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Öffentlicher Bereich ist Arbeitgeber für über 229.000 Menschen - Jede(r) sechste Kommunalbeschäftigte arbeitet in Kitas

Im Jahr 2019 ist die Zahl der Beschäftigten im öffentlichen Bereich in Rheinland-Pfalz auf rund 229.100 Menschen angestiegen. Im Vorjahresvergleich ermittelte das Statistische Landesamt in Bad Ems einen Zuwachs von 2,4 Prozent. Von den Beschäftigten entfielen 110.600 auf die Kommunen und 118.400 auf das Land. Während die Zahl beim Land um 1,4 Prozent anstieg, wuchs sie bei den Kommunen um 3,4 Prozent.

Bei den Kommunen entfiel rund ein Viertel des Personalzuwachses 2019 auf den Bereich der Kindertagesstätten (plus 910 Beschäftigte). Damit arbeiteten rund 18.900 kommunale Beschäftigte in Kindertagesstätten; dies sind 17 Prozent aller Kommunalbeschäftigten.

Knapp zwei Drittel in Vollzeit

Während rund 64 Prozent der Beschäftigten einer Vollzeitbeschäftigung nachgingen (146.200 Vollzeitbeschäftigte; minus 0,5 Prozent gegenüber Vorjahr), arbeiteten über 27 Prozent in Teilzeit mit einem Beschäftigungsumfang von mindestens 50 Prozent (62.300 Teilzeitbeschäftigte; plus 0,4 Prozent). Weitere 7,3 Prozent hatten einen Teilzeitvertrag, der weniger als 50 Prozent der regulären Arbeitszeit entsprach (16.600 Teilzeitbeschäftigte; plus 0,3 Prozent). Zudem befanden sich 1,7 Prozent der Beschäftigten in einem Altersteilzeitmodell (3.900 Beschäftigte; minus 0,2 Prozentpunkte).

Bei der Altersteilzeit gibt es Unterschiede zwischen Land und Kommunen. So waren 2,8 Prozent der Beschäftigten des Landesdienstes in Altersteilzeit, bei den Kommunen waren es hingegen nur 0,5 Prozent. Wie in den Vorjahren nahm die Bedeutung der Altersteilzeit weiter ab. Im Jahr 2019 sank die Anzahl der Beschäftigten in Altersteilzeit bei den Landesbeschäftigten auf rund 3.350 (minus 0,4 Prozent), im Kommunalbereich blieb sie unverändert bei rund 550.

Gut acht Prozent im befristeten Arbeitsverhältnis

Die Beschäftigten von Land und Kommunen hatten in knapp 87 Prozent der Fälle einem dauerhaften Arbeitsvertrag. Die Zahl blieb im Vorjahresvergleich mit rund 198.300 nahezu unverändert. Rund 8,4 Prozent der Beschäftigten hatten hingegen ein befristetes Arbeitsverhältnis (19.200 Beschäftigte; minus 0,2 Prozent), weitere fünf Prozent befanden sich in einer Ausbildung (11.500 Beschäftigte; plus 0,2 Prozent). Sowohl im Land als auch bei den Kommunen machten Zeitverträge 8,4 Prozent aus. Rund 86 Prozent der Landesbeschäftigten und knapp 87 Prozent der Kommunalbeschäftigten hatten einen dauerhaften Arbeitsvertrag. Der Anteil der Auszubildenden lag beim Land bei 5,9 Prozent und bei den Kommunen bei 4,1 Prozent.
2019 betrug das steuerpflichtige Bruttomonatseinkommen im Durchschnitt 3.345 Euro. Damit stieg es im Vorjahresvergleich um 2,4 Prozent. Spitzenverdiener sind im öffentlichen Bereich relativ selten: Lediglich 1,9 Prozent der Beschäftigten verdienten monatlich mehr als 7 000 Euro.

Frauenanteil bei knapp 59 Prozent

Im öffentlichen Bereich waren mehr Frauen beschäftigt als im Vorjahr. Ihr Anteil an den Beschäftigten des Landes und der Kommunen wuchs leicht um 0,5 Prozentpunkte auf knapp 59 Prozent. Bei genauerer Betrachtung offenbaren sich jedoch deutliche Unterschiede hinsichtlich des Beschäftigungsumfangs: Die Frauenquote lag bei den Vollzeitbeschäftigten nur bei gut 43 Prozent (plus 0,4 Prozentpunkte), von den Teilzeitbeschäftigten waren rund 86 Prozent Frauen (plus 0,2 Prozentpunkte).

Dem öffentlichen Dienst im engeren Sinne (Behörden) gehören 199.800 Beschäftigte an (plus 1,9 Prozent). Während die Zahl im Landesdienst auf 117.300 stieg (plus 1,4 Prozent), war bei den Kommunen ein Zuwachs auf 82.500 Beschäftigte (plus 2,8 Prozent) zu beobachten.

Die Daten stammen aus der jährlichen Personalstatistik. Stichtag ist jeweils der 30.06. des Berichtsjahres. Die amtliche Statistik unterscheidet zwischen dem öffentlichen Bereich und dem öffentlichen Dienst.
Zum öffentlichen Bereich zählen nicht nur die klassischen Behörden und Verwaltungen (Kernhaushalte), sondern auch die sogenannten Extrahaushalte wie etwa Landesbetriebe, öffentliche Hochschulen und Zweckverbände sowie sonstige Fonds, Einrichtungen und Unternehmen wie zum Beispiel öffentliche Krankenhäuser, Verkehrsunternehmen oder Ver- und Entsorgungsunternehmen im Besitz der öffentlichen Hand. Die Rechtsform der Einheiten ist dabei unerheblich. Der öffentliche Dienst umfasst hingegen alle Gebietskörperschaften des Landes und der Kommunen sowie alle Einheiten in öffentlicher Rechtsform (u.a. Ministerien und Ämter, Landesbetriebe, Landeshochschulen, kommunale Zweckverbände). Einheiten in privater Rechtsform werden im Unterschied zum öffentlichen Bereich beim öffentlichen Dienst grundsätzlich nicht berücksichtigt.

Autor: Dr. Christoph Wonke (Referat Finanzen)

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