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Knapp 218.000 Menschen arbeiteten im öffentlichen Bereich; Anzahl 2016 leicht gestiegen

Im Jahr 2016 waren 217.700 Menschen im öffentlichen Bereich beschäftigt. Die Statistiker in Bad Ems ermittelten im Vorjahresvergleich einen Zuwachs von 1,2 Prozent. Von den Beschäftigten entfielen 100.700 auf die Kommunen und 116 900 auf das Land. Die Zahl blieb beim Land nahezu unverändert (plus 0,1 Prozent), bei den Kommunen stieg sie um 2,6 Prozent. Ein Viertel des Jahreszuwachs bei den Kommunen entstand im Bereich der Kindertagesstätten (plus 620 Beschäftigte).

Im Land und in den Kommunen wurden verschiedene Arbeitszeitmodelle realisiert. Einer Vollzeitbeschäftigung gingen 65 Prozent der Beschäftigten nach (141.300 Vollzeitbeschäftigte; plus 1,5 Prozent gegenüber Vorjahr), 26 Prozent arbeiteten in Teilzeit mit einem Beschäftigungsumfang von mindestens 50 Prozent (56.300 Teilzeitbeschäftigte; plus 2,4 Prozent). Weitere 6,8 Prozent hatten einen Teilzeitvertrag, der weniger als 50 Prozent der regulären Arbeitszeit entsprach (14.800 Teilzeitbeschäftigte; plus 3,4 Prozent). Zudem befanden sich 2,4 Prozent der Beschäftigten in einem Altersteilzeitmodell (5.200 Beschäftigte; minus 20,1 Prozent).

Bei der Altersteilzeit ist ein deutlicher Unterschied sichtbar: Beim Land waren 3,9 Prozent der Beschäftigten in Altersteilzeit, bei den Kommunen hingegen nur 0,7 Prozent. Die Bedeutung der Altersteilzeit ist insgesamt stark rückläufig. Im Landesbereich sank die Anzahl der Beschäftigten in Altersteilzeit im Jahr 2016 auf 4.500 (minus 17 Prozent), im Kommunalbereich sogar auf nur noch 700 Personen (minus 36 Prozent).

Gut 86 Prozent der Beschäftigten von Land und Kommunen befanden sich 2016 in einem auf Dauer angelegten Arbeitsverhältnis mit der öffentlichen Hand. Die Anzahl stieg damit gegenüber dem Vorjahr um 1,1 Prozent auf 187.900 Personen. Bei 8,9 Prozent war die Arbeitsbeziehung zeitlich befristet (19.400 Beschäftigte; plus 2,7 Prozent), weitere 4,8 Prozent der Beschäftigten befanden sich in einer Ausbildung (10.400 Beschäftigte; plus 1,5 Prozent). Die Unterschiede zwischen den Landes- und den Kommunalbediensteten waren gering: Zeitverträge machten im Land neun Prozent und bei den Kommunen 8,8 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse aus. Knapp 86 Prozent der Landesbeschäftigten und gut 87 Prozent der Kommunalbeschäftigten hatten hingegen einen dauerhaften Arbeitsvertrag. Die Ausbildungsquote lag beim Land bei 5,5 Prozent und bei den Kommunen bei 3,9 Prozent.

Das steuerpflichtige Bruttomonatseinkommen lag 2016 bei durchschnittlich 3.120 Euro. Im Vorjahresvergleich stieg es um 2,5 Prozent an. Spitzenverdiener sind im öffentlichen Bereich relativ selten: Lediglich ein Prozent der Beschäftigten verdienten monatlich mehr als 7 000 Euro.

Im Jahr 2016 waren im öffentlichen Bereich mehr Frauen beschäftigt als im Vorjahr. Ihr Anteil an den Beschäftigten des Landes und der Kommunen stieg leicht um 0,4 Prozentpunkte auf 58 Prozent. In der Detailbetrachtung werden jedoch deutliche Unterschiede im Beschäftigungsumfang sichtbar: So lag die Frauenquote bei den Vollzeitbeschäftigten bei rund 42 Prozent (plus 0,5 Prozentpunkte), bei den Teilzeitbeschäftigten waren hingegen rund 87 Prozent Frauen (minus 0,1 Prozentpunkte).

Betrachtet man lediglich die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, d. h. ausschließlich die Beschäftigten in den klassischen Behörden und Verwaltungen sowie in Sonderrechnungen bzw. Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform, so ergibt sich folgendes Bild: Die Anzahl der Beschäftigten stieg hier um 0,9 Prozent auf auf 189.500 (2015: 187.800). Die Summe der Landesbediensteten blieb nahezu unverändert bei 115.500 (plus 0,2 Prozent), die der Kommunalbeschäftigten stieg auf 74.000 (plus 2,1 Prozent).

Die Ergebnisse der Personalstandstatistik 2016 werden in einem Beitrag des Statistischen Monatsheftes (Nr. 8/2017) detailliert dargestellt. Das Heft erscheint voraussichtlich am 20. August 2017. Es ist kostenlos online abrufbar: <link http: _blank external-link-new-window>www.statistik.rlp.de/de/gesellschaft-staat/finanzen-steuern/monatsheftbeitraege/


Die Daten stammen aus der jährlichen Personalstandstatistik. Stichtag ist jeweils der 30.06. des Berichtsjahres.

Die amtliche Statistik unterscheidet zwischen dem öffentlichen Bereich und dem öffentlichen Dienst. Zum öffentlichen Bereich zählen nicht nur die klassischen Behörden und Verwaltungen (Kernhaushalte), sondern auch die so genannten Extrahaushalte wie etwa Landesbetriebe, öffentliche Hochschulen und Zweckverbände sowie sonstige Fonds, Einrichtungen und Unternehmen wie zum Beispiel öffentliche Krankenhäuser, Verkehrsunternehmen oder Ver- und Entsorgungsunternehmen im Besitz der öffentlichen Hand. Die Rechtsform der Einheiten ist dabei unerheblich.

Der öffentliche Dienst umfasst hingegen die Kernhaushalte sowie Sonderrechnungen (u. a. Landesbetriebe) bzw. Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform (u. a. Universität Mainz). Einheiten in privater Rechtsform werden im Unterschied zum öffentlichen Bereich beim öffentlichen Dienst nicht berücksichtigt.

Autor: Dr. Christoph Wonke (Referat Finanzen)

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