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Anstieg der festgesetzten Erbschaft- und Schenkungsteuer im Jahr 2017

Erstmals seit dem Jahr 2014 konnte die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer im Jahr 2017 wieder zulegen. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, erhöhte sie sich von knapp 237 Mio. Euro im Jahr 2016 auf rund 259 Mio. Euro im Jahr 2017. Dies war ein An-stieg um 9,5 Prozent. Die Fallzahlen waren jedoch weiter rückläufig. Insgesamt wurde für 5 631 Erbschaften und 1 265 Schenkungen eine Steuerfestsetzung getätigt. Diese Werte lagen um 9,0 bzw. 5,2 Prozent unter denen des Vorjahres.

Den im Jahr 2017 getätigten Erstfestsetzungen der Erbschaft- und Schenkungsteuer lagen veranlagte Vermögensübertragungen in Höhe von rd. 2,56 Mrd. Euro zugrunde. Dabei belie-fen sich die Übertragungen aufgrund von Erbschaften auf 1,3 Mrd. Euro und die Übertragungen aufgrund von Schenkungen auf 1,2 Mrd. Euro. Im Vergleich zum Vorjahr ging damit der Wert der in der Statistik erfassten Erbschaften um 12,5 Prozent zurück, wohingegen der Wert der erfassten Schenkungen um 4,4 Prozent zulegte. Die Schenkungen weisen gegenüber den Erbschaften regelmäßig eine wesentlich höhere Volatilität auf.

Das im Wege von Erbschaften übertragene Vermögen war, gemessen an seinem Wert, im wesentlichen sog. übriges Vermögen sowie Haus- und Grundvermögen. Dabei dominierte das übrige Vermögen, zu dem vorwiegend Bankguthaben, börsennotierte Wertpapiere sowie Anteile und Genussscheine zählen, mit einem Anteil von 65 Prozent. Das Haus- und Grundvermögen kam auf einen Anteil von 32 Prozent. Das im Wege von Schenkungen übertragene Vermögen war hauptsächlich übriges Vermögen und Betriebsvermögen. Hier überwog  das Betriebsvermögen mit einem Anteil von 68 Prozent. Das übrige Vermögen machte einen Anteil von 23 Prozent aus.

Weitere Informationen finden Sie in dem Statistischen Bericht <link file:56840 _blank download>Erbschaft- und Schenkungsteuer 2017</link>.

Die anonymisierten Daten über die Erbschaft- und Schenkungsteuer für Rheinland-Pfalz werden jährlich vom Landesamt für Steuern an das Statistische Landesamt übermittelt. Die in der vorliegenden Pressemitteilung dargestellten Zahlen beinhalten alle unbeschränkt steuerpflichtigen Fälle mit einem steuerpflichtigen Erwerb größer Null, für die im Jahr 2017 erstmals Erbschaft- oder Schenkungsteuer festgesetzt wurde. Wurde eine Festsetzung im Jahr der Erstfestsetzung nachträglich geändert, sind die geänderten Werte dargestellt.

Die in der Statistik für ein Berichtsjahr nachgewiesenen Vermögensübertragungen sind weitaus niedriger als die in dem betreffenden Jahr tatsächlich erfolgten Vermögensübertragungen. Dies hat zwei Gründe: Zum einen bleiben zahlreiche Erbschafts- bzw. Schenkungsfälle aufgrund mitunter substantieller Steuerbefreiungen steuerfrei und werden daher in der Finanzverwaltung nicht vollzählig erfasst. Zum anderen erfolgt die Steuerfestsetzung nicht zwangsläufig immer in dem Jahr, in dem die Erbschaft bzw. Schenkung erfolgt ist.

Die in der vorliegenden Pressemitteilung ausgewiesenen Vermögensübertragungen beinhalten ausschließlich diejenigen Erwerbe, bei denen eine unbeschränkte Steuerpflicht vorliegt und für die ein steuerpflichtiger Erwerb von größer Null festgestellt wurde.

Die Höhe der in einem Jahr festgesetzten Steuer entspricht nicht zwangsläufig den vom Land im betreffenden Zeitraum realisierten Steuereinnahmen, da die Begleichung der Steuerschuld u. U. erst im Folgejahr erfolgt.

