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Gewerbesteuer: Große regionale Spannweite bei der Ertragskraft der Betriebe

Die Gewerbebetriebe in der Stadt Ludwigshafen und im Landkreis Mainz-Bingen verfügen – gemessen am Durchschnitt der den Gebietseinheiten zuzurechnenden Gewerbesteuermessbeträge und der Zerlegungsanteile – über die mit Abstand größte Ertragskraft. Das ergibt die Auswertung der Gewerbesteuerstatistik für das Jahr 2013, die das Statistische Landesamt in Bad Ems jetzt vorlegte. In Ludwigshafen betrug die Ertragskraft je Betriebsstätte 7.437 Euro, in Mainz-Bingen 6.742 Euro. Demgegenüber erreichte sie im Landkreis Kusel 901 Euro. Der Landesdurchschnitt lag bei 2.458 Euro.

Die meisten Gewerbebetriebe bzw. Betriebsstätten befanden sich im Jahr 2013 im Westerwaldkreis (10.842), in der Landeshauptstadt Mainz (9.893) und im Landkreis Mainz-Bingen (9.100), die wenigsten in den kreisfreien Städten Frankenthal (1.732) und Zweibrücken (1.556).

Die tatsächliche Höhe der Gewerbesteuerfestsetzungen wird durch den Hebesatz der Gemeinde bzw. Stadt bestimmt. Die Spannweite der Hebesätze der kreisfreien Städte lag zwischen 375 Prozent in Ludwigshafen und 440 Prozent in Mainz, die gewogenen durchschnittlichen Hebesätze der kreisangehörigen Kommunen reichten von 341 Prozent im Landkreis Mainz-Bingen bis 380 Prozent im Landkreis Bad Kreuznach. Bei den durch einfache Multiplikation prognostizierten Gewerbesteuerfestsetzungen lag der Landkreis Mainz-Bingen mit rund 209 Millionen Euro an der Spitze, die niedrigsten Festsetzungen errechneten sich für den Landkreis Kusel (8,3 Millionen Euro).

Maßgebend für die regionale Zuordnung der Gewerbesteuerfestsetzungen ist der Sitz der einzelnen Betriebsstätte. Bei Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten ist der Steuermessbetrag in die Anteile zu zerlegen, die auf die einzelnen Gemeinden entfallen (sog. Zerlegungsanteile). Auf 0,2 Prozent der Steuerpflichtigen entfallen 57 Prozent des Messbetrags Die rheinland-pfälzischen Finanzverwaltung hat im Jahr 2013 Steuermessbeträge für insgesamt 150.645 Gewerbebetriebe festgesetzt. Das waren 2,5 Prozent mehr Festsetzungen als für das Jahr 2012. Die Höhe der festgesetzten Steuermessbeträge sank im Vergleich zum Vorjahr geringfügig um 1 Prozent auf rund 449 Millionen Euro. Der abgerundete Gewerbeertrag, der ein Ausdruck der objektiven Ertragskraft ist und zugleich als Grundlage für die Ermittlung des Steuermessbetrages dient, stieg um 2,5 Prozent auf rund 12,7 Milliarden Euro. Er errechnet sich aus dem Gewinn aus Gewerbebetrieb.

Der Steuermessbetrag, eine Rechengröße, die als Steuerbemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer dient, kann entweder positiv oder gleich null sein. In mehr als der Hälfte der Fälle (84.559; 56 Prozent), betrug der Steuermessbetrag null. Dies ist dann gegeben, wenn die Betriebe entweder Verluste erzielten oder wenn ihnen ausreichend hohe Freibeträge zustanden. In den restlichen 66.086 Fällen ergab sich ein positiver Steuermessbetrag. Für 250 Steuerpflichtige mit positivem Steuermessbetrag errechnete sich ein abgerundeter Gewerbeertrag von jeweils fünf Millionen Euro und mehr. Auf diese 0,2 Prozent aller Steuerpflichtigen (bzw. 0,4 Prozent aller Steuerpflichtigen mit positivem Steuermessbetrag) entfielen insgesamt knapp 57 Prozent des gesamten Steuermessbetrages (255 Millionen Euro).

Die meisten Gewerbesteuerpflichtigen (59 Prozent) sind Einzelgewerbetreibende, und zwar insbesondere Einzelunternehmen. Das Gros sowohl der Gewerbeerträge (49 Prozent) als auch der Steuermessbeträge (57 Prozent) entfiel dagegen auf die Kapitalgesellschaften. Diese sind deutlich größer als Einzelunternehmen und generieren dadurch wesentlich höhere Gewinne als die Einzelgewerbetreibenden. Ferner können Kapitalgesellschaften im Gegensatz zu Einzelunternehmen keine Freibeträge in Anspruch nehmen. Aufgrund der vorgenannten Umstände fallen der Gewerbeertrag und infolgedessen auch der Steuermessbetrag der Kapitalgesellschaften deutlich höher aus.

