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Neuer Tiefststand der Zahl der Auszubildenden

Im Jahr 2015 schlossen in Rheinland-Pfalz 25.722 junge Männer und Frauen im Rahmen einer Dualen Berufsausbildung einen neuen Ausbildungsvertrag ab. Wie das Statistische Landesamt nach vorläufiger Auswertung mitteilt, waren das 672 Neuabschlüsse weniger als im Vorjahr (minus 2,5 Prozent).

In den vergangenen 30 Jahren ist die Anzahl der Auszubildenden in Rheinland-Pfalz um mehr als 43.600 gesunken und hat mit insgesamt 67.017 Auszubildenden im Jahr 2015 einen neuen Tiefststand erreicht. Die rückläufigen Zahlen der Auszubildenden und der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge begründen sich im Wesentlichen mit dem anhaltenden Trend der Höherqualifizierung, also der zunehmenden Tendenz junger Menschen, einen akademischen Bildungsabschluss anzustreben.

Die meisten Neuabschlüsse gab es in den Industrie- und Handelsberufen (14.469) sowie im Handwerk (7.641). Während die Industrie- und Handelskammern (minus vier Prozent) und die Handwerkskammern (minus zwei Prozent) rückläufige Zahlen bei den Neuabschlüssen meldeten, haben in der Landwirtschaft und im öffentlichen Dienst die Zahlen der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge zugenommen.

Sechs von zehn neuen Ausbildungsverträgen wurden von Männern abgeschlossen, in handwerklichen und landwirtschaftlichen Berufen beinahe acht von zehn. Auch in den rund 270 Ausbildungsberufen der Industrie- und Handelskammern haben mehr Männer (62 Prozent) als Frauen einen neuen Ausbildungsvertrag unterschrieben. In den Freien Berufen (93 Prozent), der Hauswirtschaft (87 Prozent) und im Öffentlichen Dienst (57 Prozent) waren hingegen die jungen Frauen in der Mehrheit.

Die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen, das sind insbesondere die Kammern, liefern einmal jährlich Zahlen zu Ausbildungsverhältnissen an das Statistische Landesamt.

Aus Gründen der Geheimhaltung entsprechend Paragraph 16 des Bundesstatistikgesetzes werden die Daten (Absolutwerte) der Berufsbildungsstatistik ab dem Berichtsjahr 2010 gerundet ausgewiesen. Hierzu wird jeder Zellwert auf ein Vielfaches von drei gerundet. Bei dem angewendeten Rundungsverfahren mit der Basis drei beträgt die Abweichung vom Originalwert je ausgewiesener Datenzelle maximal eins. Auch die Summe der gerundeten Einzelwerte kann folglich von der tatsächlichen (und von der gerundeten) Gesamtsumme abweichen. Die Abweichung entspricht maximal der Summe der ausgewiesenen Merkmalsausprägungen.

Autor: Dr. Marco Schröder (Referat Bildung)

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