| Steuern

283 Millionen Euro Erbschaft- und Schenkungsteuer im Jahr 2018

Im Jahr 2018 setzten die Finanzbehörden in Rheinland-Pfalz 283 Millionen Euro an Erbschaft- und Schenkungsteuer fest. Das waren nach Angaben des Statistischen Landesamtes 9,2 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Auf Erbschaften entfielen 254, auf Schenkungen 29 Millionen Euro. Insgesamt wurde für 7.365 Erbschaften und 1.355 Schenkungen Steuern festgesetzt.

Die im Jahr 2018 getätigten Festsetzungen der Erbschaft- und Schenkungsteuer basierten auf veranlagten Vermögensübertragungen in Höhe von rund 2,2 Milliarden Euro. Dabei beliefen sich die Brutto-Übertragungen aufgrund von Erbschaften auf 1,8 Milliarden und die Übertragungen aufgrund von Schenkungen auf 438 Millionen Euro. Die Schenkungen weisen gegenüber den Erbschaften regelmäßig wesentlich höhere Schwankungen auf.

Das im Wege von Erbschaften übertragene Vermögen war – gemessen an seinem Wert – hauptsächlich so genanntes übriges Vermögen sowie Haus- und Grundvermögen. Dabei dominierte das übrige Vermögen, zu dem vorwiegend Bankguthaben, börsennotierte Wertpapiere sowie Anteile und Genussscheine zählen, mit einem Anteil von 64 Prozent. Das Haus- und Grundvermögen kam auf einen Anteil von 32 Prozent. Das im Wege von Schenkungen übertragene Vermögen hingegen verteilte sich annähernd gleichmäßig auf das übrige Vermögen (34 Prozent), das Betriebsvermögen (31 Prozent) und das Haus- und Grundvermögen (34 Prozent).

Die anonymisierten Daten über die Erbschaft- und Schenkungsteuer für Rheinland-Pfalz übermittelt das Landesamt für Steuern jährlich an das Statistische Landesamt. Die dargestellten Zahlen beinhalten alle unbeschränkt steuerpflichtigen Fälle mit einem steuerpflichtigen Erwerb größer Null, für die im Jahr 2018 erstmals Erbschaft- oder Schenkungsteuer festgesetzt wurde. Wurde eine Festsetzung im Jahr der Erstfestsetzung nachträglich geändert, sind die geänderten Werte dargestellt. Änderungsfestsetzungen sind somit nicht ausgewertet.

Die in der Statistik für ein Berichtsjahr nachgewiesenen Vermögensübertragungen sind weitaus niedriger als die in dem betreffenden Jahr tatsächlich erfolgten Vermögensübertragungen. Dies hat zwei Gründe: Zum ei-nen bleiben zahlreiche Erbschafts- bzw. Schenkungsfälle aufgrund mitunter substantieller Steuerbefreiungen steuerfrei und werden daher in der Finanzverwaltung nicht vollzählig erfasst. Zum anderen erfolgt die Steuerfestsetzung nicht zwangsläufig immer in dem Jahr, in dem die Erbschaft bzw. Schenkung erfolgt ist.

Die in der Pressemitteilung ausgewiesenen Vermögensübertragungen beinhalten ausschließlich diejenigen Erwerbe, bei denen eine unbeschränkte Steuerpflicht vorliegt und für die ein steuerpflichtiger Erwerb von größer Null festgestellt wurde. Dabei kann es sich auch um sog. Sonstige Erwerbe handeln. Diese beinhalten u. a. Erwerbe durch Vermächtnis, Erwerbe aufgrund eines Vertrages zugunsten Dritter und Erwerbe aufgrund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs.

Die Höhe der in einem Jahr festgesetzten Steuer entspricht nicht zwangsläufig den vom Land im betreffenden Zeitraum realisierten Steuereinnahmen, da die Begleichung der Steuerschuld u. U. erst im Folgejahr erfolgt.

Autor: Dr. Dirk Schneider (Referat Steuer- und Verwaltungsstatistiken)

 

Erbschaft- und Schenkungsteuer in Rheinland-Pfalz 2017 und 20181
Gliederung20172018Änderung
Anzahl1.000 EURAnzahl1.000 EURAnzahl1.000 EUR
absolutAnteil in %absolutAnteil in %
Veranlagte Vermögensübertragungen27.0422.563.8138.8472.191.5121.80525,6-372.301-14,5
         
 Steuerpflichtige Erwerbe 7.0491.517.8138.8491.535.5631.80025,517.7501,2
davon        
Erwerbe von Todes wegen5.686898.1557.4301.270.0681.74430,7371.91341,4
Schenkungen1.363619.6571.419265.495564,1-354.162-57,2
         
