| Bildung

Anträge auf Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen leicht rückläufig

Im Jahr 2019 bearbeiteten die Anerkennungsstellen in Rheinland-Pfalz im Rahmen des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG) rund 2.100 Anträge auf die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation. Wie das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz mitteilt, waren das etwa 50 Anträge bzw. 2,5 Prozent weniger als im Vorjahr.

Das Feststellungsverfahren bietet die Möglichkeit, die Berufsabschlüsse qualifizierter ausländischer Arbeitskräfte in Deutschland bzw. Rheinland-Pfalz anzuerkennen. Davon profitiert insbesondere der Bereich der Gesundheitsversorgung, der im Rahmen der Corona-Krise nochmals an Bedeutung gewonnen hat: Im Jahr 2019 wurden knapp 620 Ausbildungsabschlüsse zur Gesundheits- und Krankenpflege und rund 210 Approbationen zur Ausübung des Arztberufs in den Anerkennungsstellen in Rheinland-Pfalz bearbeitet.

Gegenüber dem Vorjahr sank allerdings die Zahl der Anerkennungsanträge zur Ausübung der Gesundheits- und Krankenpflege (minus 13 Prozent). Ein Grund für die Abnahme ist, dass im Rahmen des von der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit geförderten Projekts „Triple Win“ deutlich weniger Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger aus den Philippinen (minus 159 Anträge), Bosnien-Herzegowina (minus 27) und Serbien (minus neun) gewonnen werden konnten als im Jahr zuvor. Ziel des Projekts ist es, Pflegefachkräfte aus Ländern mit vielen jungen Pflegeabsolventinnen und -absolventen zu rekrutieren.

Das 2012 in Kraft getretene BQFG, auch „Anerkennungsgesetz“ genannt, ist ein Gesetz zur Feststellung und Anerkennung von beruflichen Qualifikationen und Abschlüssen, die im Ausland erworben wurden. Ziel ist es, die Sicherung des Fachkräftebedarfs in Deutschland zu unterstützen und eine gesellschaftliche, berufliche und arbeitsmarktorientierte Integration von Migrantinnen und Migranten zu fördern. Das Anerkennungsgesetz bezieht sich im Wesentlichen auf mehr als 600 bundesrechtlich geregelte Berufe. Dazu zählen insbesondere alle Ausbildungsberufe des dualen Berufsbildungssystems und reglementierte akademische Berufe (z. B. Ärzte). Zudem wird seit Oktober 2013 im Rahmen des Landesgesetzes (BQFG-RP) die Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen mit landesrechtlich reglementierten Berufen individuell überprüft. Beispielsweise fällt hierunter die berufliche Ausübung des Lehramts an rheinland-pfälzischen Schulen.

Daten über die im Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz des Bundes (BQFG) geregelten Anerkennungsverfahren werden ab dem 1. April 2012 jährlich zum 31.12. bei den jeweils zuständigen Stellen erhoben. Erhebungsgrundlage ist §17 BQFG.Daten über die im Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz des Landes (BQFG-RP) geregelten Anerkennungsverfahren werden ab dem 16. Oktober 2013 jährlich zum 31.12. bei den jeweils zuständigen Stellen erhoben. Erhebungsgrundlage ist §17 BQFG-RP. Aus Gründen der Geheimhaltung entsprechend Paragraph 16 des Bundesstatistikgesetzes werden die Daten (Absolutwerte) gerundet ausgewiesen. Hierzu wird jeder Zellwert auf ein Vielfaches von drei gerundet. Auch die Summe der gerundeten Einzelwerte kann folglich von der tatsächlichen (und von der gerundeten) Gesamtsumme abweichen. Die Darstellung der Daten erfolgt ohne die Meldung bezüglich der Dienstleistungsfreiheit.

Autor: Dr. Marco Schröder (Referat Bildung)

#Themen

Bildung

Teilen

Zurück