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Anstieg der Erbschaft- und Schenkungsteuer im Jahr 2014

In Rheinland-Pfalz wurde im Jahr 2014 Erbschaft- und Schenkungsteuer in Höhe von insgesamt knapp 298 Millionen Euro festgesetzt. Das waren, wie das Statistische Landesamt in Bad Ems berichtet, 5,6 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Grund für die Entwicklung ist die Zunahme der Steuerfestsetzungen um 18 Prozent auf 7.669 mit einem steuerpflichtigen Erwerb von insgesamt rd. 2,8 Mrd. Euro. Die Anzahl der steuerfreien Erbschaften und Schenkungen ist um ein vielfaches höher, wird aber statistisch nicht erfasst.

Mehr als die Hälfte der steuerpflichtigen Erwerbe bewegten sich in einer Größenordnung von unter 50.000 Euro (4.050 Fälle). Deren Anteil an den Steuerfestsetzungen lag aber nur bei 5 Prozent oder 14,9 Millionen Euro. Im Schnitt waren für diese Erwerbe 3.700 Euro an Steuern zu entrichten.

Umgekehrt verhält es sich bei den größeren steuerpflichtigen Erwerben. Mehr als 500.000 Euro steuerpflichtiger Erwerb fiel in 521 Fällen an. Das entspricht einem Anteil von lediglich 6,6 Prozent. Für diese Steuerfälle waren jedoch 188 Millionen Euro an Steuern zu entrichten. Damit entfällt auf diese Erwerbe ein Steueranteil von 63 Prozent. Im Durchschnitt wurden Steuern in Höhe von 360.000 Euro je Fall festgesetzt.

Einen hohen Zuwachs gab es im Vorjahresvergleich bei den Schenkungen in Höhe von 5 Mill. Euro und mehr. Hier erhöhte sich der Gesamtbetrag der Erwerbe infolge eines Einmaleffekts von 180 Mill. Euro im Jahr 2013 auf 1,4 Mrd. Euro im Jahr 2014.

Grundlage für die steuerpflichtigen Erwerbe ist das übertragene Vermögen. Das per Erbschaft übertragene Vermögen hatte einen Wert von rd. 2 Milliarden Euro und bestand zu fast 58 Prozent aus sogenanntem „Übrigen Vermögen“, d. h. aus Bankguthaben, börsennotierten Wertpapieren, Anteilen und Genussscheinen sowie zu etwa 30 Prozent aus Haus- und Grundvermögen. Zu dem per Schenkung übertragenen Vermögen sind aus Datenschutzgründen im Jahr 2014 keine Angaben möglich. 2013 lag dieser Wert bei rd. 2 Mrd. Euro.

Die anonymisierten Daten für die Erbschaft- und Schenkungsteuer in Rheinland-Pfalz werden jährlich von der Finanzverwaltung an das Statistische Landesamt übermittelt. Die in der vorliegenden Pressemitteilung dargestellten Zahlen umfassen alle steuerpflichtigen Erwerbe, für die im Jahr 2014 erstmals Erbschaft- oder Schenkungsteuer festgesetzt wurde, einschließlich der ggf. im Berichtsjahr vorgenommenen nachträglichen Änderungen dieser Festsetzungen. Sie liefern keine vollständige Information über alle Erbschaften und Schenkungen im Jahr 2014. Zum einen kann die Veranlagung dieser Übertragungen auch erst in einem späteren Jahr erfolgen. Zum anderen wird die Zahl der aufgrund von Freibeträgen steuerfrei übertragenen Erbschaften und Schenkungen statistisch nicht erfasst.

Autoren: Christian Hafner und Rüdiger Westbomke (Referat Steuer- und Verwaltungsstatistiken)

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Finanzen

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