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Öffentlicher Bereich ist Arbeitgeber für 222.000 Menschen; Zuwachs bei den Kommunen insbesondere durch anhaltenden Kita-Ausbau

Im Jahr 2017 ist die Anzahl der Beschäftigten im öffentlichen Bereich in Rheinland-Pfalz auf gut 222.000 Menschen angestiegen. Im Vorjahresvergleich ermittelten die Statistiker in Bad Ems damit einen Zuwachs von 2 Prozent. Von den Beschäftigten entfielen 104.100 auf die Kommunen und 117 900 auf das Land. Während die Zahl beim Land nur geringfügig anstieg (plus 0,8 Prozent), wuchs sie bei den Kommunen spürbar um 3,9 Prozent. Bei den Kommunen entfiel rund ein Viertel des Zuwachses auf den Bereich der Kindertagesstätten (plus 750 Beschäftigte).

Die Statistiker erfassten auch die unterschiedlichen Arbeitszeitmodelle. Während rund 64,5 Prozent der Beschäftigten einer Vollzeitbeschäftigung nachgingen (143.300 Vollzeitbeschäftigte; plus 1,4 Prozent gegenüber Vorjahr), arbeiteten rund 26,4 Prozent in Teilzeit mit einem Beschäftigungsumfang von mindestens 50 Prozent (58.600 Teilzeitbeschäftigte; plus 3,9 Prozent). Nochmals 6,9 Prozent hatten einen Teilzeitvertrag, der weniger als 50 Prozent der regulären Arbeitszeit entsprach (15.400 Teilzeitbeschäftigte; plus 4,5 Prozent). Zudem befanden sich 2,1 Prozent der Beschäftigten in einem Altersteilzeitmodell (4.800 Beschäftigte; minus 8,5 Prozent).

Deutliche Unterschiede ergeben sich bei der Altersteilzeit. 3,5 Prozent der Beschäftigten des Landesdienstes waren in Altersteilzeit, bei den Kommunen waren es hingegen nur 0,6 Prozent. Wie in den Vorjahren nahm die Bedeutung der Altersteilzeit weiter ab. Im Jahr 2017 sank die Anzahl der Beschäftigten in Altersteilzeit bei den Landesbeschäftigten auf 4.200 (minus 8 Prozent), im Kommunalbereich sogar auf nur noch rund 600 Personen (minus 14 Prozent).

Die Beschäftigten von Land und Kommunen hatten in gut 86 Prozent der Fälle einen dauerhaften Arbeitsvertrag. Die Zahl wuchs damit gegenüber dem Vorjahr um 1,8 Prozent auf 192.000. Rund 8,8 Prozent der Beschäftigten hatten hingegen ein befristetes Arbeitsverhältnis (19.500 Beschäftigte; plus 4,2 Prozent), weitere 4,7 Prozent der Beschäftigten befanden sich in einer Ausbildung (10.500 Beschäftigte; plus 1,7 Prozent). Zwischen den Landes- und den Kommunalbediensteten waren hierbei kaum Unterschiede zu entdecken: Zeitverträge machten im Land 8,6 Prozent und bei den Kommunen 9 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse aus. Knapp 86 Prozent der Landesbeschäftigten und gut 87 Prozent der Kommunalbeschäftigten hatten dagegen einen dauerhaften Arbeitsvertrag. Die Ausbildungsquote lag beim Land bei 5,5 Prozent und bei den Kommunen bei 3,8 Prozent.

2017 betrug das steuerpflichtige Bruttomonatseinkommen im Durchschnitt 3.175 Euro. Damit stieg es im Vorjahresvergleich um 1,9 Prozent. Spitzenverdiener sind im öffentlichen Bereich relativ selten: Lediglich ein Prozent der Beschäftigten verdienten monatlich mehr als 7 000 Euro.

Im öffentlichen Bereich waren mehr Frauen beschäftigt als im Vorjahr. Ihr Anteil an den Beschäftigten des Landes und der Kommunen wuchs leicht um 0,5 Prozentpunkte auf gut 58 Prozent. Die Detailbetrachtung offenbart jedoch deutliche Unterschiede hinsichtlich des Beschäftigungsumfangs: Die Frauenquote lag bei den Vollzeitbeschäftigten nämlich nur bei rund 43 Prozent (plus 0,5 Prozentpunkte); bei den Teilzeitbeschäftigten waren hingegen rund 86 Prozent Frauen (minus 0,1 Prozentpunkte).

Berücksichtigt man lediglich die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, d. h. ausschließlich die Beschäftigten in den klassischen Behörden und Verwaltungen sowie in Sonderrechnungen bzw. Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform, so ergibt sich folgendes Ergebnis: Die Anzahl der Beschäftigten stieg hier um 1,6 Prozent auf 194.900 (2016: 189.500). Während die Zahl im Landesdienst nur sehr leicht auf 116.400 stieg (plus 0,8 Prozent), war bei den Kommunen ein Zuwachs auf 78.500 Beschäftigten (plus 2,8 Prozent) zu beobachten.

Die Daten stammen aus der jährlichen Personalstandstatistik. Stichtag ist jeweils der 30.06. des Berichtsjahres. Die amtliche Statistik unterscheidet zwischen dem öffentlichen Bereich und dem öffentlichen Dienst. Zum öffentlichen Bereich zählen nicht nur die klassischen Behörden und Verwaltungen (Kernhaushalte), sondern auch die sogenannten Extrahaushalte wie etwa Landesbetriebe, öffentliche Hochschulen und Zweckverbände sowie sonstige Fonds, Einrichtungen und Unternehmen wie zum Beispiel öffentliche Krankenhäuser, Verkehrsunternehmen oder Ver- und Entsorgungsunternehmen im Besitz der öffentlichen Hand. Die Rechtsform der Einheiten ist dabei unerheblich. Der öffentliche Dienst umfasst hingegen die Kernhaushalte sowie Sonderrechnungen (u. a. Landesbetriebe) bzw. Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform (u. a. Universität Mainz). Einheiten in privater Rechtsform werden im Unterschied zum öffentlichen Bereich beim öffentlichen Dienst nicht berücksichtigt.

Autor: Dr. Christoph Wonke (Referat Finanzen)

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