| Steuern

Erbschaft- und Schenkungsteuer im Jahr 2016 erneut rückläufig

Den in Rheinland-Pfalz im Jahr 2016 getätigten Erstfestsetzungen der Erbschaft- und Schenkungsteuer lagen veranlagte Vermögensübertragungen in Höhe von rd. 2,6 Mrd. Euro zugrunde. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, beliefen sich dabei die Übertragungen aufgrund von Erbschaften auf 1,5 Mrd. Euro und die Übertragungen aufgrund von Schenkungen auf 1,1 Mrd. Euro. Im Vergleich zum Vorjahr gingen damit der Wert der in der Statistik erfassten Erbschaften leicht um 0,3 Prozent, der Wert der erfassten Schenkungen jedoch um mehr als 74 Prozent zurück. Es ist ein häufig zu beobachtendes Phänomen, dass die Schenkungen eine deutlich höhere Volatilität aufweisen als die Erbschaften.

Das im Wege von Erbschaften übertragene Vermögen war, gemessen an seinem Wert, im wesentlichen sog. übriges Vermögen sowie Haus- und Grundvermögen. Dabei dominierte das übrige Vermögen, zu dem vorwiegend Bankguthaben, börsennotierte Wertpapiere sowie Anteile und Genussscheine zählen, mit einem Anteil von 64 Prozent. Das Haus- und Grundvermögen kam auf einen Anteil von 32 Prozent. Das im Wege von Schenkungen übertragene Vermögen war  hauptsächlich übriges Vermögen und Betriebsvermögen. Auch hier überwog das übrige Vermögen mit einem Anteil von 58 Prozent. Das Betriebsvermögen machte einen Anteil von 35 Prozent  aus.

Die veranlagten Vermögensübertragungen führten zu einer festgesetzten Erbschaft- und Schenkungsteuer in Höhe von knapp 237 Mio. Euro. Dies waren 11,1 Prozent weniger als im Jahr 2015. Insgesamt wurde für 6.185 Erbschaften und 1.334 Schenkungen eine Steuerfestsetzung getätigt. Die Anzahl lag damit um 4,7 bzw. 9,2 Prozent unter dem Wert des Vorjahres.

Die anonymisierten Daten über die Erbschaft- und Schenkungsteuer für Rheinland-Pfalz werden jährlich vom Landesamt für Steuern an das Statistische Landesamt übermittelt. Die in der vorliegenden Pressemitteilung dargestellten Zahlen beinhalten alle unbeschränkt steuerpflichtigen Fälle mit einem steuerpflichtigen Erwerb größer Null, für die im Jahr 2016 erstmals Erbschaft- oder Schenkungsteuer festgesetzt wurde. Wurde eine Festsetzung im Jahr der Erstfestsetzung nachträglich geändert, sind die geänderten Werte dargestellt.

Die in der Statistik für ein Berichtsjahr nachgewiesenen Vermögensübertragungen sind weitaus niedriger als die in dem betreffenden Jahr tatsächlich erfolgten Vermögensübertragungen. Dies hat zwei Gründe: Zum einen bleiben zahlreiche Erbschafts- bzw. Schenkungsfälle aufgrund mitunter substantieller Steuerbefreiungen steuerfrei und werden daher in der Finanzverwaltung nicht vollzählig erfasst. Zum anderen erfolgt die Steuerfestsetzung nicht zwangsläufig immer in dem Jahr, in dem die Erbschaft bzw. Schenkung erfolgt ist.

Die in der vorliegenden Pressemitteilung ausgewiesenen Vermögensübertragungen beinhalten ausschließlich diejenigen Erwerbe, bei denen eine unbeschränkte Steuerpflicht vorliegt und für die ein steuerpflichtiger Erwerb von größer Null festgestellt wurde, d. h. eine Veranlagung durchgeführt wurde.

Die Höhe der in einem Jahr festgesetzten Steuer entspricht nicht zwangsläufig den vom Land im betreffenden Zeitraum realisierten Steuereinnahmen, da die Begleichung der Steuerschuld u. U. erst im Folgejahr erfolgt.

