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Mehr Anträge auf Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Im Jahr 2015 bearbeiteten die Anerkennungsstellen in Rheinland-Pfalz im Rahmen des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes insgesamt 1.560 Anträge auf die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation. Wie das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz mitteilt, waren dies rund 14 Prozent mehr als im Vorjahr.

Das im Jahr 2012 in Kraft getretene Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG), auch „Anerkennungsgesetz“ genannt, ist ein Gesetz zur Feststellung und Anerkennung von beruflichen Qualifikationen und Abschlüssen, die im Ausland erworben wurden. Ziel ist es, die Sicherung des Fachkräftebedarfs in Deutschland zu unterstützen und eine gesellschaftliche, berufliche und arbeitsmarktorientierte Integration von Migrantinnen und Migranten zu fördern.

Das Anerkennungsgesetz bezieht sich im Wesentlichen auf über 600 bundesrechtlich geregelte Berufe. Dazu zählen insbesondere alle Ausbildungsberufe des Dualen Berufsbildungssystems und reglementierte akademische Berufe (z. B. Ärzte). Zudem wird seit Oktober 2013 im Rahmen des Landesgesetzes (BQFG-RP) die Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen mit landesrechtlich reglementierten Berufen individuell überprüft. Beispielsweise zählt hierzu die Ausübung des Lehramts an rheinland-pfälzischen Schulen.

Die meisten Anträge lagen 2015 für die Berufe „Gesundheits- und Krankenpfleger/in“ (585 Anträge), „Arzt/Ärztin“ (168), „Lehrer/in“ (114) und „Erzieher/in“ (78) vor. Eine Ausübung dieser Berufe kann in Deutschland bzw. in Rheinland-Pfalz erst erfolgen, wenn eine Anerkennung der Gleichwertigkeit der beruflichen Qualifikation vorliegt.

Von allen 990 im Jahr 2015 abgeschlossenen Anerkennungsverfahren wurden 67 Prozent der beruflichen Qualifikationen als voll gleichwertig mit den jeweiligen deutschen Referenzberufen bewertet. Hinzu kommen 15 Prozent, die eine Ausgleichsmaßnahme, beispielsweise eine Weiterbildung, auferlegt bekamen, damit ihre Qualifikation anerkannt wird. Dies betraf insbesondere Anerkennungsverfahren in der Gesundheits- und Krankenpflege und in den Berufen der Erziehung und frühkindlichen Bildung.

Knapp drei Viertel der Anträge wurden für Berufsqualifikationen gestellt, die innerhalb Europas erworben wurden. Von diesen 1.160 Qualifikationen wurden 921 im mittel- und osteuropäischen Raum abgeschlossen. Zudem wurden rund 350 Anträge mit in Asien oder Afrika erworbenen beruflichen Qualifikationen gestellt, von denen 126 in der geografisch an Europa angrenzenden MENA-Region (20 Länder Nordafrikas und des Vorderen Orients) erworben wurden.

Daten über die im Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz des Bundes (BQFG) geregelten Anerkennungsverfahren werden ab dem 1. April 2012 jährlich zum 31.12. bei den jeweils zuständigen Stellen erhoben. Erhebungsgrundlage ist §17 BQFG.

Daten über die im Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz des Landes (BQFG-RP) geregelten Anerkennungsverfahren werden ab dem 16. Oktober 2013 jährlich zum 31.12. bei den jeweils zuständigen Stellen erhoben. Erhebungsgrundlage ist §17 BQFG-RP.

Aus Gründen der Geheimhaltung entsprechend Paragraph 16 des Bundesstatistikgesetzes werden die Daten (Absolutwerte) gerundet ausgewiesen. Hierzu wird jeder Zellwert auf ein Vielfaches von drei gerundet. Bei dem angewendeten Rundungsverfahren mit der Basis drei beträgt die Abweichung vom Originalwert je ausgewiesener Datenzelle maximal eins. Auch die Summe der gerundeten Einzelwerte kann folglich von der tatsächlichen (und von der gerundeten) Gesamtsumme abweichen. Die Abweichung entspricht maximal der Summe der ausgewiesenen Merkmalsausprägungen.

Autor: Dr. Marco Schröder (Referat Bildung)

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