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Weinjahrgang 2019 verfehlt langjährigen Mittelwert um 5,4 Prozent

Die Wein ausbauenden Betriebe und Kellereien in Rheinland-Pfalz erzeugten aus der Traubenernte des Jahres 2019 rund 5,5 Millionen Hektoliter Wein und Most. Wie das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz in Bad Ems mitteilt, waren das knapp 18,3 Prozent (1,2 Millionen Hektoliter) weniger als im Vorjahr. Der zehnjährige Mittelwert wurde um 5,4 Prozent verfehlt. Im Jahr 2019 wurden 22 Prozent zu Prädikats-, 73 Prozent zu Qualitäts- und 5 Prozent zu Landwein ausgebaut.

Auf die Erzeugung von Weißweinen entfielen 68 Prozent (3,7 Millionen Hektoliter). Davon wurden 64 Prozent zu Qualitäts- und 30 Prozent zu Prädikatsweinen verarbeitet. Beim Rotwein wird ein deutlich höherer Anteil als Qualitätswein vermarktet; 2019 waren es 92 Prozent (1,6 Millionen Hektoliter). Insgesamt lag der Prädikatsweinanteil bei 22, der Qualitätsweinanteil bei 73 Prozent.

Mit 2,4 Millionen Hektolitern wurde 2019 im Weinanbaugebiet Rheinhessen im Rahmen der Weinmosternte bzw. Erhebung der Weinernte eine im Vergleich zum Vorjahr um 16 Prozent reduzierte Menge eingefahren. Die Pfalz folgte mit 2,1 Millionen Hektolitern (minus 15 Prozent). An der Mosel, dem drittgrößten rheinland-pfälzischen Anbaugebiet, wurden 619.000 Hektoliter geerntet (minus 32 Prozent); an der Nahe waren es 339.000, an Ahr 33.000 und am Mittelrhein 22.000 Hektoliter. Von Rebflächen außerhalb der im Weinrecht festgelegten Weinanbaugebiete (Deutschweingebiete) wurden 2019 gut 3.100 Hektoliter geerntet (plus 32 Prozent).

Die Weinerzeugung basierte in Rheinland-Pfalz zu 99,8 Prozent auf landeseigenen Trauben. Lediglich 0,2 Prozent (11.000 Hektoliter) wurden außerhalb von Rheinland-Pfalz zugekauft. Landesintern werden vor allem von Betrieben mit Sitz im Anbaugebiet Mosel Trauben aus anderen rheinland-pfälzischen Anbaugebieten zugekauft. Elf Prozent der rheinland-pfälzischen Weinernte wurden an der Mosel eingefahren. Demgegenüber wurden 21 Prozent der rheinland-pfälzischer Weine in Betrieben dieses Anbaugebiets erzeugt.

Die Angaben basieren auf der sekundärstatistischen Auswertung der Weinerzeugungs- und Traubenerntemeldungen, die Bestandteil der bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz geführten EU-Weinbaukartei sind.
Deutschweingebiet: Rebflächen außerhalb der im Weinrecht festgelegten Weinanbaugebiete (Gebiete mit geschützter Ursprungsbezeichnung und Gebiete mit geschützter geographischer Angabe). Die deutschen bezeichnungsrechtlichen Vorschriften sind im Weingesetz, in der Weinverordnung und den jeweiligen Landesverordnungen der Weinbau treibenden Bundesländer geregelt.
geschützte geografische Angabe (g.g.A.) Landwein Rhein: Rebflächen innerhalb der im Weinrecht räumlich festgelegten Weinanbaugebiete (geschützte Ursprungsbezeichnung; g.U.), die unter Verwendung von Pflanzrechten aus anderen Weinanbaugebieten angepflanzt wurden.
Ein Hektoliter (hl) sind 100 Liter.

Autor: Dr. Pascal Kremer (Referat Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt, Energie)

 

 

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