Autor: Dr. Dirk Schneider (Referat Steuer- und Verwaltungsstatistiken)

 

Erbschaft- und Schenkungsteuer in Rheinland-Pfalz 2015 und 20161
Gliederung20152016Änderung
Anzahl1.000 EURAnzahl1.000 EURAnzahl1.000 EUR
absolutAnteil in %absolutAnteil in %
Veranlagte Vermögensübertragungen8.1775.883.3167.6912.606.768-486-5,9-3.276.548-55,7
 Steuerpflichtige Erwerbe 8.1921.834.7937.6961.910.732-496-6,175.9394,1
davon
Erwerbe von Todes wegen6.566977.5536.227943.247-339-5,2-34.306-3,5
Schenkungen1.626857.2401.469967.485-157-9,7110.24512,9
Festgesetzte Steuer7.962266.4877.519236.836-443-5,6-29.651-11,1
davon
Erwerbe von Todes wegen6.493200.1376.185198.625-308-4,7-1.512-0,8
Schenkungen1.46966.3501.33438.211-135-9,2-28.139-42,4
1 Erstfestsetzungen für unbeschränkt steuerpflichtige Erwerbe größer Null.
Steuerwerte des übertragenen Vermögens aus Erbschaften und Schenkungen 2013 bis 20161
Vermögensarten2013201420152016
Übertragenes Vermögen
1.000 EUR
Erbschaften1.263.4411.665.7321.504.0791.500.045
davon
Land- und forstwirtschaftliches Vermögen8.78510.96712.18511.360
Haus- und Grundvermögen337.720478.869430.152475.652
Betriebsvermögen91.147166.12187.95653.351
Übriges Vermögen825.7891.009.774973.786959.682
darunter
Bankguthaben358.001450.973478.701397.439
börsennotierte Wertpapiere, Anteile, Genussscheine usw.372.472400.057382.686399.338
Anteile an Kapitalgesellschaften28.05436.57222.55872.378
Schenkungen1.371.072.4.417.3761.135.082
davon
land- und forstwirtschaftliches Vermögen1.2807.2183.9461.772
Haus- und Grundvermögen77.95197.365100.91979.992
Betriebsvermögen913.618.4.035.380395.472
übriges Vermögen378.222357.460277.131657.846
darunter
Bankguthaben198.16034.55953.37139.024
börsennotierte Wertpapiere, Anteile, Genussscheine usw.35.96781.109102.96342.914
Anteile an Kapitalgesellschaften102.498117.36237.569528.756
Insgesamt2.634.513.5.921.4552.635.126
davon
land- und forstwirtschaftliches Vermögen10.06618.18516.13113.132
Haus- und Grundvermögen415.671576.234531.071555.644
Betriebsvermögen1.004.765.4.123.336448.823
übriges Vermögen1.204.0111.367.2341.250.9171.617.528
darunter
Bankguthaben556.161485.532532.072436.463
börsennotierte Wertpapiere, Anteile, Genussscheine usw.408.43934.559485.649442.252
Anteile an Kapitalgesellschaften130.552153.93460.127601.133
1 Erstfestsetzungen für unbeschränkt steuerpflichtige Erwerbe größer Null.
. Wert ist geheim.
Steuertarif für Erbfälle und Schenkungen (Recht seit 1. Januar 2011)
Verwandt-
schafts-
verhältnis
Steuer-
klasse
Persönlicher
Freibetrag
Steuersatz bei einem steuerpflichtigen Erwerb bis einschließlich ... EUR
EUR75.000300.000600.0006 Mill.13 Mill.26 Mill.über 26 Mill
Ehegatten, LebenspartnerI500.0007%11%15%19%23%27%30%
U.a. Kinder und Kinder verstorbener Kinder (Enkel) I400.0007%11%15%19%23%27%30%
 Kinder noch lebender Kinder (Enkel) I200.0007%11%15%19%23%27%30%
Eltern (Erbfall) und andere Abkömmlinge der KinderI100.0007%11%15%19%23%27%30%
U.a. Geschwister und Eltern (bei Schenkung)II20.00015%20%25%30%35%40%43%
alle übrigenIII20.00030%30%30%30%50%50%50%
