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Betroffenheit vom Mindestlohn etwas über Bundesdurchschnitt

Zum 1. Januar 2015 wurde in Deutschland ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro eingeführt. Bei einer Vollzeitbeschäftigung von 40 Wochenarbeitsstunden ergibt sich daraus ein Monatsverdienst von 1.473 Euro. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes in Bad Ems entsprach der Mindestlohn damit im April 2014 rund 44 Prozent des durchschnittlichen Bruttomonatsverdienstes eines Vollzeitbeschäftigten in Rheinland-Pfalz, der sich auf 3.380 Euro belief. Dieser Prozentwert, der auch als „Kaitz-Index“ bezeichnet wird, liegt nur etwas über dem Durchschnitt aller Bundesländer (43 Prozent). Im Durchschnitt der westdeutschen Bundesländer ergibt sich ein Wert von 41 Prozent, in den ostdeutschen Ländern liegt er bei 55 Prozent.

Der „Kaitz-Index“ ist das Verhältnis zwischen Mindestlohn und Durchschnittslohn und gilt als eine Kennzahl für die möglichen Folgen des Mindestlohns. Je höher der Indexwert, desto geringer ist der Abstand zwischen Mindestlohn und Durchschnittslohn und damit steigt grundsätzlich die Möglichkeit, dass Arbeitsplätze wegfallen bzw. der Zugang zum Arbeitsmarkt erschwert wird.  

Unterschiede zwischen den Arbeitsmarktregionen

Nicht nur zwischen den Bundesländern, sondern auch innerhalb von Rheinland-Pfalz zeigen sich deutliche regionale Unterschiede: Der Index nimmt von Nordwesten nach Südosten tendenziell ab. Am niedrigsten ist der Kaitz-Index in der Arbeitsmarktregion Mainz mit 38 Prozent, gefolgt von den Arbeitsmarktregionen Ludwigshafen (39 Prozent) und Germersheim (41 Prozent). In drei der 20 Arbeitsmarktregionen liegt der Kaitz-Index über 50 Prozent. Einen Überblick über alle Arbeitsmarktregionen in Deutschland bietet die <link _blank browserfenster einem external-link-new-window ge https: in neuen wird>interaktive Karte.

Zahl der vom Mindestlohn betroffenen Arbeitsverhältnisse

Die zweite Kennzahl, die bei der Beurteilung möglicher Folgen des Mindestlohns eine Rolle spielt, ist die Zahl der vom Mindestlohn Betroffenen bzw. deren Anteil an der Gesamtzahl der abhängig Beschäftigten. Hierzu hat das Statistische Landesamt vor kurzem anhand erster Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung 2014 berichtet (<link _blank browserfenster einem external-link-new-window ge http: in neuen wird>siehe PM 66/2016). Demnach gab es in Rheinland-Pfalz im April 2014 rund 180.000 Arbeitsverhältnisse, bei denen ein Stundenlohn von unter 8,50 Euro gezahlt wurde und denen damit ab dem 1. Januar 2015 einer höherer Verdienst zustand; das sind 10,8 Prozent aller abhängig Beschäftigten. Dieser Anteilswert liegt im bundesdeutschen Durchschnitt (Deutschland: 10,7 Prozent), aber deutlich über dem Wert für Westdeutschland (8,9 Prozent).

Die Berechnungen zum Kaitz-Index sowie die weiteren Ergebnisse basieren auf der Verdienststrukturerhebung 2014. Bei dieser Erhebung werden im vierjährigen Rhythmus Daten aus nahezu allen Wirtschaftsbereichen zu Verdiensten, Arbeitszeiten, Tarifbindungen und einer Vielzahl verdienstbestimmender Merkmale erhoben.
In Rheinland-Pfalz wurden im Rahmen einer Stichprobenerhebung rund 3.300 Betriebe im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich befragt.

Autorin: Diane Dammers (Referat Analysen)

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