestimmten Fällen zwei Jahre oder später nach Ende des Veranlagungsjahres erfolgen kann, liegen die Ergebnisse der Lohn- und Einkommensteuerstatistik regelmäßig erst im vierten Jahr nach dem Ende des Veranlagungsjahres vor. Die Ergebnisse für das Jahr 2010 stellen daher die derzeit aktuellsten verfügbaren Daten dar.

Autor: Dr. Dirk Schneider (Referat Steuer- und Verwaltungsstatistiken)

 

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