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Weniger als jede zehnte Kommune erhöhte Realsteuerhebesätze

Nach den vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Landesamtes in Bad Ems steigen die Hebesätze für die Realsteuern 2016 leicht an. Die Statistiker berechneten anhand von aktuellen Vorabmeldungen der Gemeinden einen durchschnittlichen Hebesatz für die Gewerbesteuer 2016 in Höhe von 385 Prozent, das ist knapp ein Prozentpunkt mehr als im Vorjahr. Der durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer A erhöht sich ebenfalls um einen Prozentpunkt, auf 318 Prozent. Der Satz für die Grundsteuer B steigt voraussichtlich um zwei Prozentpunkte auf 395 Prozent. Die Grundsteuer A fällt für land- und forstwirtschaftliche Flächen an, die Grundsteuer B für bebaute bzw. bebaubare Grundstücke.

Im laufenden Jahr erhöhten nur wenige Kommunen ihre Hebesätze. Bei der Gewerbesteuer waren es fünf Prozent der insgesamt 2.305 Städte und Gemeinden, bei der Grundsteuer A rund sechs Prozent und bei der Grundsteuer B ca. acht Prozent. Zu einer Senkung eines oder mehrerer Hebesätze kam es bisher lediglich bei neun Gemeinden (0,4 Prozent).

Damit stiegen die durchschnittlichen Hebesätze im Jahr 2016 moderat an, nachdem  in den beiden zurückliegenden Jahren deutlich größere Anhebungen zu beobachten waren. Ein wesentlicher Grund lag damals in einer Anpassung des so genannten Nivellierungssatzes im kommunalen Finanzausgleich für Rheinland-Pfalz (vgl. <link _blank="" browserfenster="" einem="" external-link-new-window="" ge="" http:="" in="" neuen="" wird=""></link>Pressemitteilung 183/2015 sowie <link _blank="" browserfenster="" einem="" external-link-new-window="" ge="" http:="" in="" neuen="" wird=""></link>Statistisches Monatsheft 04/2015, S. 318ff.).

Bundesweite Vergleichswerte für 2016 und 2015 liegen noch nicht vor. Mit den moderaten Erhöhungen im Jahr 2016 liegen die durchschnittlichen Hebesätze in Rheinland-Pfalz aber  noch immer unter dem Bundesdurchschnitt des Jahres 2014.

Regionale Unterschiede

Im Durchschnitt veranschlagen die kreisfreien Städte bei der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer einen deutlich höheren Hebesatz als die kreisangehörigen Gemeinden: Bei der Gewerbesteuer liegt der durchschnittliche Hebesatz in den kreisfreien Städten bei 417 Prozent (plus ein Prozentpunkt), bei den kreisangehörigen Gemeinden hingegen bei 367 Prozent (plus ein Prozentpunkt). Der durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer B beträgt bei den kreisfreien Städten 432 Prozent (plus drei Prozentpunkte), bei den kreisangehörigen Gemeinden hingegen 378 Prozent (plus zwei Prozentpunkte).

In den kreisfreien Städten reicht die Spannweite der Gewerbesteuerhebesätze von 400 in Neustadt an der Weinstraße bis 440 in Mainz. Unter den Gemeinden zwischen 1.000 und 2.000 Einwohnern, die hier beispielhaft aufgeführt werden sollen, liegt die Spannweite zwischen 300 Prozent in Uelversheim (VG Rhein-Selz) und 425 Prozent in Sankt Goarshausen (VG Loreley)

Die Hebesätze für die Gewerbesteuer und die Grundsteuer B sind in hoch verdichteten Siedlungsräumen höher als in den verdichteten und ländlichen Gebieten. Bezogen auf die Grundsteuer A wurde der höchste durchschnittliche Hebesatz für den ländlichen Siedlungsraum registriert.

Hebesätze aller Gemeinden über die Geowebdienste abrufen

Die Daten zu allen Hebesätzen der rheinland-pfälzischen Kommunen 2016 sind ab sofort online über die Geowebdienste des Statistischen Landesamtes abrufbar und werden jährlich aktualisiert. Die Hebesätze aller Kommunen und ihre Veränderungen zum Vorjahr werden kartografisch sowie in einer Tabelle dargestellt, die sich nach verschiedenen Kriterien (z. B. Hebesätze aufsteigend/absteigend; Gemeindenamen) sortieren und zur weiteren Verarbeitung exportieren lässt.

<link _blank="" browserfenster="" einem="" external-link-new-window="" ge="" http:="" in="" neuen="" wird=""></link>Zu den Geowebdiensten

<link _blank="" browserfenster="" einem="" external-link-new-window="" ge="" http:="" in="" neuen="" wird=""></link>Direkt zur Tabelle

 

Die Daten stammen aus der jährlichen Erhebung zum Realsteuervergleich. Zur Gewichtung der Hebesätze für die Durchschnittsberechnungen 2016 wurden für Rheinland-Pfalz die Messbeträge (Grundsteuermessbeträge bzw. Gewerbesteuermessbeträge) des Vorjahres verwendet. Die Höhe der auf Grundlage der Hebesätze 2016 eingenommenen Steuern steht erst zum Ende des Jahres fest. Über die Höhe der rheinland-pfälzischen Steuereinnahmen des Vorjahres wurde u.a. in der Pressemeldung Nr. 51 vom 22.03.2016 (Steuereinnahmen der Kommunen 2015 weiter angestiegen) berichtet.

 

Autor: Dr. Christoph Wonke (Referat Finanzen)


 

#Themen

Steuern , Finanzen

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