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Einsatz klimawirksamer Stoffe rückläufig

Im Jahr 2015 setzten rheinland-pfälzische Unternehmen rund 506 Tonnen klimawirksame Stoffe ein. Gegenüber dem Vorjahr ist dies eine Abnahme von rund 47 Tonnen oder 8,5 Prozent. Der wichtigste Einsatzstoff war nach Angaben des Statistischen Landesamtes in Bad Ems der teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoff Tetrafluorethan (Handelsname R134a). Auf diesen Stoff entfielen rund 82 Prozent der insgesamt verwendeten Menge. In Rheinland-Pfalz wird dieser Stoff überwiegend als Treibmittel bei der Herstellung von Aerosolen, zum Beispiel für medizinische Sprays, genutzt. Bekannter ist dieser Stoff als Kältemittel in Klimaanlagen, z. B. in Pkw.

Zum Vergleich: In Deutschland wurden im Jahr 2014 (Ergebnisse für 2015 liegen noch nicht vor) fast 9.300 Tonnen klimawirksame Stoffe verwendet. Bundesweit war R 134a mit 6.500 Tonnen ebenfalls der wichtigste Einsatzstoff. Der Schwerpunkt lag mit rund 4.900 Tonnen auf der Verwendung als Kühlmittel.

Knapp 340 der in Rheinland-Pfalz ansässigen Unternehmen meldeten einen Einsatz von mehr als 20 Kilogramm klimawirksamer Stoffe. Dazu gehören z. B. voll- und teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe, denen eine potenzielle Wirkung auf die Erderwärmung zukommt. Sobald diese Stoffe freigesetzt werden, sind sie deutlich klimaschädlicher als Kohlendioxid (CO2). Ihre Verwendung unterliegt deshalb besonderen Berichtspflichten.

Klimawirksame Stoffe weisen eine unterschiedliche Schädlichkeit auf. Um die Stoffe vergleichen zu können, erfolgt eine Umrechnung in CO2-Äquivalente. Dies ermöglicht zum Beispiel eine Aussage, um wie viel stärker oder schwächer eine bestimmte Menge Treibhausgas im Verhältnis zu der gleichen Menge CO2 ist. Das CO2-Äquivalent für Tetrafluorethan liegt bei 1.430, d. h. R 134a ist rund 1.430 mal schädlicher als Kohlendioxid. Insgesamt betrug das CO2-Äquivalent der in rheinland-pfälzischen Unternehmen eingesetzten klimawirksamen Stoffe im Jahr 2015 rund 845.000 Tonnen.

Die Daten stammen aus der Erhebung bestimmter klimawirksamer Stoffe. Einbezogen sind Unternehmen, die bestimmte klimawirksame Stoffe in Mengen von mehr als 20 Kilogramm pro Stoff und Jahr zur Herstellung, Instandhaltung, Wartung oder Reinigung verwenden. Als klimawirksame Stoffe im Sinne dieser Erhebung gelten ausschließlich Fluorderivate der aliphatischen und cyclischen Kohlenwasserstoffe mit bis zu zehn Kohlenstoffatomen, insbesondere Fluorkohlenwasserstoffe (FKW) und teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (H-FKW) sowie Blends, die diese Stoffe enthalten.

Autor: Jörg Breitenfeld (Referat Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt, Energie)

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