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BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger erhalten pro Monat elf Euro mehr

Im Jahr 2016 wurden in Rheinland-Pfalz rund 36.600 Personen, davon 26.300 Studierende und 10.300 Schülerinnen und Schüler, nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) finanziell unterstützt. Wie das Statistische Landesamt in Bad Ems mitteilt, waren das etwa 2.600 Personen weniger als im Jahr zuvor (minus 6,7 Prozent).

Mit durchschnittlich 437 Euro empfingen die BAföG-Geförderten 2016 rund elf Euro pro Monat mehr als im Vorjahr. Dabei erhielten Schülerinnen und Schüler (401 Euro) 50 Euro weniger als Studierende (451 Euro).

Seit dem Jahr 1971 werden auf der Grundlage des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) Jugendliche und junge Erwachsene finanziell in ihrer schulischen und beruflichen Ausbildung unterstützt, im Wesentlichen um ihre Chancen im Bildungs- und Berufssystem zu erhöhen. Gefördert werden Ausbildungen an allgemein- und berufsbildenden Schulen sowie an Hochschulen. Die Förderung gilt insbesondere dem Fachkräftenachwuchs, daher werden nur Personen gefördert, die das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ausnahme bildet die Förderung von Studierenden in Masterstudiengängen, die bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres unterstützt werden können. Die Höhe des monatlichen Förderbetrags und die Förderungsart (Zuschuss oder Darlehen) hängen von der Art der Ausbildung und den familiären Rahmenbedingungen ab. Die derzeit geltenden Bedarfssätze sowie die für die Bestimmung der effektiven Förderhöhe maßgeblichen Einkommens- und Vermögensfreibeträge wurden zuletzt durch das 25. BAföG-Änderungsgesetz im August 2016 festgelegt.

Mit insgesamt 116 Millionen Euro wurden Jugendliche und junge Erwachsene in Rheinland-Pfalz im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes in ihrer Schul-, Hochschul- oder Berufsbildung finanziell gefördert (minus 5,8 Prozent gegenüber 2015). Studierende stellten mit 72 Prozent die größte Empfängergruppe, gefolgt von Schülerinnen und Schülern an berufsbildenden Schulen (22 Prozent). Die Förderung von Schülerinnen und Schülern an allgemeinbildenden Schulen (1,4 Prozent) und an Abendschulen bzw. Kollegs (5,2 Prozent) nahm hingegen nur einen geringen Anteil des Gesamtaufwands ein.

Die Daten basieren auf den Angaben der Ämter für Ausbildungsförderung. Die Berechnung der Förderbeträge erfolgt durch zentrale Rechenzentren. Diese leiten die statistischen Angaben einmal jährlich an die Statistischen Landesämter weiter.

Autor: Dr. Marco Schröder (Referat Schule, Hochschule, Berufsbildung)  

 

 

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