| Bildung

Indische Fachkräfte unterstützen die Gesundheits- und Krankenpflege in Rheinland-Pfalz

Im Jahr 2021 bearbeiteten die Anerkennungsstellen in Rheinland-Pfalz im Rahmen des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG) rund 2.200 Anträge auf die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation; am häufigsten wurden Anträge für eine in Indien erworbene Qualifikation in der Gesundheits- und Krankenpflege eingereicht (rund 220). Wie das Statistische Landesamt in Bad Ems mitteilt, waren das etwa 100 Anträge bzw. 78 Prozent mehr als im Vorjahr.

Das Feststellungsverfahren bietet seit nunmehr zehn Jahren die Möglichkeit, die Berufsabschlüsse qualifizierter ausländischer Arbeitskräfte in Deutschland bzw. Rheinland-Pfalz anzuerkennen. Davon profitierte insbesondere die Gesundheitsversorgung: Im Jahr 2021 wurden knapp 900 Ausbildungsabschlüsse zur Gesundheits- und Krankenpflege, rund 200 Approbationen zur Ausübung des Arztberufs und etwa 60 Approbationen im Apothekerberuf in den Anerkennungsstellen in Rheinland-Pfalz bearbeitet. Aufgrund der sowohl lokal als auch von der Bundesagentur für Arbeit initiierten Maßnahmen zur Gewinnung von Pflegefachkräften aus Indien stieg insbesondere die Zahl der Anerkennungsanträge zur Ausübung des Gesundheits- und Krankenpflegeberufs gegenüber dem Vorjahr deutlich (plus 27 Prozent).

Mit dem in 2020 in Kraft getretenen Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurde der Rahmen für die Einwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Ländern außerhalb der EU nach Deutschland erweitert. Damit einher ging ein Anstieg der Zahl der Anerkennungsverfahren von in Nicht-EU-Staaten erworbenen Berufsabschlüssen (2019–2021: plus 27 Prozent). Unterschiede zwischen in Deutschland und in Drittstaaten erworbenen Berufsqualifikationen bedingten jedoch häufig Nachqualifikationen bzw. Ausgleichsmaßnahmen: Gegenüber 2019 stieg die Zahl der abgeschlossenen Verfahren, die eine Ausgleichsmaßnahme auferlegt bekamen, um 172 Prozent.

Daten über die im Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz des Bundes (BQFG) geregelten Anerkennungsverfahren werden ab dem 1. April 2012 jährlich zum 31.12. bei den jeweils zuständigen Stellen erhoben. Erhebungsgrundlage ist §17 BQFG.
Daten über die im Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz des Landes (BQFG-RP) geregelten Anerkennungsverfahren werden ab dem 16. Oktober 2013 jährlich zum 31.12. bei den jeweils zuständigen Stellen erhoben. Erhebungsgrundlage ist §17 BQFG-RP.
Aus Gründen der Geheimhaltung entsprechend Paragraph 16 des Bundesstatistikgesetzes werden die Daten (Absolutwerte) gerundet ausgewiesen. Hierzu wird jeder Zellwert auf ein Vielfaches von drei gerundet. Auch die Summe der gerundeten Einzelwerte kann folglich von der tatsächlichen (und von der gerundeten) Gesamtsumme abweichen.
Die Darstellung der Daten erfolgt ohne die Meldung bezüglich der Dienstleistungsfreiheit.

Autor: Dr. Marco Schröder (Referat Bildung)

Säulendiagramm: Anträge nach BQFG-Bund und BQFG-RP 2016 bis 2021 nach Abschluss und Art der EntscheidungBalkendiagramm: Anträge nach BQFG-Bund und BQFG-RP 2021 und 2020 nach den zehn häufigsten Ausbildungsstaaten der Antragstellerinnen und AntragstellerBalkendiagramm: Antrage BQFG-Bund und BQFG-RP 2021 und 2020 nach zehn häufigsten Referenzberufen

#Themen

Bildung

Teilen

Zurück