Autor: Dr. Dirk Schneider (Referat Steuer- und Verwaltungsstatistiken)

 

Erbschaft- und Schenkungsteuer in Rheinland-Pfalz 2016 und 20171
Gliederung20162017Änderung
Anzahl1.000 EURAnzahl1.000 EURAnzahl1.000 EUR
absolutAnteil in %absolutAnteil in %
Veranlagte Vermögensübertragungen27.6912.606.7687.0422.563.813-649-8,4-42.955-1,6
         
 Steuerpflichtige Erwerbe 7.6961.910.7327.0491.517.813-647-8,4-392.919-20,6
davon        
Erwerbe von Todes wegen6.227943.2475.686898.155-541-8,7-45.092-4,8
Schenkungen1.469967.4851.363619.657-106-7,2-347.828-36,0
         
Festgesetzte Steuer7.519236.8366.896259.408-623-8,322.5729,5
davon        
Erwerbe von Todes wegen6.185198.6255.631185.541-554-9,0-13.084-6,6
Schenkungen1.33438.2111.26573.867-69-5,235.65693,3
1 Erstfestsetzungen für unbeschränkt steuerpflichtige Erwerbe größer Null. – 2 Vor Abzug von Steuerbefreiungen.
Steuerwerte des übertragenen Vermögens aus Erbschaften und Schenkungen 2014 bis 20171
Vermögensarten2014201520162017
Übertragenes Vermögen (brutto)
1.000 EUR
Erbschaften1.665.7321.504.0791.500.0451.312.047
davon    
Land- und forstwirtschaftliches Vermögen10.96712.18511.3608.667
Haus- und Grundvermögen478.869430.152475.652417.097
Betriebsvermögen166.12187.95653.35133.070
Übriges Vermögen1.009.774973.786959.682853.212
darunter    
Bankguthaben450.973478.701397.439370.902
börsennotierte Wertpapiere, Anteile, Genussscheine usw.400.057382.686399.338400.807
Anteile an Kapitalgesellschaften36.57222.55872.37817.013
Schenkungen.4.417.3761.135.0821.185.262
davon    
land- und forstwirtschaftliches Vermögen7.2183.9461.7723.023
Haus- und Grundvermögen97.365100.91979.992103.931
Betriebsvermögen.4.035.380395.472800.851
übriges Vermögen357.460277.131657.846277.457
darunter    
Bankguthaben34.55953.37139.024150.837
börsennotierte Wertpapiere, Anteile, Genussscheine usw.81.109102.96342.91422.190
Anteile an Kapitalgesellschaften117.36237.569528.75639.040
Insgesamt.5.921.4552.635.1262.497.309
davon    
land- und forstwirtschaftliches Vermögen18.18516.13113.13211.690
Haus- und Grundvermögen576.234531.071555.644521.029
Betriebsvermögen.4.123.336448.823833.920
übriges Vermögen1.367.2341.250.9171.617.5281.130.669
darunter    
Bankguthaben485.532532.072436.463521.739
börsennotierte Wertpapiere, Anteile, Genussscheine usw.34.559485.649442.252422.997
Anteile an Kapitalgesellschaften153.93460.127601.13356.053
1 Erstfestsetzungen für unbeschränkt steuerpflichtige Erwerbe größer Null.
. Wert ist geheim.
Steuertarif für Erbfälle und Schenkungen (Recht seit 1. Januar 2011)
Verwandt-
schafts-
verhältnis
Steuer-
klasse
Persönlicher
Freibetrag
Steuersatz bei einem steuerpflichtigen Erwerb bis einschließlich ... EUR
EUR75.000300.000600.0006 Mill.13 Mill.26 Mill.über 26 Mill
Ehegatten, LebenspartnerI500.0007%11%15%19%23%27%30%
U.a. Kinder und Kinder verstorbener Kinder (Enkel) I400.0007%11%15%19%23%27%30%
 Kinder noch lebender Kinder (Enkel) I200.0007%11%15%19%23%27%30%
Eltern (Erbfall) und andere Abkömmlinge der KinderI100.0007%11%15%19%23%27%30%
U.a. Geschwister und Eltern (bei Schenkung)II20.00015%20%25%30%35%40%43%
alle übrigenIII20.00030%30%30%30%50%50%50%
