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Festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer im Jahr 2015 leicht rückläufig

Den neuesten Ergebnissen der Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik zufolge lagen den in Rheinland-Pfalz im Jahr 2015 getätigten Erstfestsetzungen von Erbschaft- und Schenkungsteuer Vermögensübertragungen in Höhe von rd. 8,1 Mrd. Euro zugrunde. Die aufgrund von Erbschaften vollzogenen Übertragungen hatten einen Wert von 2,1 Mrd. Euro und die aufgrund von Schenkungen vollzogenen Übertragungen einen Wert von 6 Mrd. Euro. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies bei den Erbschaften eine Zunahme um 5,7 Prozent. Eine entsprechende Angabe ist bei den Schenkungen aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich.

Aufgrund von Erbschaften wurden im Wesentlichen sog. übriges Vermögen sowie Haus- und Grundvermögen übertragen. Das übrige Vermögen, wozu vorwiegend Bankguthaben, börsennotierte Wertpapiere, Anteile und Genussscheine zählen, hatte dabei einen Anteil von 55,8 Prozent und das Haus- und Grundvermögen einen Anteil von 28,5 Prozent am insgesamt infolge von Erbschaften übertragenen Vermögen. Die nachgewiesenen Schenkungen hingegen betrafen hauptsächlich Betriebsvermögen und übriges Vermögen, und zwar mit Anteilen von 80,2 bzw. 15,9 Prozent.

Tatsächlich ist das übertragene Vermögen deutlich höher. Der Erbschaft- und Schenkungsteuer unterliegt nämlich nicht der gesamte Wert des übertragenen Vermögens, sondern nur der sog. steuerpflichtige Erwerb. Aufgrund mitunter substantieller Steuerbefreiungen ist dieser niedriger als das Vermögen und vielfach gleich null, so dass die Übertragung steuerfrei bleibt. Diese steuerfreien Übertragungen werden in der Statistik nicht ausgewiesen, da sie bereits in der Finanzverwaltung nicht vollzählig erfasst werden.

Die nachgewiesenen Vermögensübertragungen führten zu einer festgesetzten Erbschaft- und Schenkungsteuer in Höhe von 266 Mio. Euro. Dies waren 10,5 Prozent weniger als im Jahr 2014. Die Anzahl der Festsetzungen betrug 6.493 für die Erbschaften und 1.469 für die Schenkungen. Sie lag um 4,5 bzw. 0,8 Prozent über dem Wert des Vorjahres. Die Höhe der im Jahr 2015 festgesetzten Steuer entspricht nicht den vom Land im betreffenden Zeitraum realisierten Steuereinnahmen, da die Begleichung der Steuerschuld u. U. erst im Folgejahr erfolgt.

Die anonymisierten Daten über die Erbschaft- und Schenkungsteuer für Rheinland-Pfalz werden jährlich vom Landesamt für Steuern an das Statistische Landesamt übermittelt. Die in der vorliegenden Pressemitteilung dargestellten Zahlen beinhalten alle Fälle, für die im Jahr 2015 erstmals Erbschaft- oder Schenkungsteuer festgesetzt wurde. Wurde eine Festsetzung im Jahr der Erstfestsetzung nachträglich geändert, sind die geänderten Werte berücksichtigt.

Autor: Dr. Dirk Schneider (Referat Steuer- und Verwaltungsstatistiken)





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