Die Ergebnisse stammen aus der Gewerbesteuerstatistik 2013. Die Gewerbesteuerstatistik wertet die Festsetzungen der Steuermessbeträge durch die Finanzverwaltung aus. Da das Veranlagungsverfahren in der Finanzverwaltung einige Zeit in Anspruch nimmt, liegen die Ergebnisse der Statistik erst rund vier Jahre nach dem Ende des Berichtsjahres vor. Die Statistik über die Gewerbesteuer liefert keine Daten zum Gewerbesteueraufkommen.
Die Festsetzung der Gewerbesteuer erfolgt nicht durch die Finanzverwaltung, sondern durch die hebeberechtigten Gemeinden. Die Höhe der festzusetzenden Steuer errechnet sich als das Produkt aus Steuermessbetrag und Hebesatz. Der Hebesatz ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich hoch, da er von den Gemeinden festgesetzt wird.
Hebesätze und Gewerbesteuerfestsetzung sind kein Bestandteil der Gewerbesteuerstatistik.

Autor: Dr. Dirk Schneider (Referat Steuer- und Verwaltungsstatistiken)

 

 

 

 

Ausgewählte Eckzahlen zur Gewerbesteuer 2013*
 SteuerpflichtigeAbgerundeter GewerbeertragSteuermessbetrag
Anzahl1.000 EUR
nach Gewerbeertragsgrößenklassen
mit Steuermessbetrag von Null84.559-1.313.003-
mit negativem Gewerbeertrag36.928-1.679.181-
ohne Gewerbeertrag18.110--
mit positivem Gewerbeertrag29.521366.178-
mit positivem Steuermessbetrag66.08614.061.372449.082
Gewerbeertrag von ... bis unter ...EUR
unter 5.0002.6185.442190
5.000 - 10.0001.75712.623391
10.000 - 15.0001.24815.202508
15.000 - 24.5001.62631.3181.077
24.500 - 50.00027.875987.16112.750
50.000 - 100.00017.5161.213.89229.219
100.000 - 500.00011.2982.131.03667.469
500.000 - 1 Mill.1.080743.46125.576
1 Mill. - 5 Mill.8181.632.87656.878
5 Mill. und mehr2507.288.361255.025
Insgesamt150.64512.748.368449.082
nach Rechtsformgruppen
Einzelgewerbetreibende88.6703.023.61463.695
Personengesellschaften16.8263.018.343110.849
Kapitalgesellschaften, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit42.1626.264.007256.689
Übrige juristische Personen2.987442.40417.850
Insgesamt150.64512.748.368449.082
* ohne Organgesellschaften
Gewerbebetriebe/Betriebsstätten und deren Gewerbesteuermessbetrag/Zerlegungsanteil 2013 nach Verwaltungsbezirken
VerwaltungsbezirkGewerbebetriebe/ BetriebsstättenSteuermessbetrag/ZerlegungsanteilGewogener Durchschnitts- hebesatzPrognostizierte (durchschnittliche) Gewerbesteuer-festsetzung
ingesamt je Betrieb
Anzahl1.000 EUREUR%1.000 EUR
kreisfreie Städte
Frankenthal (Pfalz)1.7324.3232.49641017.724
Kaiserslautern4.11711.9952.91441049.180
Koblenz5.15423.8484.62741097.777
Landau i.d.Pfalz2.0485.5962.73239922.328
Ludwigshafen a. Rh.5.08237.7937.437375141.724
Mainz9.89329.4942.981440129.774
Neustadt a.d.Weinstr.2.4795.1542.07940020.616
Pirmasens2.0054.1942.09241017.195
Speyer2.3868.8883.72540535.996
Trier4.36312.5382.87442052.660
Worms3.5828.9802.50741036.818
Zweibrücken1.5563.1232.00742013.117
Landkreise
Ahrweiler6.1359.4861.54635733.865
Altenkirchen (Ww.)5.60910.0811.79737938.207
Alzey-Worms5.6617.8561.38835627.967
Bad Dürkheim6.2517.8431.25537129.098
Bad Kreuznach7.11110.6241.49438040.371
Bernkastel-Wittlich4.76611.6152.43736742.627
Birkenfeld4.4125.9071.33937522.151
Cochem-Zell2.9574.0181.35935114.103
Donnersbergkreis3.0677.0472.29836425.651
Eifelkeis Bitburg-Prüm4.6307.5931.64037328.322
Germersheim4.86811.8832.44136943.848
Kaiserslautern4.3405.1761.19336218.737
Kusel2.5662.3129013608.323
Mainz-Bingen9.10061.3496.742341209.200
Mayen-Koblenz9.07622.5582.48536782.788
Neuwied8.85518.3172.06936166.124
Rhein-Hunsrück-Kreis4.9589.2491.86535833.111
Rhein-Lahn-Kreis5.3598.8051.64336932.490
Rhein-Pfalz-Kreis5.6818.6821.52834930.300
Südliche Weinstraße4.9387.4521.50936427.125
Südwestpfalz3.9984.2211.05636215.280
Trier-Saarburg5.4897.1521.30335525.390
Vulkaneifel2.7425.7102.08235320.156
Westerwaldkreis10.84226.1382.41135191.744
Gesamtsumme Land177.808437.0012.4583771.647.494
Kreisfreie Städte44.397155.9263.512xx
Landkreise133.411281.0742.107xx

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