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Gewerbesteuer: Anstieg der Steuermessbeträge um 9,3 Prozent

Die Gewerbebetriebe in Ludwighafen und im Landkreis Mainz-Bingen verfügen im Durchschnitt über die höchste Ertragskraft. Das zeigen die vom Statistischen Landesamt in Bad Ems veröffentlichten Ergebnisse der Gewerbesteuerstatistik für das Jahr 2014. In Ludwigshafen betrug die Summe der Steuermessbeträge und Zerlegungsanteile je Betriebsstätte 7.949 Euro und in Mainz-Bingen 7.803 Euro. Im Landkreis Kusel dagegen erreichte die Summe lediglich 1.103 Euro. Der Landesdurchschnitt lag bei 2.622 Euro.

Die größte Anzahl an Gewerbebetrieben bzw. Betriebsstätten war im Jahr 2014 im Westerwaldkreis (10.869) und in der Landeshauptstadt Mainz (10.673) zu finden. Danach folgt der Landkreis Mainz-Bingen (9.346). Die geringste Anzahl wurde in den kreisfreien Städten Frankenthal (1.801) und Zweibrücken (1.595) festgestellt.

Die Gewerbesteuerhebesätze lagen bei den kreisfreien Städten zwischen 375 Prozent in Ludwigshafen und 440 Prozent in Mainz. Die gewogenen durchschnittlichen Hebesätze der Kommunen eines Landkreises reichten von 341 Prozent für die Kommunen im Landkreis Mainz-Bingen bis zu 387 Prozent für die Kommunen im Landkreis Altenkirchen. Die durch einfache Multiplikation ermittelten prognostizierten Gewerbesteuerfestsetzungen führten zum höchsten Ergebnis für den Landkreis Mainz-Bingen mit rund 249 Millionen Euro. Das niedrigste Ergebnis errechnete sich für den Landkreis Kusel (10,6 Millionen Euro).

Auf 0,2 Prozent der Steuerpflichtigen entfallen 58 Prozent des Messbetrags

Die Finanzverwaltung in Rheinland-Pfalz hat für das Jahr 2014 Steuermessbeträge für insgesamt 155.291 Gewerbebetriebe festgesetzt. Der Steuermessbetrag kann entweder positiv oder gleich null sein. In mehr als der Hälfte der Fälle (87.259; 56 Prozent), betrug der Steuermessbetrag null. Dies ist dann gegeben, wenn die Betriebe entweder Verluste erzielten oder wenn ihnen ausreichend hohe Freibeträge zustanden. In den restlichen 68.032 Fällen ergab sich ein positiver Steuermessbetrag. Für 246 Steuerpflichtige mit positivem Steuermessbetrag errechnete sich ein abgerundeter Gewerbeertrag von jeweils fünf Millionen Euro und mehr. Auf diese 0,2 Prozent aller Steuerpflichtigen (bzw. 0,4 Prozent aller Steuerpflichtigen mit positivem Steuermessbetrag) entfielen insgesamt rund 58 Prozent des gesamten Steuermessbetrages (284 Millionen Euro).

Die meisten Gewerbesteuerpflichtigen (59 Prozent) sind Einzelgewerbetreibende, und zwar insbesondere Einzelunternehmen. Das Gros sowohl der Gewerbeerträge (52 Prozent) als auch der Steuermessbeträge (60 Prozent) entfiel dagegen auf die Kapitalgesellschaften. Die Kapitalgesellschaften sind deutlich größer als Einzelunternehmen und generieren dadurch wesentlich höhere Gewinne. Ferner können Kapitalgesellschaften im Gegensatz zu Einzelunternehmen keine Freibeträge in Anspruch nehmen. Aufgrund der vorgenannten Umstände fallen der Gewerbeertrag und infolgedessen auch der Steuermessbetrag der Kapitalgesellschaften deutlich höher aus.

Die Ergebnisse stammen aus der Gewerbesteuerstatistik 2014. Die Gewerbesteuerstatistik wertet die Festsetzungen der Steuermessbeträge durch die Finanzverwaltung aus. Da das Veranlagungsverfahren in der Finanzverwaltung einige Zeit in Anspruch nimmt, liegen die Ergebnisse der Statistik erst rund vier Jahre nach dem Ende des Berichtsjahres vor. Die Statistik über die Gewerbesteuer liefert keine Daten zum Gewerbesteueraufkommen.

Der Steuermessbetrag stellt gewissermaßen die Steuerbemessungsgrundlage der Gewerbesteuer dar. Den Ausgangspunkt für die Ermittlung der Gewerbesteuer bildet der Gewinn aus Gewerbebetrieb. Aus dem Gewinn aus Gewerbebetrieb wird durch Verrechnung von Hinzurechnungen und Kürzungen der abgerundete Gewerbeertrag ermittelt, der ein Ausdruck der objektiven Ertragskraft des Gewerbebetriebes ist. Durch den Abzug von Freibeträgen und anschließende Multiplikation mit der Steuermesszahl entsteht schließlich der Steuermessbetrag.

