| Landwirtschaft

Deutlich mehr Regenbogenforellen gezüchtet

Die 29 rheinland-pfälzischen Aquakulturbetriebe erzeugten nach Angaben des Statistischen Landesamtes in Bad Ems im Jahr 2014 rund 376 Tonnen Fisch. Mit dieser Menge kann die heimische Aquakulturproduktion aber nur einen geringen Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung mit Proteinen leisten. Gegenüber dem Vorjahr war eine deutliche Produktionsausweitung von 26 Prozent zu verzeichnen. Die wichtigste Fischart in der Aquakulturproduktion ist die Regenbogenforelle; auf sie entfielen 82 Prozent der gesamten Erzeugung. Lachs- bzw. Bachforellen hatten Anteile von 7,7 bzw. 4,3 Prozent.

Die Zucht der Fische erfolgt überwiegend in Forellenteichen einschließlich Becken und Fließkanälen und unterliegt damit den natürlichen Wachstumsbedingungen. Das Volumen dieser Anlagen betrug im Jahr 2014 rund 133.000 Kubikmeter. Das entspricht rund 53 der für internationale Wettkämpfe genutzten Schwimmbecken.

Im Vergleich zu Deutschland ist die rheinland-pfälzische Aquakultur nur von geringer Bedeutung. Im Jahr 2013 wurden in Deutschland rund 6.100 Aquakulturbetriebe registriert, die insgesamt rund 20.400 Tonnen Fisch produzierten. Der rheinland-pfälzische Anteil an der Produktion betrug im Jahr 2013 rund 1,5 Prozent. Die wichtigsten Fischarten waren in Deutschland die Regenbogenforelle (8.300 Tonnen) und der Karpfen (5.700 Tonnen).

In den Angaben sind die von Angelvereinen oder für den Eigenbedarf gezüchteten Fische sowie die Fluss- und Seenfischerei nicht erfasst.

Die Aquakulturerhebung wurde Anfang des Jahres 2015 zum vierten Mal durchgeführt und dient der Umsetzung europäischer Vorgaben. Befragt wurden alle Betriebe mit Aquakulturanlagen. Aquakultur umfasst die Aufzucht oder Haltung von Fischen, Krebs- und Weichtieren, Algen und sonstigen aquatischen Organismen in Karpfen- oder Forellenteichen, Durchflussanlagen, Kreislaufanlagen, Netzgehegen und anderen Anlagen. Nicht einbezogen werden reine Angelteichbetriebe (Angelparks) sowie Aquarien- oder Zierfischarten.
Für die Berechnung der Schwimmbadgröße wurden die vom Deutschen Schwimm-Verband e. V. vorgeschriebenen Bau- und Ausstattungsanforderungen für wettkampfgerechte Schwimmsportstätten verwendet. Für internationale Wettkämpfe sind eine Länge von 50 Meter, eine Breite von 25 Meter und eine Tiefe von mindestens 2 Meter vorgeschrieben.

Autor: Jörg Breitenfeld (Referat Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt, Energie)

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