Festgesetzte Steuer6.896259.4088.720283.3971.82426,523.9899,2
davon        
Erwerbe von Todes wegen5.631185.5417.365254.4011.73430,868.86037,1
Schenkungen1.26573.8671.35528.997907,1-44.870-60,7
1 Erstfestsetzungen für unbeschränkt steuerpflichtige Erwerbe größer Null. – 2 Vor Abzug von Steuerbefreiungen.
Steuerwerte des übertragenen Vermögens aus Erbschaften und Schenkungen 2015 bis 20181
Vermögensarten2015201620172018
Übertragenes Vermögen (brutto)
1.000 EUR
Erbschaften1.504.0791.500.0451.312.0471.780.490
davon    
Land- und forstwirtschaftliches Vermögen12.18511.3608.66711.672
Haus- und Grundvermögen430.152475.652417.097566.184
Betriebsvermögen87.95653.35133.07057.996
Übriges Vermögen973.786959.682853.2121.144.638
darunter    
Bankguthaben478.701397.439370.902520.026
börsennotierte Wertpapiere, Anteile, Genussscheine usw.382.686399.338400.807479.563
Anteile an Kapitalgesellschaften22.55872.37817.01333.184
Schenkungen4.417.3761.135.0821.185.262438.441
davon    
land- und forstwirtschaftliches Vermögen3.9461.7723.0233.712
Haus- und Grundvermögen100.91979.992103.931149.885
Betriebsvermögen4.035.380395.472800.851137.535
übriges Vermögen277.131657.846277.457147.309
darunter    
Bankguthaben53.37139.024150.83749.738
börsennotierte Wertpapiere, Anteile, Genussscheine usw.102.96342.91422.19018.011
Anteile an Kapitalgesellschaften37.569528.75639.04032.510
Insgesamt5.921.4552.635.1262.497.3092.218.930
davon    
land- und forstwirtschaftliches Vermögen16.13113.13211.69015.384
Haus- und Grundvermögen531.071555.644521.029716.068
Betriebsvermögen4.123.336448.823833.920195.530
übriges Vermögen1.250.9171.617.5281.130.6691.291.947
darunter    
Bankguthaben532.072436.463521.739569.764
börsennotierte Wertpapiere, Anteile, Genussscheine usw.485.649442.252422.997497.575
Anteile an Kapitalgesellschaften60.127601.13356.05365.694
1 Erstfestsetzungen für unbeschränkt steuerpflichtige Erwerbe größer Null.
. Wert ist geheim.
Steuertarif für Erbfälle und Schenkungen (Recht seit 1. Januar 2011)
Verwandtschafts-
verhältnis
Steuer-
klasse
Persönlicher
Freibetrag
Steuersatz bei einem steuerpflichtigen Erwerb bis einschließlich ... EUR
EUR75.000300.000600.0006 Mill.13 Mill.26 Mill.über 26 Mill
Ehegatten, LebenspartnerI500.0007%11%15%19%23%27%30%
U.a. Kinder und Kinder verstorbener Kinder (Enkel) I400.0007%11%15%19%23%27%30%
 Kinder noch lebender Kinder (Enkel) I200.0007%11%15%19%23%27%30%
Eltern (Erbfall) und andere Abkömmlinge der KinderI100.0007%11%15%19%23%27%30%
U.a. Geschwister und Eltern (bei Schenkung)II20.00015%20%25%30%35%40%43%
alle übrigenIII20.00030%30%30%30%50%50%50%
Unbeschränkt steuerpflichtige Erbschaften und Schenkungen 2018
Steuerpflichtiger Erwerb
von...bis unter... EUR 1
InsgesamtAnteil in %Veränderung zu 2017ErbschaftenAnteil in %Veränderung zu 2017SchenkungenAnteil in %Veränderung zu 2017
Fälle
unter 50.0004.50250,931,13.72750,233,577554,620,9
50.000 - 100.0001.51217,117,01.28617,318,322615,910,2
100.000 - 200.0001.31314,833,61.15815,637,915510,98,4
200.000 - 300.0005446,119,64616,227,3835,8-10,8
300.000 - 500.0004495,113,43855,230,1644,5-36,0
500.000 - 2,5 Mill.4655,37,63614,928,91047,3-31,6
2,5 Mill. - 5 Mill.370,423,3300,457,970,5-36,4
5 Mill.und mehr270,3-3,6220,3120,050,4-72,2
Insgesamt8.849100,025,57.430100,030,71.419100,04,1
nachrichtlich:         
500.000 und mehr5296,08,04135,633,71168,2-35,9
Steuerpflichtiger Erwerb / 1.000 EUR
unter 50.00088.6825,828,675.0995,929,713.5825,122,5
50.000 - 100.000109.3447,119,193.1157,319,716.2306,115,7
100.000 - 200.000183.98212,033,2163.04112,837,520.9417,97,0
200.000 - 300.000132.7648,620,8112.2238,828,820.5417,7-9,7
300.000 - 500.000171.15711,115,2146.33411,531,424.8249,4-33,2
500.000 - 2,5 Mill.446.56029,18,0329.99626,022,4116.56443,9-19,0
2,5 Mill. - 5 Mill.119.0787,818,297.2147,755,821.8648,2-42,9
5 Mill.und mehr283.99518,5-36,4253.04619,9123,330.94911,7-90,7
Insgesamt1.535.563100,01,21.270.068100,041,4265.495100,0-57,2
nachrichtlich:         
500.000 und mehr849.63355,3-11,5680.25653,652,7169.37763,8-67,1
Festgesetzte Steuer / 1.000 EUR
unter 50.00016.9446,027,914.8055,828,12.1377,426,4
50.000 - 100.00021.1117,417,318.8307,419,92.2817,9-0,8
100.000 - 200.00037.49713,236,234.60713,636,82.89010,029,4
200.000 - 300.00025.3628,922,022.7228,923,42.6409,110,9
300.000 - 500.00035.08112,427,831.89512,534,33.18611,0-14,2
500.000 - 2,5 Mill.78.88127,816,068.59627,023,510.28635,5-17,3
2,5 Mill. - 5 Mill.24.5848,769,922.5818,9104,52.0036,9-41,6
5 Mill.und mehr43.93715,5-37,240.36315,966,53.57512,3-92,2
Insgesamt283.397100,09,2254.401100,037,128.997100,0-60,7
nachrichtlich:         
500.000 und mehr147.40252,0-3,3131.54051,744,815.86454,7-74,2
1 Erstfestsetzungen für unbeschränkt steuerpflichtige Erwerbe größer Null.

#Themen

Steuern

Teilen

Zurück