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Statistischer Landesausschuss lobt Flexibilität durch neues Bundesstatistikgesetz

Der Statistische Landesausschuss Rheinland-Pfalz begrüßt die Flexibilisierung und die Harmonisierung mit Regelungen der EU, die das kürzlich verabschiedete Bundesstatistikgesetz bietet. „Das neu gefasste Gesetz enthält viele richtungsweisende Ansätze zur Modernisierung der amtlichen Statistik, unter anderem die Entlastung von Wirtschaft und Privatpersonen durch die verstärkte Nutzung vorhandener Verwaltungsdaten“, erklärte Jörg Berres, Präsident des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz auf der 50. Tagung des Gremiums in Bad Ems. Er hob auch die Möglichkeit hervor, dass bestehende Statistikgesetze durch Rechtsverordnungen angepasst werden können. „Das bietet die nötige Flexibilität, um Erhebungen rasch an gesellschaftliche oder wirtschaftliche Veränderungen anpassen zu können“, so Berres.

In Teilen wirke das Gesetz jedoch gegen den bewährten föderalen Aufbau der amtlichen Statistik. Der Landesausschuss merkte kritisch an, dass das Statistische Bundesamt gegenüber anderen Statistikstellen eine Koordinierungsfunktion wahrnehmen und Zugriff auf Einzeldaten der Statistischen Landesämter erhalten soll. Das greift ebenso in den grundgesetzlich vorgegebenen föderalen Aufbau ein wie das Durchgriffsrecht des Statistischen Bundesamtes auf Verwaltungsdaten von Ländern und Kommunen. Der Statistische Landesausschuss schloss sich damit der Kritik an, die der Bundesrat in einem Entschließungsantrag zum Ausdruck bringt. Die Herausforderungen der amtlichen Statistik müssten auch künftig in der bewährten Weise offen und partnerschaftlich von Bund und Ländern gemeinsam angegangen werden.

Kritik übte der Statistische Landesausschuss auch an der vom Bundesinnenministerium beabsichtigten Aberkennung des Status der Statistischen Landesämter als „andere Statistikstellen“ im System Europäischer Statistiken (sog. Other National Authorities, ONA). „Dadurch verlieren die Länder Mitwirkungsmöglichkeiten im Europäischen Statistischen System und können für Aufgaben, die im Auftrag der EU zu erledigen sind, keine Fördermittel beantragen“, erläuterte Präsident Berres.

Vorgaben der EU bestimmen immer stärker die Aufgaben der amtlichen Statistik. „Die Ansätze zur Integration bisher getrennter Sozialstatistiken sind ebenso zu begrüßen wie die Schaffung eines einheitlichen europäischen Rahmens für die Unternehmensstatistiken und die Weiterentwicklung der Agrarstatistiken“, betonte Berres. Allerdings sei die Umsetzung für die Statistischen Ämter auch mit erheblichem Mehraufwand verbunden.

Fachkräftesicherung

Eine der großen Herausforderungen ist nach Überzeugung des  Landesausschusses die Fachkräftesicherung. Im Statistischen Landesamt gehen in den kommenden Jahren zahlreiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ruhestand. „Natürlich leisten auch wir unseren Beitrag zu der von der Landesregierung angestrebten Personalreduzierung. Wir müssen aber durch die Rekrutierung qualifizierten Nachwuchses sicherstellen, dass die wachsenden Aufgaben erledigt werden können,“ so Berres.

Zensus 2021

Das Gremium befasste sich auch mit dem Zensus 2021, der weitgehend nach dem bewährten Verfahren aus dem Jahr 2011 gestaltet werden soll. Das Vorbereitungsgesetz hierzu wird voraussichtlich Ende 2016 verabschiedet.

Auftragsarbeiten

Präsident Berres gab dem Landesausschuss einen Überblick über die zahlreichen Arbeiten, die das Statistische Landesamt im Auftrag der Landesregierung erledigt. Neben IT-gestützten Verwaltungsaufgaben wie  der Berechnung des Wohngeldes, landwirtschaftlicher Fördermaßnahmen und des kommunalen Finanzausgleichs gehören dazu auch immer mehr Analysen. Berres nannte beispielhaft den Industriekompass, die Energie- und CO2-Bilanz und den Kurzbericht zur Bedeutung des Mittelstands.

Rückblick zum 50. Jubiläum Der Statistische Landesausschuss berät das Statistische Landesamt und die Landesregierung in Grundsatzfragen der Statistik. Er besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Ministerien, des Rechnungshofes, des Landesbeauftragten für den Datenschutz, der kommunalen Spitzenverbände, der Kammern, der Arbeitgeber-, Unternehmer- und Arbeitnehmerverbände sowie der Wissenschaft. Der Ausschuss tagt einmal im Jahr unter Vorsitz des Statistischen Landesamtes. Anlässlich der 50. Sitzung wurde auch eine kurze Rückschau auf fünf Jahrzehnte gehalten. Anhand ausgewählter Zitate aus Sitzungsprotokollen wurde der Wandel des Statistischen Landesamtes nachvollzogen und unter anderem an die Diskussionen um die Volkszählung in den 1980er-Jahren erinnert.

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