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Gastgewerbe setzte im ersten Quartal 2016 mehr um

Das rheinland-pfälzische Gastgewerbe setzte im ersten Quartal 2016 mehr um als im ersten Quartal des Vorjahres. Nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Landesamtes in Bad Ems lagen die Umsätze nominal, also zu jeweiligen Preisen, um 3,8 Prozent über dem Niveau des Vorjahreszeitraums. Real – d. h. um Preisveränderungen bereinigt – fielen die Erlöse um 1,8 Prozent höher aus als in den ersten drei Monaten des Jahres 2015. In Deutschland nahmen die Gastgewerbeumsätze im ersten Quartal 2016 nominal um vier und preisbereinigt um 1,8 Prozent zu.

Umsatzentwicklung nach Wirtschaftszweigen In der Gastronomie, in der zwei Drittel der Gastgewerbeumsätze erwirtschaftet werden, waren die Erlöse im ersten Quartal nominal um 5,1 und real um 2,6 Prozent höher als im Vorjahreszeitraum. Die speisengeprägte Gastronomie, zu der Restaurants, Cafés, Eissalons und Imbissstuben zählen, verzeichnete in jeweiligen Preisen eine Erlössteigerung um 4,9 Prozent. Preisbereinigt ergab sich ein Plus von 2,1 Prozent. Die Umsätze der Caterer und Erbringer sonstiger Verpflegungsdienstleistungen erhöhten sich um 7,7 Prozent nominal; real legten sie um 5,9 Prozent zu. Das rheinland-pfälzische Beherbergungsgewerbe setzte von Januar bis März 2016 nominal 1,8 Prozent mehr um als im Vorjahreszeitraum. Preisbereinigt waren die Erlöse 0,7 Prozent höher als ein Jahr zuvor. Beschäftigung Die Zahl der Beschäftigten im Gastgewerbe ging im ersten Quartal um 0,7 Prozent zurück. Während bei der Zahl der Vollzeitkräfte ein Minus von 4,3 Prozent zu verzeichnen war, stieg die Zahl der Teilzeitkräfte um 1,4 Prozent an.

Die Daten stammen aus der monatlichen Stichprobenerhebung bei 270 ausgewählten Gastgewerbeunternehmen in Rheinland-Pfalz. Durch das Handelsstatistikgesetz wird die Zahl der zu befragenden Einheiten bundesweit auf höchstens fünf Prozent aller Unternehmen begrenzt. Die Angaben für Filialbetriebe von Hotel- und Restaurantketten mit Sitz in einem anderen Bundesland sind in den Ergebnissen enthalten. Da es sich um eine Stichprobenerhebung handelt, liegen absolute Werte sowie Regionalangaben nicht vor.
Die Ergebnisse sind vorläufig und können durch Korrekturmeldungen verändert werden. D. h. die Unternehmen haben 24 Monate die Möglichkeit zur Korrektur ihrer Angaben. Die Monatserhebung im Gastgewerbe basiert auf einer repräsentativen Stichprobe, die in Abhängigkeit vom Stichprobenumfang und der Streuung der zu beobachtenden Merkmale einem stichprobenbedingten Zufallsfehler unterliegt.

Autor: Wolfgang Ellermeyer (Referat Unternehmensstatistiken)

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