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Weniger Strafgefangene als in Vorjahren

Ende März 2015 saßen in den zehn rheinland-pfälzischen Justizvollzugsanstalten 2.734 Strafgefangene und Sicherungsverwahrte ein. Dies waren nach Mitteilung des Statistischen Landesamtes ein Prozent weniger als im Vorjahr und fünf Prozent weniger als noch 2013.

Bei 15 Einsitzenden handelte es sich um noch nicht volljährige Jugendliche, bei weiteren 141 um Heranwachsende im Alter zwischen 18 und 20 Jahren, die eine Jugend- oder Freiheitsstrafe verbüßten. Insgesamt 2.578 Inhaftierte hatten bereits das 21 Lebensjahr vollendet.

Die voraussichtliche Vollzugsdauer der zu einer zeitigen Jugend- bzw. Freiheitsstrafe verurteilten 2.406 Männer und 180 Frauen lag bei durchschnittlich 23 bzw. 14 Monaten. 99 Männer und sieben Frauen saßen lebenslänglich ein. Unter einer lebenslangen Freiheitsstrafe versteht man in Deutschland einen Freiheitsentzug von mindestens 15 Jahren. Danach kann der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt werden. Weitere 42 Männer befanden sich in Sicherungsverwahrung mit unbestimmter Vollzugsdauer. Eine Sicherungsverwahrung wird gerichtlich angeordnet, wenn ein Straftäter nach Verbüßen seiner Freiheitsstrafe zum Schutz der Allgemeinheit vor möglichen künftigen Taten nicht aus dem Strafvollzug entlassen werden kann.

Die Rückfallquote der Strafgefangenen ist sehr hoch. Nahezu jeder zweite Strafgefangene saß zum wiederholten mal in einer Justizvollzugsanstalt ein. Von diesen waren 41 Prozent bereits innerhalb von zwei Jahren nach ihrer letzten Entlassung erneut straffällig geworden.

Die mit 2.262 Personen überwiegende Mehrzahl der Inhaftierten (83 Prozent) saß wegen eines Verbrechens ein, das auf Grundlage des Strafgesetzbuches geahndet wurde. 472 (17 Prozent) der Einsitzenden waren nach anderen Bundes- bzw. Landesgesetzen belangt worden, davon 390 wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz.

1.181 (43 Prozent) Einsitzende waren aufgrund von Straftaten inhaftiert, die sich direkt gegen Personen richteten (bspw. Mord, Totschlag, Körperverletzung) oder saßen wegen Raubs bzw. Erpressung ein. In zwei Drittel dieser Fälle handelte es sich um so genannte Gewaltverbrechen, die unter Anwendung von körperlichem Zwang begangen worden waren. Aufgrund von Vermögens- oder Eigentumsdelikten (z. B. Diebstahl oder Betrug) verbüßten 926 Strafgefangene (34 Prozent) eine Freiheitsstrafe. Wegen begangener Straßenverkehrsdelikte (z. B. Trunkenheit im Verkehr oder Fahren ohne Fahrerlaubnis) saßen 110 Strafgefangene (4 Prozent) ein.

Daten über die jeweils am 31. März eines Jahres einsitzenden Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten erhält das Statistische Landesamt einmal jährlich von den Justizvollzugsanstalten. Übermittelt werden unter anderem demografische Merkmale, wie Alter und Familienstand, sowie kriminologische Merkmale wie Straftat, Art und Höhe der Strafe oder Vorstrafen.

Autor: Gerd Reh (Abteilung Bevölkerung, Gesellschaft)

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