Durchschnittlich festgesetzte Steuer 2017 nach Größenklassen des steuerpflichtigen Erwerbs sowie nach Verwandtschaftsverhältnis
VerwandtschaftsverhältnisSteuer-
klasse
Persönlicher
Freibetrag
Durchschnittlich festgesetzte Steuer bei einem steuerpflichtigen Erwerb1 von ...
unter
10.000
10.000 -
50.000
50.000 -
100.000
100.000 -
200.000
200.000 -
500.000
500.000 und mehr
EUR
Ehegatten, LebenspartnerI500.000.2.1585.05314.12047.524.
U.a. Kinder und Kinder verstorbener Kinder (Enkel) I400.0002711.6565.78812.16131.291347.204
 Kinder noch lebender Kinder (Enkel) I200.000.1.7922.84612.15425.632.
Eltern (Erbfall) und andere Abkömmlinge der KinderI100.000.2.1525.73715.18835.100.
U.a. Geschwister und Eltern (bei Schenkung)II20.000.3.92211.40927.33962.574.
alle übrigenIII20.000.7.71020.14240.08585.444.
Insgesamt  9245.13913.93128.01556.697310.969
1 Erstfestsetzungen für unbeschränkt steuerpflichtige Erwerbe größer Null.
. geheim zu haltende Position
Unbeschränkt steuerpflichtige Erbschaften und Schenkungen 2017
Steuerpflichtiger Erwerb
von...bis unter... EUR 1
InsgesamtAnteil in %Veränderung zu 2016ErbschaftenAnteil in %Veränderung zu 2016SchenkungenAnteil in %Veränderung zu 2016
Fälle
unter 50.0003.43348,7-11,52.79249,1-11,564147,0-11,6
50.000 - 100.0001.29218,3-5,11.08719,1-5,620515,0-2,4
100.000 - 200.00098313,9-11,484014,8-11,314310,5-12,3
200.000 - 300.0004556,5-2,83626,4-5,7936,810,7
300.000 - 500.0003965,66,72965,25,71007,39,9
500.000 - 2,5 Mill.4326,10,02804,92,615211,2-4,4
2,5 Mill. - 5 Mill.300,4-37,5190,3-29,6110,8-47,6
5 Mill.und mehr280,47,7100,20,0181,312,5
Insgesamt7.049100,0-8,45.686100,0-8,71.363100,0-7,2
nachrichtlich:         
500.000 und mehr4907,0-3,23095,4-0,318113,3-7,7
Steuerpflichtiger Erwerb / 1.000 EUR
unter 50.00068.9724,5-11,157.8816,4-9,211.0901,8-20,2
50.000 - 100.00091.8186,0-5,677.7898,7-5,314.0292,3-7,3
100.000 - 200.000138.1589,1-11,7118.58913,2-11,219.5693,2-14,4
200.000 - 300.000109.8687,2-4,087.1169,7-7,022.7523,79,5
300.000 - 500.000148.5939,84,1111.40712,43,237.1866,06,7
500.000 - 2,5 Mill.413.48327,2-0,9269.64830,02,5143.83623,2-6,6
2,5 Mill. - 5 Mill.100.7196,6-42,262.3956,9-31,538.3246,2-53,9
5 Mill.und mehr446.20129,4-39,0113.33012,64,7332.87153,7-46,5
Insgesamt1.517.813100,0-20,6898.155100,0-4,8619.657100,0-36,0
nachrichtlich:         
500.000 und mehr960.40363,3-27,4445.37349,6-3,7515.03183,1-40,1
Festgesetzte Steuer / 1.000 EUR
unter 50.00013.2445,1-7,611.5546,2-7,31.6912,3-9,6
50.000 - 100.00018.0006,9-1,715.7018,5-3,12.2993,19,0
100.000 - 200.00027.53910,6-10,725.30413,6-10,52.2343,0-12,4
200.000 - 300.00020.7908,04,618.4099,90,12.3813,260,6
300.000 - 500.00027.45910,613,623.74412,86,13.7155,0106,8
500.000 - 2,5 Mill.67.98826,2-2,155.55229,9-1,712.43616,8-3,9
2,5 Mill. - 5 Mill.14.4725,6-38,811.0406,0-33,83.4324,6-50,9
5 Mill.und mehr69.91627,093,224.23713,1-12,545.67961,8439,5
Insgesamt259.408100,09,5185.541100,0-6,673.867100,093,3
nachrichtlich:         
500.000 und mehr152.37658,717,890.82949,0-10,061.54783,3116,7
1 Erstfestsetzungen für unbeschränkt steuerpflichtige Erwerbe größer Null.

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