Durchschnittlich festgesetzte Steuer 2016 nach Größenklassen des steuerpflichtigen Erwerbs sowie nach Verwandtschaftsverhältnis
VerwandtschaftsverhältnisSteuer-
klasse
Persönlicher
Freibetrag
Durchschnittlich festgesetzte Steuer bei einem steuerpflichtigen Erwerb1 von ...
unter
10.000
10.000 -
50.000
50.000 -
100.000
100.000 -
200.000
200.000 -
500.000
500.000 und mehr
EUR
Ehegatten, LebenspartnerI500.000.2.1336.78315.82938.556.
U.a. Kinder und Kinder verstorbener Kinder (Enkel) I400.0002711.7875.85412.82629.824228.528
 Kinder noch lebender Kinder (Enkel) I200.000.1.4815.1745.33328.350.
Eltern (Erbfall) und andere Abkömmlinge der KinderI100.000.1.8445.82814.22235.944.
U.a. Geschwister und Eltern (bei Schenkung)II20.0007333.89811.54426.65761.074232.532
alle übrigenIII20.0001.2817.60720.20039.43577.329327.974
Insgesamt9414.99713.45127.77252.505255.561
1 Erstfestsetzungen für unbeschränkt steuerpflichtige Erwerbe größer Null.
. geheim zu haltende Position
Unbeschränkt steuerpflichtige Erbschaften und Schenkungen 2016
Steuerpflichtiger Erwerb
von...bis unter... EUR 1
InsgesamtAnteil in %Veränderung zu 2015ErbschaftenAnteil in %Veränderung
zu 2015
SchenkungenAnteil in %Veränderung
zu 2015
Fälle
unter 50.000 3.88050,4-6,43.15550,7-6,372549,4-6,7
50.000 - 100.000 1.36117,7-5,91.15118,5-3,621014,3-16,7
100.000 - 200.000 1.11014,4-3,394715,2-1,816311,1-11,4
200.000 - 300.000 4686,1-7,53846,2-5,7845,7-15,2
300.000 - 500.000 3714,8-0,52804,5-7,3916,228,2
500.000 - 2,5 Mill. 4325,6-10,62734,4-7,515910,8-15,4
2,5 Mill. - 5 Mill. 480,6-27,3270,428,6211,4-53,3
5 Mill.und mehr260,30,0100,2-37,5161,160,0
Insgesamt7.696100-6,16.227100-5,21.469100-9,7
nachrichtlich:
500.000 und mehr5066,6-12,03105,0-6,619613,3-19,3
Steuerpflichtiger Erwerb / 1.000 EUR
unter 50.000 77.6154,1-3,563.7166,8-4,113.8991,4-0,3
50.000 - 100.000 97.2785,1-4,782.1388,7-2,315.1401,6-15,7
100.000 - 200.000 156.3898,2-2,3133.52414,2-0,522.8652,4-11,7
200.000 - 300.000 114.4426,0-7,593.6589,9-5,520.7842,1-15,4
300.000 - 500.000 142.7747,50,8107.90711,4-5,734.8673,628,2
500.000 - 2,5 Mill. 417.08621,8-8,2263.03327,9-2,0154.05315,9-17,2
2,5 Mill. - 5 Mill. 174.2429,1-18,791.0689,731,583.1748,6-42,7
5 Mill.und mehr730.90738,331,0108.20311,5-23,6622.70364,449,5
Insgesamt1.910.7321004,1943.247100-3,5967.48510012,9
nachrichtlich:
500.000 und mehr1.322.23569,27,8462.30449,0-3,5859.93088,915,0
Festgesetzte Steuer / 1.000 EUR
unter 50.000 14.3346,1-4,612.4656,3-4,51.8704,9-5,0
50.000 - 100.000 18.3077,7-1,616.1998,2-2,62.1095,56,8
100.000 - 200.000 30.82713,0-0,428.27614,20,72.5516,7-10,8
200.000 - 300.000 19.8828,4-7,918.3999,3-5,21.4833,9-32,0
300.000 - 500.000 24.17010,2-9,022.37411,3-8,11.7964,7-18,9
500.000 - 2,5 Mill. 69.47529,3-4,656.52828,5-1,512.94733,9-15,9
2,5 Mill. - 5 Mill. 23.65910,019,516.6728,429,26.98618,31,4
5 Mill.und mehr36.18015,3-40,927.71214,0-2,28.46722,2-74,2
Insgesamt236.836100-11,1198.625100-0,838.211100-42,4
nachrichtlich:
500.000 und mehr129.31454,6-15,9100.91250,82,328.40074,3-48,5
1 Erstfestsetzungen für unbeschränkt steuerpflichtige Erwerbe größer Null.

#Themen

Finanzen

Teilen

Zurück