Die Festsetzung der Gewerbesteuer erfolgt nicht durch die Finanzverwaltung, sondern durch die hebeberechtigten Gemeinden. Die Höhe der festzusetzenden Steuer errechnet sich als das Produkt aus Steuermessbetrag und Hebesatz. Den Hebesatz legen die Gemeinden selbst fest.

Maßgebend für die regionale Zuordnung der Gewerbesteuerfestsetzungen ist der Sitz der einzelnen Betriebsstätte. Bei Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten ist der Steuermessbetrag in die Anteile zu zerlegen, die auf die einzelnen Gemeinden entfallen (sog. Zerlegungsanteile).

Autor: Dr. Dirk Schneider (Referat Steuer- und Verwaltungsstatistiken)

 

Ausgewählte Eckzahlen zur Gewerbesteuer 2014*
Merkmale SteuerpflichtigeAbgerundeter GewerbeertragSteuermessbetrag
Anzahl1.000 EUR
nach Gewerbeertragsgrößenklassen
mit Steuermessbetrag von Null87.259-1.421.535-
mit negativem Gewerbeertrag37.345-1.795.002-
ohne Gewerbeertrag19.215--
mit positivem Gewerbeertrag30.699373.468-
mit positivem Steuermessbetrag68.03215.287.338490.827
Gewerbeertrag von ... bis unter ...EUR   
unter 5.0002.5795.253183
5.000 - 10.0001.79312.903396
10.000 - 15.0001.31816.039531
15.000 - 24.5001.70132.6471.120
24.500 - 50.00027.960991.99912.910
50.000 - 100.00018.1681.259.54930.392
100.000 - 500.00012.2502.322.96673.500
500.000 - 1 Mill.1.148796.44027.411
1 Mill. - 5 Mill.8691.733.99260.405
5 Mill. und mehr2468.115.549283.978
Insgesamt155.29113.865.803490.827
nach Rechtsformgruppen
Einzelgewerbetreibende91.4253.164.81867.184
Personengesellschaften17.4722.971.148109.613
Kapitalgesellschaften, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit43.3767.262.629296.164
Übrige juristische Personen3.018467.20817.867
Insgesamt155.29113.865.803490.827
* ohne Organgesellschaften
Gewerbebetriebe/Betriebsstätten und deren Gewerbesteuermessbetrag/Zerlegungsanteil 2014 nach Verwaltungsbezirken
VerwaltungsbezirkGewerbebetriebe/ BetriebsstättenSteuermessbetrag/ZerlegungsanteilGewogener Durchschnitts- hebesatzPrognostizierte (durchschnittliche) Gewerbesteuer-festsetzung
ingesamt je Betrieb
Anzahl1.000 EUREUR%1.000 EUR
kreisfreie Städte
Frankenthal (Pfalz)1.8014.8412.68841019.849
Kaiserslautern4.20413.0183.09741053.374
Koblenz5.27323.7204.49841097.252
Landau i.d.Pfalz2.0945.3332.54739921.278
Ludwigshafen a. Rh.5.29542.0917.949375157.843
Mainz10.67332.9573.088440145.011
Neustadt a.d.Weinstr.2.5334.9211.94340019.684
Pirmasens2.0794.4192.12641018.119
Speyer2.4909.4033.77640538.081
Trier4.49213.2782.95642055.766
Worms3.68510.4712.84241042.931
Zweibrücken1.5954.1152.58042017.284
Landkreise
Ahrweiler6.3629.4181.48036234.094
Altenkirchen (Ww.)5.75910.7581.86838741.635
Alzey-Worms5.8498.1001.38536629.646
Bad Dürkheim6.3918.4251.31837331.427
Bad Kreuznach7.28411.6661.60238444.799
Bernkastel-Wittlich4.90112.3382.51737245.897
Birkenfeld4.4545.9701.34037722.508
Cochem-Zell3.0164.3931.45736215.902
Donnersbergkreis3.1117.3422.36036827.018
Eifelkeis Bitburg-Prüm4.7008.8311.87937533.116
Germersheim4.96317.2533.47637264.183
Kaiserslautern4.4366.3321.42736923.365
Kusel2.6512.9231.10336310.611
Mainz-Bingen9.34672.9247.803341248.672
Mayen-Koblenz9.27822.4762.42337884.957
Neuwied9.04319.4012.14537372.364
Rhein-Hunsrück-Kreis5.12310.6182.07336638.862
Rhein-Lahn-Kreis5.4049.0101.66737433.698
Rhein-Pfalz-Kreis5.9109.8341.66435935.302
Südliche Weinstraße5.0298.6571.72137532.462
Südwestpfalz4.1494.5841.10537317.100
Trier-Saarburg5.6047.7551.38436328.151
Vulkaneifel2.8006.1452.19536522.428
Westerwaldkreis10.86925.1422.31336692.021
Gesamtsumme Land182.646478.8632.6223791.814.891
Kreisfreie Städte46.214168.5683.648xx
Landkreise136.432310.2962.274xx

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