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Mehr als 600 Anträge auf Anerkennung syrischer und philippinischer Berufsqualifikationen

Im Jahr 2017 bearbeiteten die Anerkennungsstellen in Rheinland-Pfalz im Rahmen des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG) rund 2.200 Anträge auf die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation. Wie das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz mitteilt, waren dies 114 Anträge bzw. 5,5 Prozent mehr als im Vorjahr.

Das Feststellungsverfahren bietet die Möglichkeit, in reglementierten Berufen die Berufsabschlüsse qualifizierter ausländischer Arbeitskräfte anzuerkennen. Davon profitiert insbesondere die Gesundheitsversorgung: Im Jahr 2017 wurden mehr als 870 Ausbildungen zur Gesundheits- und Krankenpflege anerkannt und rund 190 Approbationen zur Ausübung des Arztberufs erteilt.
Am häufigsten wurden Anträge eingereicht, die die Anerkennung einer in Syrien (306) oder auf den Philippinen (297) erworbenen Ausbildung beantragten. Dies ist im Wesentlichen auf die Zunahme der Schutz- und Asylsuchenden aus Syrien und auf das Projekt „Triple Win“ der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit zurückzuführen, in dessen Rahmen Pflegefachkräfte von den Philippinen sowie aus Serbien, Bosnien-Herzegowina und Tunesien gewonnen werden.

Von allen 1.602 abgeschlossenen oder beendeten Anerkennungsverfahren wurden 62 Prozent der beruflichen Qualifikationen als voll gleichwertig mit den jeweiligen deutschen Referenzberufen bewertet. Hinzu kommen 16 Prozent, die eine Ausgleichsmaßnahme, beispielsweise eine Weiterbildung, auferlegt bekamen, damit ihre Qualifikation anerkannt wird. Abgelehnt oder abgebrochen wurden rund 22 Prozent der Anträge bzw. Antragsverfahren.

Ziel des 2012 in Kraft getretene BQFG, auch „Anerkennungsgesetz“ genannt, ist es, die Sicherung des Fachkräftebedarfs in Deutschland zu unterstützen sowie eine gesellschaftliche, berufliche und arbeitsmarktorientierte Integration von Migrantinnen und Migranten zu fördern. Das Anerkennungsgesetz bezieht sich im Wesentlichen auf mehr als 600 bundesrechtlich geregelte Berufe. Dazu zählen insbesondere alle Ausbildungsberufe des dualen Berufsbildungssystems und reglementierte akademische Berufe (z. B. Ärzte). Zudem wird seit Oktober 2013 im Rahmen des Landesgesetzes (BQFG-RP) die Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen mit landesrechtlich reglementierten Berufen individuell überprüft. Beispielsweise fällt hierunter die berufliche Ausübung des Lehramts an rheinland-pfälzischen Schulen.

Daten über die im Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz des Bundes (BQFG) geregelten Anerkennungsverfahren werden ab dem 1. April 2012 jährlich zum 31.12. bei den jeweils zuständigen Stellen erhoben. Erhebungsgrundlage ist §17 BQFG.

Daten über die im Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz des Landes (BQFG-RP) geregelten Anerkennungsverfahren werden ab dem 16. Oktober 2013 jährlich zum 31.12. bei den jeweils zuständigen Stellen erhoben. Erhebungsgrundlage ist §17 BQFG-RP.

Aus Gründen der Geheimhaltung entsprechend Paragraph 16 des Bundesstatistikgesetzes werden die Daten (Absolutwerte) gerundet ausgewiesen. Hierzu wird jeder Zellwert auf ein Vielfaches von drei gerundet. Auch die Summe der gerundeten Einzelwerte kann folglich von der tatsächlichen (und von der gerundeten) Gesamtsumme abweichen.

Die Darstellung der Daten erfolgt ohne die Meldung bezüglich der Dienstleistungsfreiheit.

Autor: Dr. Marco Schröder (Referat Schulen, Hochschulen und Berufsbildung)

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