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Mehr Geförderte in Aufstiegsfortbildungen

In Rheinland-Pfalz erhielten 2020 rund 9.100 Fortzubildende eine Förderung im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG), auch Aufstiegs-BAföG genannt. Wie das Statistische Landesamt in Bad Ems mitteilt, waren das rund 400 Personen bzw. 4,3 Prozent mehr als im Vorjahr.

Der Anstieg ist unter anderem auf die Erhöhung der Zuschüsse, Freibeträge, Darlehenserlässe und Unterhaltsförderungen im Rahmen des 3. und 4. Gesetzes zur Änderung des AFBG im August 2016 bzw. 2020 zurückzuführen. Zwischen 2016 und 2020 stieg die Zahl der geförderten Fortzubildenden um 27 Prozent, die der Geförderten in Vollzeitmaßnahmen sogar um 66 Prozent.

Insgesamt wurden im vergangenen Jahr rund 44 Millionen Euro zur Förderung von Fortbildungsaktivitäten im Rahmen des Aufstiegs-BAföG bewilligt, davon 27 Millionen als Zuschüsse. Gegenüber dem Vorjahr stiegen die bewilligten Fördermittel um 5,8 Millionen Euro (plus 15 Prozent), verglichen mit 2016 sogar um 18 Millionen Euro (plus 69 Prozent). Durchschnittlich erhielten die Geförderten etwa 4.900 Euro.

Die von Bund und Ländern finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderung ist ein Förderangebot für Bürgerinnen und Bürger, die eine auf einen ersten beruflichen Abschluss aufbauende Fortbildung absolvieren. Unabhängig vom Einkommen werden die Gebühren für den Lehrgang und die Prüfung sowie für das Meisterprüfungsprojekt gefördert. Die Förderung setzt sich aus Darlehen und staatlich finanziertem Zuschuss zusammen. Abhängig vom Einkommen kann zudem der Lebensunterhalt mit Aufschlägen für Verheiratete und Kinder sowie für die Kinderbetreuung von Alleinerziehenden bezuschusst werden.

Die meisten Geförderten in 2020 waren männlich (59 Prozent), mit deutscher Staatsangehörigkeit (96 Prozent), unter 25 Jahre alt (48 Prozent) und in einer Fortbildungsmaßnahme in einem Umfang von mehr als 21 Monaten (69 Prozent). Am häufigsten wurden angehende staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher gefördert (2.600). Die Förderfähigkeit dieser Ausbildung ist darauf zurückzuführen, dass die landesrechtliche Zugangsregelung der Erzieherausbildung einen ersten Ausbildungsabschluss oder berufsbezogene Erfahrungen voraussetzt.

Die Zahlen basieren auf den Angaben der Ämter für Ausbildungsförderung. Die Berechnung der Förderungsbeträge erfolgt durch zentrale Rechenzentren. Diese leiten die statistischen Angaben als Auszug aus den Eingabedaten und Rechenergebnissen jährlich an die Statistischen Landesämter weiter.

Autor: Dr. Marco Schröder (Referat Bildung)

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