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Trotz höherer Freibeträge: Weniger BAföG-Geförderte

Im Jahr 2017 wurden in Rheinland-Pfalz rund 34.200 Personen, davon 24.500 Studierende und 9.700 Schülerinnen und Schüler, nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) finanziell unterstützt. Wie das Statistische Landesamt in Bad Ems mitteilt, waren das etwa 2.500 Personen weniger als im Jahr zuvor.

Aufgrund des zwischen 2012 und 2016 deutlichen Rückgangs der Zahl der BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger (minus 19 Prozent) wurden Mitte 2016 die Bedarfssätze sowie die Einkommens- und Vermögensfreibeträge erhöht. Das damit einhergehende Ziel, eine BAföG-Förderung für Studierende sowie Schülerinnen und Schüler wieder attraktiver zu machen, konnte 2017 nicht erreicht werden: Die Zahl der Geförderten ging gegenüber dem Vorjahr erneut um 6,7 Prozent zurück.

Dafür erhöhte sich der monatliche Betrag, den die Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Rahmen des BAföG erhielten. Mit durchschnittlich 469 Euro empfingen die Geförderten rund 32 Euro pro Monat mehr als im Vorjahr. Schülerinnen und Schüler (420 Euro) bekamen 67 Euro weniger als Studierende (487 Euro).

Seit dem Jahr 1971 werden auf der Grundlage des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) Jugendliche und junge Erwachsene finanziell in ihrer schulischen und beruflichen Ausbildung unterstützt, im Wesentlichen um ihre Chancen im Bildungs- und Berufssystem zu erhöhen. Gefördert werden Ausbildungen an allgemein- und berufsbildenden Schulen sowie an Hochschulen. Die Förderung gilt insbesondere dem Fachkräftenachwuchs. Daher werden nur Personen gefördert, die das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Eine Ausnahme bildet die Förderung von Studierenden in Masterstudiengängen, die bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres unterstützt werden können. Die Höhe des monatlichen Förderbetrags und die Förderungsart (Zuschuss oder Darlehen) hängen von der Art der Ausbildung und den familiären Rahmenbedingungen ab.

Mit insgesamt 118 Millionen Euro wurden Jugendliche und junge Erwachsene in Rheinland-Pfalz im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes in ihrer Schul-, Hochschul- oder Berufsbildung finanziell gefördert (plus 1,3 Prozent gegenüber 2016). Studierende stellten mit 72 Prozent die größte Empfängergruppe, gefolgt von Schülerinnen und Schülern an berufsbildenden Schulen (22 Prozent). Die Förderung von Schülerinnen und Schülern an allgemeinbildenden Schulen (zwei Prozent) und an Abendschulen bzw. Kollegs (fünf Prozent) nahm hingegen nur einen geringen Anteil des Gesamtaufwands ein.

Die Daten basieren auf den Angaben der Ämter für Ausbildungsförderung. Die Berechnung der Förderbeträge erfolgt durch zentrale Rechenzentren. Diese leiten die statistischen Angaben einmal jährlich an die Statistischen Landesämter weiter.

Autor: Dr. Marco Schröder (Referat Schule, Hochschule, Berufsbildung)

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