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Mehr Förderungen in den Aufstiegsfortbildungen

In Rheinland-Pfalz erhielten 2019 rund 8.700 Fortzubildende eine Förderung im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG), auch Aufstiegs-BAföG genannt. Wie das Statistische Landesamt in Bad Ems mitteilt, waren das rund 400 Personen bzw. 4,5 Prozent mehr als im Vorjahr.

Seit der Erhöhung der Förderbeträge und Zuschüsse im Rahmen des 3. Gesetzes zur Änderung des AFBG im Jahr 2016 stieg die Zahl der nach AFBG geförderten Fortzubildenden um 22 Prozent, die der Geförderten in Vollzeitmaßnahmen sogar um 47 Prozent. Durchschnittlich erhielten die Geförderten mit etwa 4.500 Euro knapp 21 Prozent mehr als 2016.

Insgesamt wurden im vergangenen Jahr rund 39 Millionen Euro zur Förderung von Fortbildungsaktivitäten im Rahmen des Aufstiegs-BAföG bewilligt, davon 16 Millionen als Zuschüsse. Gegenüber dem Vorjahr stiegen die bewilligten Fördermittel um 3,2 Millionen Euro (plus neun Prozent), verglichen mit 2016 sogar um zwölf Millionen Euro (plus 46 Prozent).

Die meisten Geförderten waren männlich (60 Prozent), mit deutscher Staatsangehörigkeit (97 Prozent), unter 25 Jahre alt (47 Prozent) und in einer Fortbildungsmaßnahme in einem Umfang von mehr als 21 Monaten (68 Prozent). Am häufigsten wurden angehende staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher gefördert (2.200). Die Förderfähigkeit dieser Ausbildung ist darauf zurückzuführen, dass die landesrechtliche Zugangsregelung der Erzieherausbildung einen ersten Ausbildungsabschluss oder berufsbezogene Erfahrungen voraussetzt.

Die von Bund und Ländern finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderung ist ein Förderangebot für Bürgerinnen und Bürger, die eine auf einen ersten beruflichen Abschluss aufbauende Fortbildung absolvieren. Seit Mitte 2016 können zudem auch an einer beruflichen Fortbildungsmaßnahme interessierte Absolventinnen und Absolventen eines Bachelorstudiengangs Fördermittel im Rahmen des AFBG beantragen. Ziel ist es, den Ausbau der beruflichen Qualifizierung zu unterstützen und die Fortbildungsmotivation des Fachkräftenachwuchses zu stärken. Mit dem 4. Gesetz zur Änderung des AFBG wird ab August 2020 unter anderem die Förderung für Alleinerziehende sowie Fachschülerinnen und -schüler gestärkt.

Unabhängig vom Einkommen werden die Gebühren für den Lehrgang und die Prüfung mit bis zu 15.000 Euro sowie für das Meisterprüfungsprojekt mit bis zu 2.000 Euro gefördert. Die Förderung setzt sich aus Darlehen und staatlich finanziertem Zuschuss zusammen. Abhängig vom Einkommen kann zudem der Lebensunterhalt mit Aufschlägen für Verheiratete und Kinder sowie für die Kinderbetreuung von Alleinerziehenden bezuschusst werden.

Die Zahlen basieren auf den Angaben der Ämter für Ausbildungsförderung. Die Berechnung der Förderungsbeträge erfolgt durch zentrale Rechenzentren. Diese leiten die statistischen Angaben als Auszug aus den Eingabedaten und Rechenergebnissen jährlich an die Statistischen Landesämter weiter.

Autor: Dr. Marco Schröder (Referat Bildung)

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